Norm: KSchG §15
Rechtssatz: Unter § 15 KSchG fallen nicht Verträge, bei denen sich der Verbraucher zu einer einmaligen Geldgesamtleistung verpflichtet. Entscheidungstexte 9 Ob 75/10k Entscheidungstext OGH 28.02.2011 9 Ob 75/10k Beisatz: Hier: Dauergrabpflegevertrag mit Einmalerlag bei Vertragsabschluss. (T1); Veröff: SZ 2011/25 9 Ob 85/17... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte GesmbH ist Kommanditistin einer GmbH & Co KEG (gemäß § 907 Abs 2 UGB seit 1. 1. 2007 GmbH & Co KG, in der Folge nur mehr: KG). Am 9. 7. 1997 unterfertigte die Klägerin ein als „Zeichnungsschein II für Monatszahler" überschriebenes Angebot an die Beklagte auf Abschluss eines Treuhandvertrags über eine Beteiligung an der GmbH & Co KG. Danach ist die von der Beklagten treuhändig zu erwerbende Kommanditbeteiligung von der Beklagten „gemäß ... mehr lesen...
Norm: KSchG §15
Rechtssatz: Bei Mischverträgen ist es für die Anwendbarkeit des § 15 KSchG entscheidend, dass die werkvertraglichen oder kaufvertraglichen Elemente nicht bloß eine untergeordnete Rolle spielen. Entscheidungstexte 6 Ob 104/01i Entscheidungstext OGH 06.06.2001 6 Ob 104/01i 6 Ob 69/05y Entscheidungstext OGH 21.04.2005 ... mehr lesen...
Norm: EG-RL 94/47/EG - Time-Sharing-Richtlinie 394L0047 allgKSchG §15TNG allg
Rechtssatz: Das Teilzeitnutzungsgesetz wurde in Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 1994 zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien (RL 94/47/EG) erlassen. Die Richtlinie und das TNG enthalten zwingende Bestimmungen über die Information... mehr lesen...
Norm: KSchG §15
Rechtssatz: Energielieferungsverträge (als Kaufverträge) und Wartungsverträge (als Werkverträge) fallen unter § 15 KSchG. Entscheidungstexte 6 Ob 104/01i Entscheidungstext OGH 06.06.2001 6 Ob 104/01i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115411 Dokumentnummer JJR_20... mehr lesen...
Norm: KSchG §15
Rechtssatz: § 15 KSchG gilt für Verträge über wiederkehrende Leistungen von beweglichen körperlichen Sachen, Energie oder wiederholte Werkleistungen eines Unternehmers (Wartungsverträge, Serviceverträge, Entsorgungsverträge), wenn der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichtet ist. Die vom Verwalter entrichtete Grundsteuer für Grundflächen sowie die Kosten für die Betreuung der Außenanlagen, die Versicherungsprämien... mehr lesen...