RS OGH 2025/6/24 6Ob104/01i; 6Ob69/05y; 9Ob66/08h; 9Ob68/08b; 9Ob69/11d; 5Ob205/13b; 7Ob217/16m; 9Ob

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Veröffentlicht am 06.06.2001
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Norm

KSchG §15
  1. KSchG § 15 heute
  2. KSchG § 15 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 456/1984

Rechtssatz

Bei Mischverträgen ist es für die Anwendbarkeit des § 15 KSchG entscheidend, dass die werkvertraglichen oder kaufvertraglichen Elemente nicht bloß eine untergeordnete Rolle spielen.Bei Mischverträgen ist es für die Anwendbarkeit des Paragraph 15, KSchG entscheidend, dass die werkvertraglichen oder kaufvertraglichen Elemente nicht bloß eine untergeordnete Rolle spielen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115412

Im RIS seit

06.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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