Mit Eingabe vom 09.05.2012 beantragte C S, wohnhaft Hd, St J o.H., als Betreiber einer Kleintierpension für fünf Hunde und fünf Katzen an dieser Adresse die tierschutzrechtliche Bewilligung. Dem Antrag waren keine entsprechenden Beilagen (Pläne, Fotos u. dgl.) angeschlossen. Die Erstbehörde erließ nach Einholung eines amtstierärztlichen Befundes und Gutachtens und einer Stellungnahme der Tierschutzombudsfrau den nunmehr angefochtenen Bescheid, mit welchem der Antragstellerin C S der B... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren
Norm: TSchG §31 Abs1 TSchG §23 TH-GewV §3 TSchG § 31 heute TSchG § 31 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2024 TSchG § 31 gültig von 01.01.2019 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2018 ... mehr lesen...
Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Weder aus der Richtlinie 1999/22/EG über die Haltung von Wildtieren in Zoos noch aus den in Umsetzung dieser Richtlinie ergangenen Bestimmungen des TierschutzG lässt sich ableiten, dass das in §23 TierschutzG normierte Genehmigungsverfahren über den Schutz von Tieren einerseits und öffentlic... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 31 Abs 1 TSchG bedarf es für die Haltung von Tieren im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit einer Bewilligung nach § 23 TSchG. Dies gilt auch für die Haltung von Lebendwild, welches der Berufungswerber von einem Zuchtgehege in das tatörtliche Wildgehege verbrachte, um es nach einigen Monaten von dort aus zu verkaufen. Somit stellt das Fehlen einer Bewilligung nach § 23 TSchG (auch bei gewerbsmäßig gehaltenen Wildtieren) ein wesentliches Tatbestandmerkmal einer Übertretun... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt 1.) des bekämpften Straferkenntnisses wurde Herrn K zur Last gelegt, vor dem 06.10.2010 auf dem Gehege in F L, S, Eingriffe zur Veränderung der phänotypischen Erscheinungsbildes des Tieres, die nicht therapeutischen oder diagnostischen Zielen oder der fachgerechten Kennzeichnung von Tieren gedient hätten, vorgenommen zu haben, obwohl dies verboten sei. Er hätte zwei Hirschen im Gehege das Geweih abgesägt. Dadurch hätte er die Rechtsvorschrift des § 7 Abs 1 Z 1 TSchG verletz... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Bescheid hat die Erstbehörde den Antrag des Berufungswerbers vom 07.07.2009 auf Dauerbewilligung zur Abhaltung von Reptilienbörsen gemäß § 23 Abs 2 Tierschutzgesetz BGBl. I Nr. 118/2004 i.d.F. BGBl. I Nr. 70/2008 abgewiesen. Dagegen richtet sich die rechtzeitig eingebrachte Berufung, mit welcher der angefochtene Bescheid bekämpft wird, insbesondere ausgeführt wird, dass die beschriebene Haltung der Tiere der TSch-VeranstV entspreche und verfassun... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren
Norm: TSchG §33 Abs1 TSchG §23 Z2 AVG §3 Z3 TSchG § 33 heute TSchG § 33 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2024 TSchG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 80/2013 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 23 Z5 des Tierschutzgesetzes - TSchG, BGBl.I Nr. 118/2004, gilt für Bewilligungen, soweit nicht anderes bestimmt ist, ua. folgende Bestimmung: Stellt die Behörde fest, dass die Tierhaltung nicht mehr den Bewilligungsvoraussetzungen entspricht oder die vorgeschriebenen Auflagen oder Bedingungen nicht eingehalten werden, hat sie mit Bescheid die zur Erreichung des rechtmäßigen Zustandes notwendigen Maßnahmen vorzuschreiben und dem Bewilligungsinhaber den Entzug der Bewill... mehr lesen...