Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §684;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs3;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Bei der Besteuerung der Erbschaft ist von den Verhältnissen am Todestag des Erblassers auszugehen. Die nach diesem Tag eingetretenen Veränderungen sind daher ohne Bedeutung. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG gründet die Steuerpflicht nicht auf wirtschaftliche Gegebenheiten, sondern knüpft an einen durch das Zivilrecht geregelten Tatbestand an (Hinweis E 18.9.1978, 619/77, 620/77, VwSlg 5295 F/1978). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160116.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
90/16/0167 E VS 2. Juli 1992 VwSlg 6690 F/1992;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH liegt im Falle einer vorbehaltslosen und unwiderruflichen Ausschlagung der Erbschaft ein der Erbschaftssteuer unterliegender Erwerb durch Erbanfall nicht vor. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs2 Z4;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Schließt ein Pflichtteilsberechtigter mit einem Erben ein Übereinkommen, wonach ihm aus dem Nachlaß an Stelle seines schuldrechtlichen Anspruches ein Grundstück zukommen soll, so ist in einem solchen Fall der Tatbestand des § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG 1955 erfüllt, ohne daß es der Heranziehung des § 2 Abs 2 Z 4 ErbStG 195... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG gründet die Steuerpflicht nicht auf wirtschaftliche Gegebenheiten, sondern knüpft an einen durch das Zivilrecht geregelten Tatbestand an (Hinweis E 18.9.1978, 619/77, 620/77, VwSlg 5295 F/1978). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160116.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
90/16/0167 E VS 2. Juli 1992 VwSlg 6690 F/1992;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH liegt im Falle einer vorbehaltslosen und unwiderruflichen Ausschlagung der Erbschaft ein der Erbschaftssteuer unterliegender Erwerb durch Erbanfall nicht vor. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs2 Z4;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Schließt ein Pflichtteilsberechtigter mit einem Erben ein Übereinkommen, wonach ihm aus dem Nachlaß an Stelle seines schuldrechtlichen Anspruches ein Grundstück zukommen soll, so ist in einem solchen Fall der Tatbestand des § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG 1955 erfüllt, ohne daß es der Heranziehung des § 2 Abs 2 Z 4 ErbStG 195... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §648;ErbStG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Vermächtnisse an einen Erben sind im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), dh sie sind auf den Erbteil anzurechnen, so daß bloße Teilungsanordnung vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §648;ErbStG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Vermächtnisse an einen Erben sind im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), dh sie sind auf den Erbteil anzurechnen, so daß bloße Teilungsanordnung vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die Witwe und Alleinerbin des am 4. Juli 1980 verstorbenen Otto H. Dieser hatte am 4. Juni 1971 einen "Leibrenten-Kaufvertrag" hinsichtlich seiner Beteiligungen an zwei offenen Handelsgesellschaften geschlossen, dessen Punkt III. folgende Vereinbarung enthält: "(1) Der Kaufpreis, den die XYgesellschaftgmbH für den in Punkt II. Abs. 1 bezeichneten Kaufgegenstand zu leisten hat, ist in Form jeweils im Voraus fälliger Rentenzahlungen zu entrichten, u. zw. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die Witwe und Alleinerbin des am 4. Juli 1980 verstorbenen Otto H. Dieser hatte am 4. Juni 1971 einen "Leibrenten-Kaufvertrag" hinsichtlich seiner Beteiligungen an zwei offenen Handelsgesellschaften geschlossen, dessen Punkt III. folgende Vereinbarung enthält: "(1) Der Kaufpreis, den die XYgesellschaftgmbH für den in Punkt II. Abs. 1 bezeichneten Kaufgegenstand zu leisten hat, ist in Form jeweils im Voraus fälliger Rentenzahlungen zu entrichten, u. zw. ... mehr lesen...