Norm: KSchG §28 Abs2KSchG §29UWG §14
Rechtssatz: Nur durch vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung kann die Wiederholungsgefahr beseitigt werden. Hiezu kann die zu § 14 UWG ergangene Rechtsprechung herangezogen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 227/98p Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 Ob 227/98p Veröff: SZ 72/42 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs2UWG §14 A1
Rechtssatz: Die Weigerung, eine Unterlassungserklärung auch hinsichtlich der Verwendung "sinngleicher Klauseln" abzugeben, nimmt der gleichzeitig abgegebenen Unterlassungserklärung die Eignung zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr. Entscheidungstexte 5 Ob 227/98p Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 Ob 227/98p Veröff: SZ 72/42 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs1KSchG §28 Abs2
Rechtssatz: Der Beklagte ist nicht nur verpflichtet, die bisher gewählte Formulierung einer Vertragsbedingung zu unterlassen, sondern auch die Verwendung solcher Vertragsbedingungen, die, bei anderer Formulierung, denselben verpönten Zweck anstreben. Entscheidungstexte 5 Ob 227/98p Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 Ob 227/98p Veröff: SZ 72/4... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 526 Abs 1, letzter Satz, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses gegen seinen abändernden Beschluß liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Die Beklagten haben die Wettbewerbswidrigkeit des von der Klägerin beanstandeten Eigeninserates in der Steiermark-Ausgabe der Tageszeitung der ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Heidelinde Blum, Rechtsanwältin in Wien, wider die beklagte Partei R***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Man... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat vor etlichen Jahren einen fünffarbigen Stadtplan von Innsbruck gezeichnet, in welchem die wichtigsten Sehenswürdigkeiten dieser Stadt besonders hervorgehoben und namentlich bezeichnet sind. Der Fremdenverkehrsverband Innsbruck-Igls und Umgebung gab diesen Stadtplan mit einer kurzen Erläuterung zu den einzelnen Sehenswürdigkeiten heraus; in der rechten unteren Ecke des - rechteckigen - Stadtplans befindet sich die Signierung "S***". Der Beklagte ist Inhab... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitung "DIE G*** W***". Die Beklagte ist Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin der Monatszeitschrift "B***". Dem Heft 2/89 der Zeitschrift "B***" war ein sogenannter "B***-Abo-Scheck" eingeheftet, auf dem angekündigt war: "F*** E*** C*** V.S.O.P.-G*** Wenn Sie jetzt B*** für ein Jahr lang abonnieren, schenken wir Ihnen eine Flasche von Frankreichs exklusivstem Cognac, einen C*** V.S.O.P., erzeugt aus den edelsten Trau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt an zwei Standorten in Linz das Schlosserhandwerk (§ 94 Z 71 GewO 1973). Der Beklagte betreibt in Haid seit über fünf Jahren (1982) einen "Schlüsseldienst". Er fertigt dort mit Hilfe zweier Schlüsselkopiermaschinen Schlüssel für Zylinderschlösser und für tosische Schlösser an. Er stützte sich bei dieser Tätigkeit zunächst auf den Gewerbeschein eines Wiener Unternehmens. In dieser Zeit wurde er mehrmals wegen unerlaubter Ausübung eines Anme... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIdKSchG §28 Abs1 Z6. KSchG §6 Abs2
Rechtssatz: Die Insolvenz ist der Musterfall des Unsicherwerdens eines Vertragspartners. Ein für einen solchen Fall vorgesehenen Rücktritt des anderen Vertragspartners wahrt dessen Rechte und stellt keinen Eingriff in die gesetzlichen Gestaltungsrechte der zahlungsunfähig gewordenen Vertragspartei nach der Konkurs- oder Ausgleichsordnung dar. Kein Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte vom Beklagten die Bezahlung von S 100.000,-- sowie die Unterlassung, den Widerruf und die Veröffentlichung des Widerrufs der Äußerung "daß hier Dinge passiert seien, die man eigentlich nur mit Mafia-Methoden bezeichnen könne", die dieser in der ORF-Sendung "Burgenland heute" vom 19. März 1985 gemacht hatte. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Er bestritt, daß es sich bei der inkriminierten Äußerung um eine Tatsachenbeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Kommanditgesellschaft befaßt sich mit dem Vertrieb von Kunststoffenstern und -türen sowie deren Einbau anstelle alter Fenster und Türen. Sie hatte am 4. Februar 1981 mit der S*** AG in Wien einen "Liefer- und Bezugsvertrag" (Beilage D) abgeschlossen, in welchem ihr das Recht eingeräumt worden war, Kunststoffenster aus dem Programm der S*** AG (ua) unter der für diese Gesellschaft eingetragenen Marke "Semperdur" zu vertreiben. Punkt 6. dieses Vertrag... mehr lesen...