Norm: ABGB §1295 Ia2PHG §1
Rechtssatz: Die von Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur „Drittschadensliquidation" sind auch auf Produkthaftungsfälle anzuwenden. Durch die Lohnfortzahlung wird daher auch die Ersatzpflicht eines nach PHG Haftpflichtigen nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 8 Ob 118/04t Entscheidungstext OGH 17.02.2005 8 Ob 118/04t Veröff: SZ 200... mehr lesen...
Norm: PHG §1
Rechtssatz: Da das Produkthaftpflichtgesetz eine verschuldensunabhängige Produkthaftung normiert, ist dem Hersteller der Einwand sorgfältiger Produktion und Kontrolle abgeschnitten. Es besteht demgemäß auch die Haftung, wenn ein sogenannter "Ausreißer" vorliegt, das heißt ein fehlerhaftes Produkt, dessen Fehler auch bei der den Fertigungsvorgang abschließenden Kontrolle nicht entdeckt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2ABGB §1331PHG §1
Rechtssatz: "Reine" Vermögensschäden sind keine nach § 1 PHG ersatzfähige Sachschäden; keine Drittschadensliquidation im Wege des Produkthaftungsgesetzes. Entscheidungstexte 2 Ob 162/97f Entscheidungstext OGH 29.04.1999 2 Ob 162/97f 10 Ob 92/02f Entscheidungstext OGH 26.11.2002 10 Ob 92/02f A... mehr lesen...
Norm: PHG §1
Rechtssatz: Unter Sachschaden ist nicht der am Produkt entstandene Schaden zu verstehen, sondern der sogenannte Folgeschaden, den ein Fehler des Produkts an anderen Sachen als dem fehlerhaften Produkt verursacht hat. Ein bloßer ("reiner") Vermögensschaden, der schon im Rahmen der Produkt-Verschuldenshaftung prinzipiell außer Ansatz bliebe, scheidet aus dem Anwendungsbereich des PHG aus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: PHG §1
Rechtssatz: Eine erst in Herstellung begriffene Sache kann als solche nicht beschädigt werden, Sachbeschädigung und mangelhafte Herstellung einer Sache schließen einander begrifflich aus. Die für eine zusätzliche Behandlung des Werkstücks aufgewendeten Kosten und der Betrag, um den der Besteller den Werklohn (wegen mangelhafter Lieferung) minderte, stellen "reine" Vermögensschäden und keine nach § 1 Abs 1 PHG ersatzfähigen Sachschä... mehr lesen...
Norm: PHG §1
Rechtssatz: Die Produkthaftung soll einen verschuldensunabhängigen, vor allem Konsumenten begünstigenden Mindestschutz gewähren: Es ist nicht Aufgabe der Produkthaftung, alle nachteiligen Folgen auszugleichen. Der Ersatz ist auf die Kosten der Wiederherstellung einer beschädigten Sache oder den Ersatz deren Wertes zu beschränken. Für "Sachfolgeschäden", insbesondere entgangenen Gewinn, ist nach dem PHG kein Ersatz zu leisten. ... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ allgLGVÜ allgPHG §1
Rechtssatz: Das LGVÜ ist auch zwischen Mitgliedern der EU anzuwenden, solange - was bisher nicht der Fall ist - das EuGVÜ in Österreich nicht in Kraft getreten ist. Entscheidungstexte 2 Ob 137/98f Entscheidungstext OGH 15.10.1998 2 Ob 137/98f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: LGVÜ Art5 Z1PHG §1
Rechtssatz: Wurde das Produkt nach dem 1. 1. 1994 (Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl 1993/909) weder vom Hersteller noch vom Importeur, sondern von einem anderen Unternehmer in Verkehr gebracht, so kommt es bei der Frage der Anwendbarkeit des § 1 PHG in der Fassung vor oder nach der Novelle 1993 auf den Zeitpunkt des jeweiligen Inverkehrbringens durch das in Anspruch genommene haftp... mehr lesen...
Norm: PHG §1
Rechtssatz: Zu den sogenannten "Weiterfresserschäden": Nach § 1 PHG hat der Produzent eines fehlerhaften Teilproduktes für am Endprodukt verursachte Schäden nur einzustehen, wenn der Geschädigte dieses Teilprodukt als selbständiges Produkt erworben hat; ob dies der Fall ist, ist nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen (hier: Haftung des Erzeugers eines fehlerhaften Wasserschlauchs für am Motor des gekauften Personenkraftwagens en... mehr lesen...
Begründung: Der am ***** geborene Kläger begehrte mit seiner pflegschaftsbehördlichen genehmigten Klage von der beklagten Partei die Zahlung von S 50.000,-- sA sowie die Feststellung, daß die beklagte Partei ihm für alle aus dem Unfall vom 14. September 1990 entstehenden Schäden hafte, und trug dazu vor: Er habe am 14. September 1990 beim Versuch, eine von seinen Eltern in einem Supermarkt in A***** gekaufte Flasche eines Erfrischungsgetränkes zu öffnen, schwere Verletzungen am rech... mehr lesen...
Norm: JN §51PHG §1
Rechtssatz: Für Ansprüche des durch ein fehlerhaftes Produkt Geschädigten gegen den Hersteller des Produkts aufgrund des PHG besteht nicht die Zuständigkeit der Kausalgerichte. Entscheidungstexte 6 Ob 568/91 Entscheidungstext OGH 20.06.1991 6 Ob 568/91 Veröff: EvBl 1992/23 S 91 = SZ 64/82 European Case Law Ide... mehr lesen...