Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht folgte der durch die Entscheidung 1 Ob 544/95 (SZ 68/64) begründeten Rechtsprechung, wonach ein wesentliches Eigeninteresse des Interzedenten am Zustandekommen des Kreditvertrages von maßgeblicher Bedeutung für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit der Haftungserklärung ist (ÖBA 1997/668; ecolex 1998, 687; ecolex 1999/99). Wenn das Berufungsgericht daher im Hinblick auf die Beteiligung der Drittb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen den Behauptungen der beklagten Partei hat der Oberste Gerichtshof bereits mehrfach (SZ 71/117; ÖBA 1999, 647, zuletzt 8 Ob 320/99p) klargestellt, dass die in der SZ 68/64 genannten, in drei Gruppen zusammenfassbaren Voraussetzungen für ein Sittenwidrigkeitsurteil (inhaltliche Missbilligung des Interzessionsvertrages, Missbilligung der Umstände des Zustandekommens und Kenntnis bzw fahrlässige Unkenntnis dies... mehr lesen...
Begründung: Die Zweitbeklagte ist die Lebensgefährtin, die Drittbeklagte die Mutter des Gerd V*****, der ab 1992/93 eine Handelsvertretung betrieb. Im Sommer/Herbst 1996 war seine finanzielle Situation sehr schlecht; seine Verbindlichkeiten bei der Klägerin - seiner Hausbank - waren auf mehr als S 2,000.000,- angewachsen. Das bei der Klägerin gehaltene Kontokorrentkreditkonto befand sich per 11. 9. 1996 mit S 169.176,96 im Soll, das Privatkonto V*****s mit ca S 30.000,-. Die K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des am 23. 7. 1972 geborenen Gemeinschuldners wurde mit Beschluss vom 15. 12. 1997 das Konkurs- und Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Zum Masseverwalter wurde der Beklagte bestellt. Die Eltern des Gemeinschuldners hatten bei der Klägerin Kreditverbindlichkeiten, die im Jänner 1991 mit S 138.580,02 und S 203.895,22 unberichtigt aushafteten. Am 24. 1. 1991 fertigte der Gemeinschuldner einen an seine Eltern adressierten Kreditvertrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Beklagten unterhielt bei der Klägerin ein Geschäftskonto für das von ihm betriebene Damenmodengeschäft. Nach Ausdehnung des vereinbarten Überziehungsrahmens hafteten schließlich 1,9 Mio S aus. Am 8. 6. 1994 schlossen die Klägerin und der Ehemann der Beklagten einen Kreditvertrag über diesen Betrag. Am selben Tag unterfertigte die Beklagte in einer Filiale der Klägerin einen Bürgschaftsvertrag, worin sie zur Kenntnis nahm, dass ihrem Gatten... mehr lesen...
Norm: KSchG §25c KSchG § 25c heute KSchG § 25c gültig ab 01.01.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997
Rechtssatz: Ob ein Kreditgeber (= Bank) dem Interzedenten (hier: Bürge und Zahler) ausreichende Informationen über die wirtschaftliche Lage des Schuldners im Sinne des § 25c KSch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei gewährte dem Sohn der Beklagten, zum Aufbau eines Tischlereibetriebes am 3. 5. 1994 einen (revolvierend ausnützbaren) Kredit zur Anschaffung von Betriebsmittel über S 250.000,-- mit einer Laufzeit bis 30. 3. 1999. Die Beklagte, die mit ihrem Sohn im gemeinsamen Haushalt wohnt, ist als Pflegehelferin der Stadt Wien beschäftigt und verdiente damals monatlich S 16.500,-- netto, unterfertigte den Kreditvertrag als Mitschuldnerin zur ungete... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30. 10. 1997 räumte die klägerische Bank Alaa Eldi A***** (im folgenden kurz: Kreditnehmer) einen einmal ausnützbaren Abstattungskredit über S 300.000 ein, welcher in 60 monatlichen Pauschalraten zu je S 5.975 (beginnend mit 28. 2. 1998) zurückgezahlt werden sollte. Der Beklagte übernahm am selben Tag für alle bestehenden und künftigen Forderungen der Klägerin aus diesem Kredit die Haftung als Bürge und Zahler, und zwar bis zum Betrag von S 250.000. Im ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Angehörige eines Kreditnehmers, welcher sich auf die Sittenwidrigkeit seiner rechtsgeschäftlichen Haftungserklärung beruft, hat die dazu erforderlichen Tatsachen, wie ein Mißverhältnis zwischen Einkommen bzw und Vermögen einerseits und Verpflichtungsumfang andererseits, Geschäftsunerfahrenheit ohne wesentliches Eigeninteresse, verdünnte Entscheidungsfreiheit des Interzedenten und die Kenntnis des Kreditgebers bz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der ehemalige Ehegatte der Beklagten Manfred H***** wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 10. 5. 1993 wegen des Vergehens des schweren Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren verurteilt, weil er im September 1992 in W***** der Klägerin ein nicht gesperrtes Sparbuch mit einer Einlage von 347.575,87 S wegnahm. Dem Strafverfahren hatte sich die Klägerin als Privatbeteiligte angeschlossen und einen Tite... mehr lesen...
Begründung: Der Ehegatte der heute 42jährigen Klägerin betrieb von 1981 bis 1992 eine Tischlerei und wollte im Herbst 1987 mit Hilfe der beklagten Bank eine Umschuldung vornehmen, weil seine damalige Hausbank die Kredite - für die die Klägerin als Bürgin haftete - fällig gestellt hatte. Da die Klägerin und ihr Ehegatte über kein Vermögen verfügten, verlangten die Mitarbeiter der beklagten Partei von der Klägerin eine Verpflichtungserklärung als Bürgin und Zahlerin für zwei zu gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei gewährte einem Bruder des Beklagten am 2.Dezember 1994 einen Kredit von 65.000 S, der am 4.Jänner 1995 auf 290.000 S ausgeweitet wurde. Seine Rückzahlung sollte nach den Vereinbarungen in 84 Monatsraten von je 5.000 S, beginnend ab 1.Februar 1995, erfolgen. An Kreditzinsen wurden 11,5 % p.a., an Verzugszinsen 3 % p.a. vereinbart. Die Zinsenbeträge sind jeweils zum Quartalsende zu kapitalisieren. Die gesamte Kreditbelastung hätte inklusive Z... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat einer Gesellschaft mbH einen Kredit über 2,250.000 S eingeräumt. Der Geschäftsführer und Alleingesellschafter lebte damals mit der Beklagten in Lebensgemeinschaft. Diese übernahm die Haftung als Bürgin und Zahlerin nach § 1357 ABGB im Ausmaß von 1,250.000 S und räumte der Klägerin weiters auf einer Liegenschaft ein Höchstbetragspfandrecht ein. Die Klägerin hat einer Gesellschaft mbH einen Kredit über 2,250.000 S eingeräumt. Der Geschäftsführer und... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war von 1989 bis 1993 Pächter des in T***** gelegenen Appartementhotels K***** und des darin befindlichen Restaurants S*****. Mit Vertrag vom 16.5.1990 gab er das Restaurant S***** dem damaligen Lebensgefährten der Beklagten, Franz S*****, in Unterpacht. Vereinbart wurde ein Bestandzins von S 25.000 monatlich zuzüglich Wertsicherung und der von der Hausverwaltung vorgeschriebenen Betriebskosten sowie der Gemeindeabgaben. Die Beklagte übernahm die Haftung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vorliegende Entscheidung betrifft einen Einzelfall. Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, daß die Verpflichtung des Beklagten als Solidarschuldner nicht in sinngemäßer Anwendung der Grundsätze des Wucherverbots wegen Vorliegens eines Ausbeutungstatbestandes zur Annahme der Sittenwidrigkeit und damit zur Nichtigkeit des die Verpflichtung begründenden Rechtsgeschäfts führt, liegt im Rahmen der oberstgerichtlic... mehr lesen...
Begründung: Die Zulassungsbeschwerde macht ausschließlich fehlende Rechtsprechung zur Frage sittenwidriger Haftungserklärungen von Ehegatten geltend. Darüber hinaus werden keine Rechtsfragen erheblicher Bedeutung geltend gemacht. Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hatte sich bereits mehrfach mit der Frage sittenwidriger Haftungserklärungen von Familienangehörigen des Hauptschuldners (zu denen zweifelsfrei auch sein Ehegatte gehört) befa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 1 ZPO ist die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nur dann zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung der dort genannten Rechtsfragen abhängt (JBl 1985, 303 uva), wenn also die angeschnittene Rechtsfrage präjudiziell ist (1 Ob 39/94; 1 Ob 535/95; 1 Ob 42/95). Dies trifft auf die in der außerordentlichen Revision angesprochenen Fragen aber nicht zu. In der grundlegenden Nach Paragraph 502, Absatz ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** Aktiengesellschaft, ***** vertreten durch Dr.Markus Skarics, Rechtsanwalt in Imst, wider die beklagte Partei Angelina O*****, vertreten durch Dr.Dieter Brandstätter, Rechtsanwalt in Innsbruck, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte kam im Jahre 1990 aufgrund eines Zeitungsinserates, in welchem ein bürgenloser Kredit bis zu einer Höhe von 500.000 S angekündigt wurde, mit einer KreditvermittlungsgesmbH in Kontakt. Sie bewog ihre Schwester, die Zweitbeklagte, sie mit dem Auto nach Wien zu fahren, um sich mit einem Herrn der Kreditvermittlungsgesellschaft vereinbarungsgemäß zu treffen. Die Zweitbeklagte wußte zu diesem Zeitpunkt, daß ihre Schwester auf ein Inserat hin na... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit der Frage der Sittenwidrigkeit von Haftungserklärungen von Familienangehörigen des Hauptschuldners hat sich der Oberste Gerichtshof in seiner sowohl von den Vorinstanzen als auch von den Revisionswerbern zitierten Entscheidung SZ 68/64 (= ÖBA 1995, 804 [Graf 776] = JBl 1995, 651 [Mader] = ecolex 1995, 638 = ZIK 1995, 124) grundlegend auseinandergesetzt. Die dort vertretene (und hier von niemand bestrittene) Rec... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 502 Abs 1 ZPO, welcher als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Revision unter anderem das Fehlen einer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nennt, kann nicht entnommen werden, daß das Vorhandensein lediglich einer Vorentscheidung in jedem Falle die Revisionszulässigkeit begründen müßte. Eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes besteht auch dann, wenn eine einzige, aber ausführlich begründete, grundlegend... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIi ZPO §502 Abs1 A KSchG §25c ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geän... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIi KSchG §25c ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 KSchG § 25c heute KSchG § 25c gültig ab 01.01.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/199... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Mutter des Beklagten ist Inhaberin des nicht protokollierten Einzelunternehmens Textilimport Ada S***** (im folgenden auch Unternehmen), ihr Gatte - der Vater des Beklagten KR Erich S***** - leitender Angestellter, der Beklagte Angestellter dieses Unternehmens. Am 10.November 1988 verpflichtete sich die Mutter des Beklagten anläßlich der Verlängerung eines ihr von der klagenden Bank eingeräumten Kontokorrentkredits über 2 Mio S, - unter anderem - eine Gara... mehr lesen...