RS OGH 2008/5/8 3Ob263/07h, 7Ob26/15x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.2008
beobachten
merken

Norm

UbG §35
UbG §36

Rechtssatz

Abwägungskriterien für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Behandlung sind die Dringlichkeit der Behandlung sowie die Intensität, Art und Dauer des Eingriffs in das Selbstbestimmungsrecht. Unter die Verhältnismäßigkeitsprüfung fällt insbesondere auch die Frage, ob ein gelinderes Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks zur Verfügung gestanden wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123596

Im RIS seit

07.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten