RS OGH 2005/2/17 8Ob118/04t

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Veröffentlicht am 17.02.2005
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Norm

ABGB §1295 Ia2
PHG §1
  1. ABGB § 1295 heute
  2. ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Die von Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur „Drittschadensliquidation" sind auch auf Produkthaftungsfälle anzuwenden. Durch die Lohnfortzahlung wird daher auch die Ersatzpflicht eines nach PHG Haftpflichtigen nicht ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119709

Dokumentnummer

JJR_20050217_OGH0002_0080OB00118_04T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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