RS OGH 2006/10/17 1Ob142/06y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2006
beobachten
merken

Norm

BWG §69
AHG §1 Cd2
ABGB §1311 IIa

Rechtssatz

Frustrierte Kapitaleinsätze eines Kreditunternehmens, die der gewerbsmäßigen Abwicklung von Geschäften im Zuge des Vertriebs von Anleihen dienen, sind vom Schutzzweck des § 69 BWG nicht umfasst.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121531

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten