Entscheidungen zu § 27 Abs. 2 BWG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2000/2/28 95/17/0138

1.1. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die in den Monaten Jänner bis Juni 1994 in näher bezeichneten Fällen erfolgte Überschreitung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 103 Z 21 lit. a und § 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), den Betrag von insgesamt S 307.155,-- unter dem Titel von Pönalezinsen zur Zahlung vor. Für Unterschr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.2000

RS Vwgh 2000/2/28 95/17/0138

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art7 Abs1;BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §27 Abs1;BWG 1993 §27 Abs2;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z1;BWG 1993 §97 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/17/0006 E 22. Februar 1999 RS 5(Hier: Diese Erwägungen gelten auch für den die Verpflichtung zurLeistung von Pönalezinsen auslösenden Tatbestand der Überschreitungder "Übe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1999/4/26 96/17/0041

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 Bankwesengesetz bei dem Kunden I. mit dem Sitz in Italien in den Monaten Jänner, Februar und März 1995 sowie bei der "Firma" B. im Februar 1995 für jeweils monatlich aufgeschlüsselte Beträge an Zinsen den (nicht weiter aufgeschlüsselten) Betrag von S 982.050,-- zur Zahlung vor. Des Weiteren wurde die be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.1999

RS Vwgh 1999/4/26 96/17/0041

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §27 Abs2;BWG 1993 §27 Abs3;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §27 Abs6 Z8;BWG 1993 §30;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
Rechtssatz: Kreditverbindlichkeiten eines Kunden sind Aktivposten des Kreditinstitutes. Der Hinweis des Kreditinstitutes, dass die Großveranlagungen im Rahmen des Konzerns bei einem ausländischen S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/22 96/17/0007

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Überschreitung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 Bankwesengesetz im Monat Dezember 1994 sowie in den Monaten Jänner und Februar 1995 gemäß § 97 Abs. 1 Z. 6 Bankwesengesetz den Betrag von S 11.090,-- zur Zahlung vor. Den Meldungen der beschwerdeführenden Partei an die Oesterreichische Nationalbank sei für die erwähnten Monate die Verletzung der Großv... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/22 96/17/0052

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Unterschreitungen der Grenze für die Eigenmittel gemäß § 22 Abs. 1 BWG gemäß einer dem Bescheid integrierten Aufstellung betreffend das Jahr 1994 Zinsen gemäß § 97 Abs. 1 Z. 1 BWG in der Höhe von S 220.257,-- und für die Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 BWG entsprechend einer dem Bescheid integrierten Aufstellung betreffend näher a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1999

RS Vwgh 1999/3/22 96/17/0052

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §22 Abs1;BWG 1993 §23;BWG 1993 §27 Abs2;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §74 Abs1;BWG 1993 §97 Abs1 Z1;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Hat die Bank selbst ihre Eigenmittel gegenüber der Beh in tausend Schilling gerundet angeführt und sind vor allem auch die aushaftenden Veranlagungen in tausend Schilling gerundet der Beh bekann... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1999

RS Vwgh 1999/3/22 96/17/0007

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §27 Abs2;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 27 Abs 2 BWG 1993 liegt eine Großveranlagung dann vor, wenn die Summe der Buchwerte der Veranlagungen mindestens S 7 Mio beträgt. Wird somit der Betrag von S 7 Mio erreicht, liegt (bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen) eine Großveranlagung vor. European Case Law Identifi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/2/22 96/17/0006

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 Bankwesengesetz im Monat Dezember 1994 gemäß § 97 Abs. 1 Z. 6 Bankwesengesetz den Betrag von S 4.094,-- zur Zahlung vor. Den Meldungen der beschwerdeführenden Partei an die Oesterreichische Nationalbank sei für Dezember 1994 die Verletzung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 des Bankwesenge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1999

RS Vwgh 1999/2/22 96/17/0006

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art7 Abs1;BWG 1993 §27 Abs1;BWG 1993 §27 Abs2;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;
Rechtssatz: § 97 Abs 1 Z 6 BWG 1993 verweist hinsichtlich des Überschreitungsbetrages, von dem die Zinsen zu berechnen sind, ausdrücklich auf die Überschreitung der Grenze nach § 27 Abs 5 BWG 1993 (nicht aber auf die Betragsgren... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1999

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