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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §2 Abs1 Z1;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 90/16/0167 E VS 2. Juli 1992 VwSlg 6690 F/1992; (RIS: abwh)Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH liegt im Falle einer vorbehaltslosen und unwiderruflichen Ausschlagung der Erbschaft ein der Erbschaftssteuer unterliegender Erwerb durch Erbanfall nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160190.X02Im RIS seit
03.09.1987