Norm
KSchG §27d Abs4Rechtssatz
Die in einem Heimvertrag enthaltene Klausel „Vertragserrichtungskosten 54,60 EUR“ ist intransparent iSd § 27d Abs 4 KSchG, weil keine Unterscheidung zwischen einem individuell ausgehandelten Vertrag, in dem auch die Wünsche des Bewohners Eingang finden und einem nach einem schon bestehenden Muster verfassten Vertrag getroffen wird.Die in einem Heimvertrag enthaltene Klausel „Vertragserrichtungskosten 54,60 EUR“ ist intransparent iSd Paragraph 27 d, Absatz 4, KSchG, weil keine Unterscheidung zwischen einem individuell ausgehandelten Vertrag, in dem auch die Wünsche des Bewohners Eingang finden und einem nach einem schon bestehenden Muster verfassten Vertrag getroffen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125714Im RIS seit
29.04.2010Zuletzt aktualisiert am
30.04.2010