Norm: ZPO §228 PHG §1PHG §5 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Ist ein Produktfehler iSd § 5 PHG zu bejahen und damit ein zumindest potentiell schädigendes Ereignis, und ein künftiger Schadenseintritt nicht ausgeschlossen, kann auf Feststellung der Haftung iSd § 228... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Die Entscheidung über die Änderung der Parteibezeichnung der Beklagten beruht auf § 235 Abs 5 ZPO und dem offenen Firmenbuch (FN 100888s). Die Entscheidung über die Änderung der Parteibezeichnung der Beklagten beruht auf Paragraph 235, Absatz 5, ZPO und dem offenen Firmenbuch (FN 100888s). Zu 2.: In sinngemäßer Anwendung des § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich auch die Zurückweisung eines nach § 519 Abs 1 Z 2 ZPO zugelassenen Rekurses wegen Fehlens einer erh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ab 1997 bestand zwischen der Beklagten und Dr. Gerda K*****, Rechtsanwältin in W*****, eine Vertragsbeziehung, in die mit ihrer Gründung im Jahr 2001 die Zweitklägerin eintrat. Diese Vertragsbeziehung bestand bis 2002 darin, dass die Beklagte jährlich ein Buch, nämlich den „Österreichischen Juristenkalender", übermittelte und dieses in Rechnung stellte. Der „Österreichische Juristenkalender" enthält (unter anderem) Tabellen, welche die Errechnung des Endes der ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte als Masseverwalter einer GmbH vom Beklagten die Zahlung von EUR 51.192,59 sA. Die Gemeinschuldnerin habe im Zuge eines Bauvorhabens im Auftrag der Bauführerin, einer gemeinnützigen Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, ua ein Heizungssystem errichtet, wobei von einem österreichischen Handelsunternehmen angelieferte Heizkreislaufmodule verwendet worden seien. Diese seien ordnungsgemäß installiert worden. Auf Grund von Fehlern bei der Fertigung sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Johann M***** war als Beamter der Stadt Wien der Klägerin gemäß dem Wiener Stadtwerke-Zuweisungsgesetz (Wiener ZuweisungsG LGBl für Wien Nr 17/1999) dienstzugeteilt. Wegen eines Instruktionsfehlers stürzte er am 22. 3. 2000 von einer von der Beklagten hergestellten Leiter, die er 1999 erworben hatte. Während seines unfallbedingten Krankenstandes waren vom 23. 3. 2000 bis einschließlich 31. 5. 2001 40.530,41 EUR Bruttobezüge samt Dienstgeberbeiträgen zu leisten... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2PHG §1
Rechtssatz: Die von Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur „Drittschadensliquidation" sind auch auf Produkthaftungsfälle anzuwenden. Durch die Lohnfortzahlung wird daher auch die Ersatzpflicht eines nach PHG Haftpflichtigen nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 8 Ob 118/04t Entscheidungstext OGH 17.02.2005 8 Ob 118/04t Veröff: SZ 200... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu Punkt 1: Eine Prozesspartei hat nach ständiger Rechtsprechung keinen verfahrensrechtlichen Anspruch, die Einholung einer Vorabentscheidung durch den EuGH zu beantragen. Ein solcher Antrag ist zurückzuweisen (SZ 70/262; SZ 69/6 ua; RIS-Justiz RS0058452). Zu Punkt 2: a) Die klagende Partei macht sowohl mit ihrem Zahlungsbegehren als auch mit ihrem Feststellungsbegehren reine Vermögensschäden (vgl JBl 1985, 673 ua; RIS-Just... mehr lesen...
Norm: PHG §1
Rechtssatz: Da das Produkthaftpflichtgesetz eine verschuldensunabhängige Produkthaftung normiert, ist dem Hersteller der Einwand sorgfältiger Produktion und Kontrolle abgeschnitten. Es besteht demgemäß auch die Haftung, wenn ein sogenannter "Ausreißer" vorliegt, das heißt ein fehlerhaftes Produkt, dessen Fehler auch bei der den Fertigungsvorgang abschließenden Kontrolle nicht entdeckt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 1990 führte der Kläger bei dem Schwimmbecken des Dr. T***** in Schaan, Liechtenstein, eine Neuverfliesung durch. Dafür erkundigte er sich bei der beklagten Partei nach geeigneten Abdichtungsmaterialien. Der Prokurist der beklagten Partei riet dem Kläger, eine Epoxyharzbeschichtung für Abdichtung und Verfliesung zu nehmen. Als der Kläger nach einer günstigeren Lösung fragte, verwies der Prokurist auf das Produkt mit der Bezeichnung "Kaubitan" und erlä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2ABGB §1331PHG §1
Rechtssatz: "Reine" Vermögensschäden sind keine nach § 1 PHG ersatzfähige Sachschäden; keine Drittschadensliquidation im Wege des Produkthaftungsgesetzes. Entscheidungstexte 2 Ob 162/97f Entscheidungstext OGH 29.04.1999 2 Ob 162/97f 10 Ob 92/02f Entscheidungstext OGH 26.11.2002 10 Ob 92/02f A... mehr lesen...
Norm: PHG §1
Rechtssatz: Unter Sachschaden ist nicht der am Produkt entstandene Schaden zu verstehen, sondern der sogenannte Folgeschaden, den ein Fehler des Produkts an anderen Sachen als dem fehlerhaften Produkt verursacht hat. Ein bloßer ("reiner") Vermögensschaden, der schon im Rahmen der Produkt-Verschuldenshaftung prinzipiell außer Ansatz bliebe, scheidet aus dem Anwendungsbereich des PHG aus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 26. 9. 1996 iSd §§ 1 ff UmwG Nachfolgeunternehmer einer Gesellschaft mbH. In der Folge wird auch diese Gesellschaft der Einfachheit halber als "Kläger" bezeichnet. Der Kläger ist seit 26. 9. 1996 iSd Paragraphen eins, ff UmwG Nachfolgeunternehmer einer Gesellschaft mbH. In der Folge wird auch diese Gesellschaft der Einfachheit halber als "Kläger" bezeichnet. Der Kläger bezog von einer (ursprünglich erstbeklagten) Kommanditgesellschaft (in... mehr lesen...
Norm: PHG §1
Rechtssatz: Eine erst in Herstellung begriffene Sache kann als solche nicht beschädigt werden, Sachbeschädigung und mangelhafte Herstellung einer Sache schließen einander begrifflich aus. Die für eine zusätzliche Behandlung des Werkstücks aufgewendeten Kosten und der Betrag, um den der Besteller den Werklohn (wegen mangelhafter Lieferung) minderte, stellen "reine" Vermögensschäden und keine nach § 1 Abs 1 PHG ersatzfähigen Sachschä... mehr lesen...
Norm: PHG §1
Rechtssatz: Die Produkthaftung soll einen verschuldensunabhängigen, vor allem Konsumenten begünstigenden Mindestschutz gewähren: Es ist nicht Aufgabe der Produkthaftung, alle nachteiligen Folgen auszugleichen. Der Ersatz ist auf die Kosten der Wiederherstellung einer beschädigten Sache oder den Ersatz deren Wertes zu beschränken. Für "Sachfolgeschäden", insbesondere entgangenen Gewinn, ist nach dem PHG kein Ersatz zu leisten. ... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ allgLGVÜ allgPHG §1
Rechtssatz: Das LGVÜ ist auch zwischen Mitgliedern der EU anzuwenden, solange - was bisher nicht der Fall ist - das EuGVÜ in Österreich nicht in Kraft getreten ist. Entscheidungstexte 2 Ob 137/98f Entscheidungstext OGH 15.10.1998 2 Ob 137/98f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 7. 1988 bestellte die T*****-Sport Handelsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Österreich, deren Geschäftsführer der Beklagte war, bei der Nebenintervenientin in Italien Schischuhe, die in der Folge geliefert und mit Rechnung vom 20. 10. 1988 fakturiert wurden. Im Jahre 1990 änderte diese GmbH ihre Firma auf "Ö***** Baugesellschaft mbH". Weiters wurde der Unternehmensgegenstand von Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Sportwaren, auf die A... mehr lesen...
Norm: LGVÜ Art5 Z1PHG §1
Rechtssatz: Wurde das Produkt nach dem 1. 1. 1994 (Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl 1993/909) weder vom Hersteller noch vom Importeur, sondern von einem anderen Unternehmer in Verkehr gebracht, so kommt es bei der Frage der Anwendbarkeit des § 1 PHG in der Fassung vor oder nach der Novelle 1993 auf den Zeitpunkt des jeweiligen Inverkehrbringens durch das in Anspruch genommene haftp... mehr lesen...
Norm: PHG §1
Rechtssatz: Zu den sogenannten "Weiterfresserschäden": Nach § 1 PHG hat der Produzent eines fehlerhaften Teilproduktes für am Endprodukt verursachte Schäden nur einzustehen, wenn der Geschädigte dieses Teilprodukt als selbständiges Produkt erworben hat; ob dies der Fall ist, ist nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen (hier: Haftung des Erzeugers eines fehlerhaften Wasserschlauchs für am Motor des gekauften Personenkraftwagens en... mehr lesen...
Begründung: Der am ***** geborene Kläger begehrte mit seiner pflegschaftsbehördlichen genehmigten Klage von der beklagten Partei die Zahlung von S 50.000,-- sA sowie die Feststellung, daß die beklagte Partei ihm für alle aus dem Unfall vom 14. September 1990 entstehenden Schäden hafte, und trug dazu vor: Er habe am 14. September 1990 beim Versuch, eine von seinen Eltern in einem Supermarkt in A***** gekaufte Flasche eines Erfrischungsgetränkes zu öffnen, schwere Verletzungen am rech... mehr lesen...
Norm: JN §51PHG §1
Rechtssatz: Für Ansprüche des durch ein fehlerhaftes Produkt Geschädigten gegen den Hersteller des Produkts aufgrund des PHG besteht nicht die Zuständigkeit der Kausalgerichte. Entscheidungstexte 6 Ob 568/91 Entscheidungstext OGH 20.06.1991 6 Ob 568/91 Veröff: EvBl 1992/23 S 91 = SZ 64/82 European Case Law Ide... mehr lesen...