Norm: PHG §1 Abs1 PHG §4PHG §5 Abs1
Rechtssatz: Ein körperliches Exemplar einer Zeitung, die im Zuge der Behandlung eines Themas aus dem Umfeld der Medizin einen unrichtigen Gesundheitstipp erteilt, durch dessen Befolgung die Leserin an der Gesundheit geschädigt wurde, ist kein „fehlerhaftes Produkt“ im Sinne des § 4 iVm § 1 Abs 1 und § 5 Abs 1 PHG. Entscheidungstexte 1 Ob 137/21k Entscheid... mehr lesen...
Norm: PHG §1 Abs1 Z1PHG §3
Rechtssatz: Aus den Gesetzesmaterialien (EB RV § 3 PHG, 272 Blg NR 17. GP 9) ergibt sich, dass die Definition des Herstellers auch den „Assembler" umfasst, der nur vorgefertigte Teile zusammenbaut. Entscheidungstexte 8 Ob 136/06t Entscheidungstext OGH 23.11.2006 8 Ob 136/06t European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: PHG §1 Abs1 Z1PHG §3
Rechtssatz: Für die Frage, ob jemand als „Assembler" (englisch: Monteur) zu betrachten ist, kann es nicht darauf ankommen, ob die Montage auf Wunsch des Kunden oder aus freien Stücken des Verkäufers erfolgt. Vielmehr sind die Fälle der Montage, deren Gesamtbetrachtung nach der Verkehrsauffassung das Bild einer bloßen Dienstleistung ergibt, vom Fertigungsprozess im Sinn eines Assemblers anhand verschiedener Kriterien w... mehr lesen...
Norm: PHG §1 Abs1 Z1PHG §3
Rechtssatz: Aus den Gesetzesmaterialien (EB RV § 3 PHG, 272 Blg NR 17. GP 9) ergibt sich, dass die Definition des Herstellers auch den „Assembler" umfasst, der nur vorgefertigte Teile zusammenbaut. Entscheidungstexte 8 Ob 136/06t Entscheidungstext OGH 23.11.2006 8 Ob 136/06t European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: PHG §1 Abs1 Z1PHG §3
Rechtssatz: Für die Frage, ob jemand als „Assembler" (englisch: Monteur) zu betrachten ist, kann es nicht darauf ankommen, ob die Montage auf Wunsch des Kunden oder aus freien Stücken des Verkäufers erfolgt. Vielmehr sind die Fälle der Montage, deren Gesamtbetrachtung nach der Verkehrsauffassung das Bild einer bloßen Dienstleistung ergibt, vom Fertigungsprozess im Sinn eines Assemblers anhand verschiedener Kriterien w... mehr lesen...
Norm: PHG §1 Abs1 Z2
Rechtssatz: Nach der Rechtslage vor der PHG-Novelle 1993 ist Importeur im Sinne des § 1 Abs 1 PHG der inländische Unternehmer, der das Produkt in das Inland eingeführt und hier in den Verkehr gebracht hat. Der Händler konnte sich daher von seiner Haftung nur dadurch befreien, daß er den inländischen Hersteller oder den inländischen Importeur oder denjenigen nennt, der ihm das Produkt im Inland geliefert hat. Nach der Recht... mehr lesen...
Norm: PHG §1 Abs1 Z2
Rechtssatz: Nach der Rechtslage vor der PHG-Novelle 1993 ist Importeur im Sinne des § 1 Abs 1 PHG der inländische Unternehmer, der das Produkt in das Inland eingeführt und hier in den Verkehr gebracht hat. Der Händler konnte sich daher von seiner Haftung nur dadurch befreien, daß er den inländischen Hersteller oder den inländischen Importeur oder denjenigen nennt, der ihm das Produkt im Inland geliefert hat. Nach der Recht... mehr lesen...
Norm: LGVÜ allgPHG §1 Abs1 Z2PHG §17
Rechtssatz: Derjenige, der nach dem Beitritt Österreichs in die EU (1.1.1995) ein Produkt nach Österreich importierte, haftet nicht herstellergleich, wenn er das Produkt aus einem anderen EU-Mitgliedstaat importiert hat. Ein österreichischer Produktgeschädigter hatte daher in derartigen Fällen bis zum Inkrafttreten des Luganer Übereinkommens keine Möglichkeit, seine Ersatzansprüche in Österreich durchzusetz... mehr lesen...
Norm: LGVÜ allgPHG §1 Abs1 Z2PHG §17
Rechtssatz: Derjenige, der nach dem Beitritt Österreichs in die EU (1.1.1995) ein Produkt nach Österreich importierte, haftet nicht herstellergleich, wenn er das Produkt aus einem anderen EU-Mitgliedstaat importiert hat. Ein österreichischer Produktgeschädigter hatte daher in derartigen Fällen bis zum Inkrafttreten des Luganer Übereinkommens keine Möglichkeit, seine Ersatzansprüche in Österreich durchzusetz... mehr lesen...