RS Lvwg 2021/10/27 LVwG 80.28-2437/2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

27.10.2021

Index

L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark

Norm

StESUG §8 Abs3

Rechtssatz

Die Rechtsschutzmöglichkeiten werden durch die Zurückweisung einer Säumnisbeschwerde mangels Erledigungsanspruchs nicht beschränkt, da sie der rechtswidrigen Vorenthaltung von Parteienrechten durch die belangte Behörde als „übergangene Partei“ und im Falle eines in § 8 Abs 3 UmweltschutzG Stmk 1988 (StESUG) genannten Verfahrens nach dieser Bestimmung durch Erhebung der Beschwerde effizient entgegenwirken kann.Die Rechtsschutzmöglichkeiten werden durch die Zurückweisung einer Säumnisbeschwerde mangels Erledigungsanspruchs nicht beschränkt, da sie der rechtswidrigen Vorenthaltung von Parteienrechten durch die belangte Behörde als „übergangene Partei“ und im Falle eines in Paragraph 8, Absatz 3, UmweltschutzG Stmk 1988 (StESUG) genannten Verfahrens nach dieser Bestimmung durch Erhebung der Beschwerde effizient entgegenwirken kann.

Schlagworte

Rechtsschutzmöglichkeit, Zurückweisung der Säumnisbeschwerde, Säumnisbeschwerde, Erledigungsanspruch, Vorenthaltung von Parteienrechten, übergangene Partei

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.80.28.2437.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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