IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Parich-Gabler als Einzelrichterin über die Beschwerde der Frau A, in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 15.05.2017, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die Bes... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.07.2018 Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litcStVO 1960 §4 Abs5StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §99
Rechtssatz: Nach Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes kann die Behörde bereits, wenn ein Beschuldigter im Zusammenhang mit der konsumierten Alkoholmenge seine Verantwortung mehrfach geändert hat, aufgrund im Verfahren wechselnder Angaben eine spätere Nachtrunkbehauptung als unglaub... mehr lesen...