Norm
UbG §1Rechtssatz
Das Gericht ist auch berufen, die Zulässigkeit der Unterbringung bereits für die Zeit zwischen Einlieferung in die Krankenanstalt und dem Abschluß der fachärztlichen Untersuchungen (§ 10 UbG) zu prüfen.Das Gericht ist auch berufen, die Zulässigkeit der Unterbringung bereits für die Zeit zwischen Einlieferung in die Krankenanstalt und dem Abschluß der fachärztlichen Untersuchungen (Paragraph 10, UbG) zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107537Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.09.2025