Norm: PHG §1 Abs1 PHG §4PHG §5 Abs1
Rechtssatz: Ein körperliches Exemplar einer Zeitung, die im Zuge der Behandlung eines Themas aus dem Umfeld der Medizin einen unrichtigen Gesundheitstipp erteilt, durch dessen Befolgung die Leserin an der Gesundheit geschädigt wurde, ist kein „fehlerhaftes Produkt“ im Sinne des § 4 iVm § 1 Abs 1 und § 5 Abs 1 PHG. Entscheidungstexte 1 Ob 137/21k Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (vgl § 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist der Rekurs an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig: Das Berufungsgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, es sei von allgemeinem Interesse abzuklären, ob in einer Produktbeschreibung/Bedienungsanleitung eines Produkts, das mit Gesundheitsvorteilen wirbt, auch die besonderen Nachteile und Gefahren, die sich aus dessen Gebrauch für Per... mehr lesen...
Norm: PHG §5 Abs1
Rechtssatz: Die Instruktionspflicht besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Unternehmer bei der Bestellung zwar zu Recht davon ausgehen durfte, dass der Käufer von der spezifischen Gefährlichkeit des gekauften Guts Kenntnis hat, sich aber dann bei der Lieferung herausstellt, dass ihm tatsächlich ein solches Wissen fehlt und daher die spezifische Gefährlichkeit zum Tragen kommen kann (hier: Gesundheitsstörung beim Käufer). ... mehr lesen...
Norm: PHG §5 Abs1 Z1
Rechtssatz: Kann die Verwendung des Produkts mit erheblichen Gefahren für die Gesundheit von Menschen verbunden sein, so dürfen Warnhinweise nicht im sonstigen Text "versteckt" werden. Die Hinweise müssen eine Art der drohenden Gefahr deutlich herausstellen und Funktionszusammenhänge klar machen, sodass erkennbar wird, warum das Produkt gefährlich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: PHG §5 Abs1 Z1
Rechtssatz: Kann die Verwendung des Produkts mit erheblichen Gefahren für die Gesundheit von Menschen verbunden sein, so dürfen Warnhinweise nicht im sonstigen Text "versteckt" werden. Die Hinweise müssen eine Art der drohenden Gefahr deutlich herausstellen und Funktionszusammenhänge klar machen, sodass erkennbar wird, warum das Produkt gefährlich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: PHG §5 Abs1
Rechtssatz: Eine Fehlerhaftigkeit des elektrischen Stroms durch Ansteigen der Spannung von zweihundert Volt auf dreihundertachtzig Volt auf Grund eines Seilrisses, dessen konkrete Ursache zwar ungeklärt ist, der aber jedenfalls nicht auf einen technischen Fehler bei der Stromerzeugung oder des Leitungssystems zurückzuführen ist, liegt mangels berechtigter Sicherheitserwartungen nicht vor. Entscheidungstexte... mehr lesen...