Entscheidungen zu § 2 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-20 von 20

TE Vwgh Erkenntnis 2006/11/14 2004/01/0472

Der Ehemann der Mitbeteiligten, N V J (im Folgenden kurz: N.J.), wurde am 11. Jänner 2004 im Zuge eines Polizeieinsatzes in der Wiener Innenstadt von einem Polizeibeamten erschossen. Wegen dieses Vorfalles erhob die Mitbeteiligte mit Schriftsatz vom 19. Februar 2004 eine Maßnahmenbeschwerde an die belangte Behörde, die mit dem angefochtenen Bescheid den bekämpften Verwaltungsakt, "nämlich die Erschießung des Ehegatten der ... (Mitbeteiligten) durch Organe der Bundespolizeidirekti... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.11.2006

RS Vwgh 2006/11/14 2004/01/0472

Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/01 Sicherheitsrecht
Norm: StGB §3;WaffGG 1969 §2;WaffGG 1969 §7 Z1;
Rechtssatz: § 7 Z 1 WaffGG legt fest, dass der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen Menschen im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen zulässig ist. Unter "Notwehr" im Sinne dieser Gesetzesstelle ist nach der insoweit maßgeblichen Legaldefinition des § 3 StGB (vgl. dazu OGH vom ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2002/10/22 2001/01/0388

Der Beschwerdeführer war am 16. November 2000 in Schärding im Gefolge einer Verkehrskontrolle von zwei Gendarmeriebeamten festgenommen worden. Dagegen, gegen die nachfolgende Anhaltung und gegen seine Fesselung mit Handschellen erhob er gemäß Art. 129a Abs. 1 Z 2 B-VG iVm § 67a Abs. 1 Z 2 AVG Beschwerde an die belangte Behörde, in der er - neben Kostenzuspruch - folgende Entscheidung begehrte: "Der Beschwerdeführer ist durch seine Festnahme am 16.11. 2000 um 14.30 Uhr durch Organe (Ge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/10/22 2000/01/0415

Am 22. Jänner 2000 kam es in einem Etablissement in Kapfenberg zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Beschwerdeführer und G. P., die dem Gendarmerieposten Kapfenberg angezeigt wurde. Aus Anlass dieser Auseinandersetzung schritten zwei Gendarmeriebeamte dieses Gendarmeriepostens ein und nahmen den Beschwerdeführer unter Anlegung von Hand- und Fußschellen fest. In seiner an den Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark (die belangte Behörde) gerichteten Beschwerde gemäß §... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.2002

RS Vwgh 2002/10/22 2001/01/0388

Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §67c Abs3;AVG §67c;AVG §79a;MRK Art3;WaffGG 1969 §2;WaffGG 1969 §4;WaffGG 1969 §5;WaffGG 1969 §6;WaffGG 1969 §9;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall hat der unabhängige Verwaltungssenat - § 67c Abs. 3 AVG zuwider - im abweisenden Teil seines Bescheides nur ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer durch seine Fesselung mit Handschell... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2000/12/21 96/01/0351

Mit Bescheid vom 11. März 1996 gab die belangte Behörde unter Heranziehung der §§ 67c Abs. 4 und 79a AVG als Rechtsgrundlage der ebenfalls auf § 67c leg. cit. gestützten Beschwerde des Mitbeteiligten statt und erklärte die auf den Befehl : "Halt, oder ich schieße!" hin erfolgte Abgabe eines gezielten Schusses aus der Dienstpistole auf das Bein des Mitbeteiligten durch ein Organ der Bundespolizeidirektion Linz am 1. Dezember 1995 als rechtswidrig (Spruchabschnitt I.). Gleichzeitig... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.2000

RS Vwgh 2000/12/21 96/01/0351

Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §29 Abs1;SPG 1991 §29 Abs2;SPG 1991 §29;StGB §3;WaffGG 1969 §2;WaffGG 1969 §4;WaffGG 1969 §6;WaffGG 1969 §7;WaffGG 1969 §8;
Rechtssatz: Für die Frage, ob der Waffengebrauch auch dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entspricht, ist zu prüfen, ob der Beamte insb von den mehreren ihm zur Verfügung stehenden zielführenden Befugnissen jene ausgewählt hatte, w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/22 96/10/0242

Der am 10. April 1981 geborene Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 1995/96 die dritte Klasse eines Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums in Wien. Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer über Antrag der Schulkonferenz vom weiteren Besuch dieser Schule gemäß § 49 Abs. 1 und 6 SchUG ausgeschlossen. Begründend wurde dargelegt, der Beschwerdeführer habe Mitte Jänner 1996 eine Luftdruckpistole tschechischer Bauart ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1999

RS Vwgh 1999/3/22 96/10/0242

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §43 Abs1;SchUG 1986 §47;SchUG 1986 §49 Abs1;WaffG 1986 §2;WaffG 1986 §30 Abs2;WaffG 1986 §37 Abs1 Z1;WaffG 1986 §5;
Rechtssatz: Das Mitführen einer Waffe in das Schulgebäude ist - ungeachtet der Frage des vom Schüler ausgehenden Gefahrenpotentials - als grober Verstoß gegen das Einordnungsgebot des § 43 Abs 1 SchUG aufzufassen und kann... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1999

RS Vwgh 1999/3/22 96/10/0242

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §43 Abs1;SchUG 1986 §47;SchUG 1986 §49 Abs1;WaffG 1986 §14;WaffG 1986 §2;WaffG 1986 §30 Abs1 Z3;WaffG 1986 §30 Abs1 Z5;WaffG 1986 §37 Abs1 Z1;WaffG 1986 §5 Abs1 Z2;WaffG 1986 §5;
Rechtssatz: Das Mitführen einer Waffe iSd waffenrechtlichen Vorschriften in der Schule stellt jedenfalls eine Pflichtverletzung dar und bietet Anlass zur Anwe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1998/1/28 96/01/0640

Mit seiner beim Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg erhobenen Beschwerde vom 24. Mai 1995 begehrte der Beschwerdeführer die Feststellung, er sei am 16. April 1995 dadurch, daß ihm zwei namentlich genannte Beamte des Gendarmeriepostens St. Michael im Lungau nach erfolgter Anhaltung seines PKW dreimal nachgeschossen hätten, wodurch sein Fahrzeug schwer beschädigt und er in seiner körperlichen Sicherheit gefährdet worden sei, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.01.1998

RS Vwgh 1998/1/28 96/01/0640

Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: WaffGG 1969 §2;WaffGG 1969 §7;WaffGG 1969 §8 Abs1;
Rechtssatz: Beim In-Anschlag-bringen einer Pistole handelt es sich, anders als bei Abgabe eines Warnschusses, um keine ausdrückliche Androhung des Waffengebrauchs. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996010640.X02 Im RIS seit 18.02.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1998

RS Vwgh 1998/1/28 96/01/0640

Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: WaffGG 1969 §2;WaffGG 1969 §7;WaffGG 1969 §8 Abs1;
Rechtssatz: ISd § 8 Abs 1 WaffGG darf zwischen Androhung und eventueller Ausführung des Waffengebrauches nur ein möglichst kurzer Zeitraum liegen, sodaß auf die Mißachtung der Androhung des Waffengebrauches dessen Ausführung prompt folgen kann. Keineswegs kann es ausreichend sein, den lebensgefährdenden Waffengebrauch schon zu e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1998

RS Vwgh 1998/1/28 96/01/0640

Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: WaffGG 1969 §2;WaffGG 1969 §7;WaffGG 1969 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die feststellende Ankündigung der einschreitenden Beamten, von der Waffe Gebrauch zu machen, falls der Lenker des PKW flüchte (hier: davonfahren, um sich auf diese Weise einem Alkoholtest zu entziehen), stellt mangels Vorliegens der Voraussetzungen gem § 7 WaffGG zu dieser Zeit keine gesetzmäßige Androhung eines lebe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1998

RS Vwgh 1998/1/28 96/01/0640

Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/01 Sicherheitsrecht
Norm: StGB §3;WaffGG 1969 §2;WaffGG 1969 §7;WaffGG 1969 §8 Abs1;
Rechtssatz: Eine Notwehrsituation die zum Schußwaffengebrauch berechtigt, besteht auf Seiten einer Person, auf die ein Fahrzeuglenker zufährt, nicht, wenn sie sich durch einen Sprung zur Seite retten kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996010640.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1998

RS Vwgh 1998/1/28 96/01/0640

Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: WaffGG 1969 §2;WaffGG 1969 §7;WaffGG 1969 §8 Abs1;
Rechtssatz: Wenn auch mit dem Gebrauch einer Schußwaffe gegen eine Person im Regelfall immer Lebensgefahr verbunden ist, kann dies bei Schüssen gegen einen PKW, in dem sich der Lenker befindet, nicht ohne weiteres gesagt werden. Zur Beurteilung des Vorliegens eines lebensgefährdenden Waffengebrauches sind Feststellungen über Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1994/5/20 93/01/0769

Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch entzog dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 15. März 1993 gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Waffengesetz, BGBl. Nr. 443/1986 (im folgenden: WaffG), den am 24. Oktober 1972 für zwei Faustfeuerwaffen ausgestellten Waffenpaß sowie die am 19. Juli 1982 für fünf Faustfeuerwaffen ausgestellte Waffenbesitzkarte. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die belangte Behörde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.05.1994

RS Vwgh 1994/5/20 93/01/0769

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §1;WaffG 1986 §2;WaffG 1986 §29;WaffG 1986 §3;WaffG 1986 §4;WaffG 1986 §5;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine Schrotflinte stellt eine Waffe iSd § 1 WaffG dar und unterliegt daher dem Gebot des § 6 Abs 1 Z 2 WaffG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993010769.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1994

RS Vwgh 1994/5/20 93/01/0769

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §1;WaffG 1986 §12;WaffG 1986 §13;WaffG 1986 §14;WaffG 1986 §2;WaffG 1986 §3;WaffG 1986 §4;WaffG 1986 §5;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: § 6 Abs 1 Z 2 WaffG spricht im Gegensatz zu § 2 bis § 5 WaffG ganz allgemein von Waffen. Es sollen durch diese Bestimmung sämtliche Waffen iSd WaffG gegen den Zugriff von Personen geschützt werden, die keine Waffenbere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1994

RS Vwgh 1989/11/15 87/03/0056

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art131a;StVO 1960 §97 Abs5;WaffGG 1969 §2 Z2;WaffGG 1969 §4;
Rechtssatz: Die Aufforderung eines Beamten, mit dem Fahrzeug stehen zu bleiben und den Ort der Amtshandlung gem § 97 Abs 5 StVO bis zum Abschluss derselben nicht zu verlassen, ist nicht rechtswidrig, wenn der andere Beamte, der Führerschein und Zulas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.11.1989

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