Begründung: Mit Beschluss vom 14. 1. 2003 wurde für die Betroffene für die Wirkungskreise der finanziellen Angelegenheiten sowie der Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten ihr Bruder zum Sachwalter bestellt. Mit Beschluss vom 2. 6. 2008 wurde der Kreis der vom Sachwalter zu besorgenden Angelegenheiten um „medizinische Behandlungen“ ausgedehnt. Am 16. 1. 2009 beantragte der Sachwalter die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der Verabreichung einer Depotmedikation, weil die Be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner, sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Unterbringungssache der J***** H*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Abteilungsleiters *****, vertreten durch Dr. Peter Lechenauer, LL.M., Rechtsanwalt in Salzburg, gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg als Rek... mehr lesen...
Begründung: Die Patientin war am 14. Jänner 2010 unfreiwillig in der Landesnervenklinik untergebracht. Es lag eine depressive Symptomatik sowie Demenz von mittel- bis höhergradigem Ausmaß vor. Überdies war die Patientin auch psychotisch. Dies bewirkte, dass sie nicht mehr ausreichend Nahrung und Flüssigkeit aufnahm. Der Abteilungsleiter beantragte die gerichtliche Genehmigung einer Elektrokrampftherapie als besondere Heilbehandlung iSd § 36 Abs 2 UbG. Es bestehe keine Behandlungsalt... mehr lesen...
Begründung: D***** W***** wurde am 10. Februar 2008 in den geschlossenen Bereich der Abteilung A1 des P***** aufgenommen, weil aufgrund eines „mischbildhaften Zustandsbildes (bei bekannter biopolarer effektiver Störung) impulshaft motivierte selbst- oder fremdgefährdende Handlungen" zu befürchten waren. Am 10. Februar wurde aufgrund von Fremdgefährdung eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit vom 10. Februar (9:50 Uhr) bis zum 13. Februar (7:30 Uhr) durch Bauchgurt angeordnet. Die... mehr lesen...
Norm: UbG §35UbG §36UbG §38
Rechtssatz: Wenn weder psychiatrische Behandlungen noch Behandlungen der psychiatrischen Anlasskrankheit vom Unterbringungsgericht im Verfahren nach den §§35ff UbG zu überprüfen sind, ist die nachträgliche Prüfung der Zulässigkeit der Heilbehandlung auf die fehlende Eignung der gewählten Behandlungsmethode als solche beschränkt. Ob dann im konkreten Fall ein „Zuwenig" an nicht-psychiatrischen Behandlungen vorlag, ist... mehr lesen...
Norm: UbG §35UbG §36
Rechtssatz: Abwägungskriterien für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Behandlung sind die Dringlichkeit der Behandlung sowie die Intensität, Art und Dauer des Eingriffs in das Selbstbestimmungsrecht. Unter die Verhältnismäßigkeitsprüfung fällt insbesondere auch die Frage, ob ein gelinderes Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks zur Verfügung gestanden wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UbG §35UbG §36UbG §38
Rechtssatz: Jede Heilbehandlung, die an einem untergebrachten, nicht einsichtsfähigen und (in der Frage seiner Zustimmung zur Behandlung) nicht vertretenen Kranken vorgenommen wird, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle nach den §§35ff UbG. Entscheidungstexte 3 Ob 263/07h Entscheidungstext OGH 08.05.2008 3 Ob 263/07h Beisatz: Hier: Behandlung von Verbr... mehr lesen...
Norm: AußStrG §238 Abs2ABGB §273ABGB §865UbG §35UbG §36
Rechtssatz: Wenn auch bei einer Heilbehandlung die Substituierung der Einwilligung der psychisch kranken Person durch die Erklärung ihres gesetzlichen Vertreters (eines Sachwalters nach § 273 ABGB bzw eines einstweiligen Sachwalters nach § 238 Abs 2 AußStrG) in Frage kommt, so setzt die Zulässigkeit dieser Substitution voraus, daß der Betroffene zu einer Willenserklärung nicht in der Lage ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §238JN §109 BStPO §429StVG §167a Abs2UbG §33UbG §34UbG §35UbG §36UbG §37
Rechtssatz: Bei einer vom Strafgericht verfügten vorläufigen Anhaltung (§ 429 Abs 4 StPO) eines Betroffenen ist für die Entscheidung über die Erweiterung des Wirkungskreises des schon bestellten einstweiligen Sachwalters zur Ersetzung der Zustimmung der Betroffenen zu einer notwendigen Heilbehandlung weder das Strafgericht, noch das Unterbringungsgericht, so... mehr lesen...
Norm: UbG §1UbG §2UbG §10UbG §35 ff
Rechtssatz: Das Gericht ist auch berufen, die Zulässigkeit der Unterbringung bereits für die Zeit zwischen Einlieferung in die Krankenanstalt und dem Abschluß der fachärztlichen Untersuchungen (§ 10 UbG) zu prüfen. Entscheidungstexte 2 Ob 25/97h Entscheidungstext OGH 13.02.1997 2 Ob 25/97h 4 Ob 17/98y ... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33UbG §35
Rechtssatz: Wurde ein nicht psychisch Kranker der behördlich geregelten Abteilungseinteilung des Krankenhauses gemäß in eine Abteilung für "Neurologie und Psychiatrie" aufgenommen, kann dies allein eine Behandlung, die in Ansehung eines psychischen Kranken für zulässig anzusehen wäre, nicht unzulässig machen. Entscheidungstexte 6 Ob 559/94 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33UbG §35
Rechtssatz: Die Ansicht, dass demjenigen, der außerstande sei, eine ihm zuteil werdende Behandlung als solche zu erleben, kein Eingriff in seine - durch das UbG besonders geschützten - Persönlichkeitsrechte widerfahren könnte, wird nicht geteilt. Gerade bei einem Bewusstlosen ist wegen dessen Hilflosigkeit auf die Wahrung seiner Menschenwürde besonders zu achten (Ablehnung von 4 Ob 534/94). Entsche... mehr lesen...