Begründung: Die Kläger schlossen mit der AMV Asset Management Vermögensverwaltung AG (im Folgenden: AMV) einen Vermögensmanagementvertrag für den „AMV Pensionsplan" ab. Zwischen 1. 3. 2001 und 5. 9. 2005 leisteten sie aufgrund dieses Vertragsverhältnisses Einzahlungen in Höhe von insgesamt 11.773,08 EUR. Noch im Jahr 2001 änderte die AMV ihre Firma auf AMIS Asset Management Investment Services AG (im Folgenden: AMIS). Parallel dazu wurde am 5. 5. 2001 die AMIS Consulting GmbH im Fir... mehr lesen...
Norm: BWG §69AHG §1 Cd2ABGB §1311 IIa
Rechtssatz: Frustrierte Kapitaleinsätze eines Kreditunternehmens, die der gewerbsmäßigen Abwicklung von Geschäften im Zuge des Vertriebs von Anleihen dienen, sind vom Schutzzweck des § 69 BWG nicht umfasst. Entscheidungstexte 1 Ob 142/06y Entscheidungstext OGH 17.10.2006 1 Ob 142/06y Veröff: SZ 2006/150 ... mehr lesen...
Norm: BWG §69AHG §1 Cd2EG-RL 91/19/EG - Einlagensicherungssystemrichtlinie 394L0019
Rechtssatz: Das Gemeinschaftsrecht geht davon aus, dass nationale Vorschriften, wonach die Bankenaufsicht allein im öffentlichen Interesse ausgeübt werde, unbedenklich seien, also den Einlegern kein Recht auf Ausübung der Bankenaufsicht auch in ihrem Interesse zukomme, sofern deren in der RL 94/19/EG über Einlagensicherungssysteme vorgesehene Entschädigung ge... mehr lesen...
Norm: AktG §1AHG §1 Abs1 Cd2BWG §69BWG §70BWG §70a
Rechtssatz: Es ist nicht Zweck der Normen über die Bankenaufsicht, Bankunternehmer durch die Ergreifung bestimmter Aufsichtsmaßnahmen vor dem Eintritt eines Vermögensschadens infolge fehlerhafter Geschäftsführung zu schützen. Das gilt auch für die Vermögensinteressen der Mehrheitsaktionäre von Bankunternehmen, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betrieben werden. ... mehr lesen...
Norm: BWG §69BWG §70WTBG §91 Abs1
Rechtssatz: Gesetzlich normierte Auskunftspflichten bilden Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht des Wirtschaftstreuhänders. Kommt dieser gesetzlichen Auskunftspflichten nach, macht er sich also keines Verstoßes gegen § 91 Abs 1 WTBG schuldig. Bei Beurteilung der Kollision zwischen dem Auskunftsanspruch der Bankenaufsicht und einer allfällig, den Auskunftspflichtigen treffenden, Verschwiegenheitspflicht ge... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Abs2 FBWG §63BWG §69BWG §70
Rechtssatz: Der von einem Kreditinstitut bestellte Bankprüfer ist - jedenfalls für die Zeit bis zur Einrichtung der Finanzmarktaufsichtsbehörde als weisungsfreie Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit - Organ der Bankenaufsicht im Sinne des § 1 Abs 2 AHG, wenn er der Aufsichtsbehörde den vom BWG geforderten bankenaufsichtlichen Prüfungsbericht übermittelt. Entsch... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd2ABGB §1311 IIaBWG §69
Rechtssatz: Auch bei Unterlassungen ist die Amtshaftung nicht von der Verletzung subjektiver öffentlicher Rechte des Geschädigten abhängig, sondern nur davon, dass die
Norm: auch seinen Schutz bezweckt (Rechtswidrigkeitszusammenhang). Der Bund haftet in diesem Sinn für die Verletzung der Aufsichtspflicht nach dem Kreditwesengesetz (hier: 1939) gegenüber den Gläubigern (Sparern) der Bank. ... mehr lesen...