RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0190

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §2 Abs1 Z1;

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 90/16/0167 E VS 2. Juli 1992 VwSlg 6690 F/1992; (RIS: abwh)

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH liegt im Falle einer vorbehaltslosen und unwiderruflichen Ausschlagung der Erbschaft ein der Erbschaftssteuer unterliegender Erwerb durch Erbanfall nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160190.X02

Im RIS seit

03.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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