Norm
KSchG §15Rechtssatz
Bei Mischverträgen ist es für die Anwendbarkeit des § 15 KSchG entscheidend, dass die werkvertraglichen oder kaufvertraglichen Elemente nicht bloß eine untergeordnete Rolle spielen.Bei Mischverträgen ist es für die Anwendbarkeit des Paragraph 15, KSchG entscheidend, dass die werkvertraglichen oder kaufvertraglichen Elemente nicht bloß eine untergeordnete Rolle spielen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115412Im RIS seit
06.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.07.2025