Norm: EuGVÜ Art13EuGVÜ Art14KSchG §5j
Rechtssatz: Wird ein Anspruch auf einen von einem Unternehmen zugesagten Bargeldpreis auf Vertrag gestützt, ohne dass das Vorliegen der Voraussetzungen des § 5j KSchG behauptet wird, so wird damit kein Verbrauchergeschäft im Sinne des Art13EuGVÜ geltend gemacht. Aus dem Text des Art13 EuGVÜ ergibt sich eindeutig, dass mit dem Begriff "bewegliche Sachen" keinesfalls Geld gemeint sein kann. ... mehr lesen...
Norm: KSchG §5j
Rechtssatz: Wird auf der Vorderseite der Gewinnzusage in einem überdruckten Teil ein schwer eruierbarer Hinweis auf umseitige (in die Innenseite des Versendungsumschlages "versteckt" platzierte) Bedingungen gemacht und wird in diesen umseitigen Bedingungen nicht durch deutliche Hervorhebungen darauf aufmerksam gemacht, dass die Gewinnzusage noch von weiteren Bedingungen abhängig ist, ist die Gewinnzusage als rechtlich verbindlic... mehr lesen...
Norm: KSchG §5jRL 97/55/EG - vergleichende Werbung 397L0055 Art3
Rechtssatz: Ob eine Werbeaussage irreführen kann, also zur Täuschung geeignet ist (Art 3 RL), hat das nationale Gericht zu beurteilen (EuGH GRUR int 2000, 354 - Estèe Lauder). Entscheidungstexte 4 Ob 148/01w Entscheidungstext OGH 10.07.2001 4 Ob 148/01w 7 Ob 106/03v ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIBGB §661aKSchG §5j
Rechtssatz: Die Auslegung des Bedeutungsinhaltes der Äußerung hat nach dem Verständnis eines durchschnittlich qualifizierten Erklärungsempfängers (§ 1297 ABGB) zu erfolgen. Entscheidungstexte 6 Ob 14/01d Entscheidungstext OGH 15.03.2001 6 Ob 14/01d 6 Ob 149/01g Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...