Norm: EVÜ Art7 Abs2KSchG §5j
Rechtssatz: § 5j KSchG ist eine international zwingende
Norm: mit eigenständigem Anwendungswillen („Eingriffsnorm"), die in Fällen mit Auslandsbezug unabhängig von dem auf den Vertrag anzuwendenden Recht anzuwenden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 230/05b Entscheidungstext OGH 29.03.2006 3 Ob 230/05b Veröff: SZ 2006/41 ... mehr lesen...
Norm: EG Amsterdam Art234EGV Maastricht Art177EVÜ Art5 Abs2EuGVÜ Art13 Nr3KSchG §5j
Rechtssatz: Unterbrechung des Revisionsverfahrens bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über den vom Oberlandesgericht Innsbruck am 14. Jänner 2002 zu 4 R 276/01x gestellten Antrag auf Vorabentscheidung. Die Vorlagefrage wurde wie folgt formuliert: "Ist der in § 5j des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ... den Ver... mehr lesen...
Norm: KSchG §5jEG-RL 97/7/EG - Fernabsatzrichtlinie 397L0007 allg
Rechtssatz: Die genaue dogmatische Einordnung der Rechtsfigur des in Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie RL 97/7/EG mit § 5j KSchG geschaffenen Anspruches ist nicht entscheidend, weil der Gesetzgeber die Anspruchsvoraussetzungen selbst ausreichend klar definiert hat (so schon 7 Ob 290/01z). Entscheidungstexte 10 Ob 1/04a E... mehr lesen...
Norm: KSchG §5j
Rechtssatz: Die Absicht des Gesetzgebers, irreführende Gewinnzusagen klagbar zu machen und sie damit zu unterbinden, würde völlig unterlaufen, wenn man aus der Tatsache, dass der Absender mehrere (noch dazu unterschiedlich textierte) Zusagen an einen Adressaten sendet, automatisch auf mangelnde Eignung zur Irreführung erschließen wollte. Vor allem ist es undenkbar, aus der Tatsache, dass nachträglich eine weitere Zusendung einla... mehr lesen...