RS Vwgh 1998/1/28 96/01/0640

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Veröffentlicht am 28.01.1998
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

StGB §3;
WaffGG 1969 §2;
WaffGG 1969 §7;
WaffGG 1969 §8 Abs1;

Rechtssatz

Eine Notwehrsituation die zum Schußwaffengebrauch berechtigt, besteht auf Seiten einer Person, auf die ein Fahrzeuglenker zufährt, nicht, wenn sie sich durch einen Sprung zur Seite retten kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996010640.X05

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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