Norm
PHG §1 Abs1Rechtssatz
Ein körperliches Exemplar einer Zeitung, die im Zuge der Behandlung eines Themas aus dem Umfeld der Medizin einen unrichtigen Gesundheitstipp erteilt, durch dessen Befolgung die Leserin an der Gesundheit geschädigt wurde, ist kein „fehlerhaftes Produkt“ im Sinne des § 4 iVm § 1 Abs 1 und § 5 Abs 1 PHG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133745Im RIS seit
20.09.2021Zuletzt aktualisiert am
20.09.2021