Entscheidungen zu § 27d Abs. 4 KSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2009/9/30 7Ob91/09x

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Der Beklagte betreibt zwei Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich mit insgesamt 252 Bewohnern, von denen 205 Bewohner Sozialhilfe beziehen. Der gegenständliche Heimvertrag wird in ganz Oberösterreich - teilweise in mehr oder weniger abgeänderter Form - verwendet, da eine einheitliche Vorgangsweise der Sozialhilfeverbände gewählt wurde. Der Kläger bekämpft zur Wahrung von Verb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.09.2009

TE OGH 2009/4/2 8Ob119/08w

Entscheidungsgründe: Die vorliegende Verbandsklage nach § 28 KSchG richtet sich gegen den beklagten Sozialhilfeverband als Heimträger in Österreich. Die Klägerin ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Der beklagte Sozialhilfeverband betreibt Alten- und Pflegeheime und hat ein sogenanntes Einweisungsrecht hinsichtlich eines vierten Heims. In diesen Heimen werden derzeit ca 300 Personen betreut, davon beziehen 70 % eine Unterstützung aus dem Sozialhilf... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.04.2009

RS OGH 2008/11/19 3Ob180/08d, 8Ob119/08w, 7Ob91/09x, 3Ob268/09x, 7Ob232/13p, 7Ob22/20s

Norm: KSchG §6 Abs3KSchG §27d Abs4
Rechtssatz: Die von § 27d KSchG für Heimverträge verlangte Genauigkeit und Verständlichkeit geht über jene des § 6 Abs 3 KSchG jedenfalls hinaus. Bestimmungen eines Heimvertrags müssen nicht nur klar und verständlich sein, sie müssen zusätzlich auch noch einfach sowie umfassend und genau umschreibend sein. Eine Vertragsklausel, die eine zusätzliche Nachforschung in einem angeführten Normtext erforderlich macht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.2008

TE OGH 2008/11/19 3Ob180/08d

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Entscheidung | OGH | 19.11.2008

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