Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloss mit Simon K*****, nunmehr H***** (in der Folge: Käufer) jeweils am 7. 3. 2005 zwei Kaufverträge über zwei Fahrzeuge der Marke VW Golf Highline TDI mit der Fahrgestellnummer Endziffer ***** (in der Folge immer: Golf 1) zu einem Kaufpreis von 12.400 EUR und mit der Fahrgestellnummer Endziffer ***** (in der Folge immer: Golf 2) zu einem Kaufpreis von 13.900 EUR. Hinsichtlich beider Fahrzeuge wurde ein Zustand nach Klasse 2 (Bewertung: gut) zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger handelt mit gebrauchten Kraftfahrzeugen und betreibt eine KFZ-Reparaturwerkstätte. Im Jahre 1999 verunfallte ein näher genannter Lenker mit seinem von der beklagten Partei geleasten PKW BMW 320i Baujahr 1998 (im Folgenden nur PKW); er brachte ihn in die Werkstätte des Klägers zur Reparatur. Nach erfolgter Reparatur entstand auf einer Probefahrt im Juni 1999 ein Totalschaden an diesem PKW. Der PKW verblieb deshalb weiterhin beim Kläger, von dem der L... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision wendet sich ausschließlich gegen den von den Vorinstanzen bejahten Einwendungsdurchgriff auf Grund der wirtschaftlichen Einheit des von der Klägerin vorfinanzierten Kaufleasinggeschäfts (zum Einwendungsdurchgriff: SZ 66/70; 8 Ob 112/99z; auch für außerhalb des § 18 KSchG liegende Unternehmergeschäfte: SZ 58/39) mit dem Argument, dass sie in keinerlei Geschäftsbeziehung zu den Vertreter... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs mangels einer erheblichen Rechtsfrage nicht zulässig. Das Rekursgericht ist in seiner ausführlichen und in allen Punkten zutreffend begründeten Entscheidung der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes und der Lehre gefolgt (§ 510 Abs 3 ZPO). Dem entspricht es, daß der Käufer durch die Übergabe einer unter Eigentumsvorbehalt gekauften Sac... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Schwarz, Dr. Graf und Dr. Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ferdinand K***, Arbeiter, vertreten durch Dr. Norbert Huber, Rechtsanwalt in Mattighofen, wider die beklagte Partei Zlatko H***, Angestellter, vertreten durch Dr. Hans Estermann und Dr. Thoma... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank begehrte (im Verfahren 3 Cg 275/85) die Verurteilung der beklagten Partei zur Herausgabe des (näher bezeichneten) PKWs der Marke Alfetta 2,0, erbot sich aber, an dessen Stelle den Betrag von S 189.816,- s.A. anzunehmen. Das Fahrzeug sei von der A*** R*** A*** G*** MBH (in der Folge kurz Fa. A*** R***) an den Kraftfahrzeughändler Friedrich R***, einen sogenannten A-Händler, unter Eigentumsvorbehalt ausgeliefert worden und von diesem an den Beklagten, e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte und Widerkläger (im folgenden: Erstbeklagter) kaufte von der klagenden und widerbeklagten Partei (im folgenden: klagende Partei) mit schriftlicher Bestellung vom 12.11.1980 und Auftragsbestätigung vom 10.12.1980 einen Setra Luxusbus Typ S-215 HM um den Preis von S 1,850.000,- zuzüglich 18 % Umsatzsteuer, insgesamt also um S 2.183.000,-. Dem Kaufvertrag lagen die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der klagenden Partei zugrunde, die, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte letztlich (Einschränkung ONr.19) den Zuspruch von S 79.500,-- s.A. und brachte vor, sie habe dem Transportunternehmer Helmut D einen Fahrzeugkredit gewährt, für den die Beklagte als Bürgin und Zahlerin eingetreten sei. Helmut D, gegen den im Verfahren 3 a Cg 59/82 des Kreisgerichtes Ried im Innkreis ein Urteil erwirkt worden sei, habe seine Verbindlichkeit nicht erfüllt. Er sei weder zahlungswillig noch auch zahlungsfähig. Die Klägerin se... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 C KSchG §18 KSchG §22 ABGB § 1063 heute ABGB § 1063 gültig ab 01.01.1812 KSchG § 18 gültig von 01.10.1979 bis 10.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 28/2010 KSchG § 22 gültig von 01.10.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 C KSchG §18 KSchG §22 ABGB § 1063 heute ABGB § 1063 gültig ab 01.01.1812 KSchG § 18 gültig von 01.10.1979 bis 10.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 28/2010 KSchG § 22 gültig von 01.10.1... mehr lesen...