RS OGH 2025/11/18 2Ob162/97f; 10Ob92/02f; 1Ob8/05s; 6Ob256/06z; 7Ob30/07y; 6Ob94/09f; 2Ob162/10b; 8O

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1999
beobachten
merken

Rechtssatz

"Reine" Vermögensschäden sind keine nach § 1 PHG ersatzfähige Sachschäden; keine Drittschadensliquidation im Wege des Produkthaftungsgesetzes."Reine" Vermögensschäden sind keine nach Paragraph eins, PHG ersatzfähige Sachschäden; keine Drittschadensliquidation im Wege des Produkthaftungsgesetzes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111982

Im RIS seit

29.05.1999

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten