Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.05.2025 Norm: StESUG §8 Abs332005D0370 AarhusKonvention Art9 Abs3JagdG Stmk 1986 §61 Abs131992L0043 FFH-RL AnhangV31992L0043 FFH-RL Art1431992L0043 FFH-RL Art16
Rechtssatz: § 8 Abs 3 StESUG sieht ein Beschwerderecht für anerkannte Umweltorganisationen nur in bestimmten Verfahren vor. Vor dem Hintergrund der Aussagen im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof v... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch Richter Mag. Höcher über die Säumnisbeschwerde der A, vertreten durch B/C Rechtsanwälte GmbH, Pstraße, G, zu ihrem Antrag an die belangte Behörde Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 14.10.2020 „die Parteistellung im naturschutzrechtlichen […] Bewilligungsverfahren zum Vorhaben „Wasserkraftanlage D““, den Antrag auf Übermittlung aller Einreichunterlagen und weiterer näher genannter Unterlagen zu diesem Vorhaben und den Antrag a... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 27.10.2021 Index: L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SteiermarkL55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
Norm: StESUG §8 Abs3
Rechtssatz: Die Rechtsschutzmöglichkeiten werden durch die Zurückweisung einer Säumnisbeschwerde mangels Erledigungsanspruchs nicht beschränkt, da sie der rechtswidrigen Vorenthaltung von Parteienrechten du... mehr lesen...