RS OGH 2001/12/31 3Nd517/01

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Veröffentlicht am 31.12.2001
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Norm

EuGVÜ Art13
EuGVÜ Art14
KSchG §5j

Rechtssatz

Wird ein Anspruch auf einen von einem Unternehmen zugesagten Bargeldpreis auf Vertrag gestützt, ohne dass das Vorliegen der Voraussetzungen des § 5j KSchG behauptet wird, so wird damit kein Verbrauchergeschäft im Sinne des Art13EuGVÜ geltend gemacht. Aus dem Text des Art13 EuGVÜ ergibt sich eindeutig, dass mit dem Begriff "bewegliche Sachen" keinesfalls Geld gemeint sein kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115988

Dokumentnummer

JJR_20011231_OGH0002_0030ND00517_0100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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