Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
19.04.2023Norm
FSG 1997 §7Rechtssatz
Die Nötigung zu einem unvermittelten Bremsen kann auf ein rücksichtsloses Verhalten des Vorfahrenden dem Überholten gegenüber zurückzuführen sein und ein Indiz dafür bieten, dass „besonders gefährliche Verhältnisse“ vorgelegen sind (vgl VwGH 1221/62).Die Nötigung zu einem unvermittelten Bremsen kann auf ein rücksichtsloses Verhalten des Vorfahrenden dem Überholten gegenüber zurückzuführen sein und ein Indiz dafür bieten, dass „besonders gefährliche Verhältnisse“ vorgelegen sind vergleiche VwGH 1221/62).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Lenkberechtigung; Entziehung; Verkehrszuverlässigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.1634.001.2023Zuletzt aktualisiert am
06.06.2023