Index: KFG90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite sublitbbStVO 1960 §99 Abs1
Rechtssatz: Für die Annahme einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 2 lit e KFG ist nicht erforderlich, dass die betreffende Person wegen einer Übertretung des § 99 Abs 1 StVO 1960 bestraft worden ist (Hinweis auf E 10.4.1985, 84/11/0273, E 17.4.1985, 84/11/0247). European Cas... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei Verweigerung des Alkotestes ist in Ansehung der erforderlichen Präzisierung der Tatzeit im
Spruch: des Straferkenntnisses ein verhältnismäßig strenger Maßstab anzulegen (hier: die tatsächliche Tatzeit 19.15 Uhr ist von "ca 19.05 Uhr" nicht mitumfasst). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Es ist verfehlt, als Tatzeit bei einer Verweigerung des Alkotestes eine Zeit zu nennen, zu der der Beschuldigte in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Kfz gelenkt hat (Hinweis E 13.2.1985, 84/03/0352). Schlagworte Al... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Das Ersuchen an den Polizeibeamten, mit der Vorführung zum Amtsarzt zuzuwarten bzw "noch etwas Geduld zu üben" erfüllt das Tatbild des § 5 Abs 4 lit a StVO. Das nachträgliche Einverständnis des Beschuldigten hat keine rechtliche Bedeutung mehr (Hinweis E 26.1.1978, 1190/77). European Case L... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §52 impl;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Pflicht, sich dem Amtsarzt vorführen zu lassen, findet ihre Grenze an der Zumutbarkeit. Insbesondere die Zeit, die auf den Amtsarzt gewartet werden muss, ist ein solches Zumutbarkeitskriterium. Die Zumutbarkeit wurde in der Rechtsprechung des VwGH bei Zeiträumen von 50 un... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die vom medizinischen Sachverständigen unter Hinweis auf die stündlichen Abbrennwerte des Blutalkoholgehaltes angeführte Tatsache, dass Rückschlüsse auf den sechs Stunden vorher gelegenen Zeitpunkt des Lenkens eines Kfz möglich seien, genügt nicht für die Annahme der Zulässigkeit einer Aufforderu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Auch wenn zwischen dem Lenken eines Fahrzeuges und der Aufforderung zur Atemluftprobe bereits sechs Stunden verstrichen sind, ist ein verwertbares Ergebnis des Alkotests zu erwarten, wenn der Lenker ausdrücklich erklärt hat, dass der von ihm verursachte Verkehrsunfall auch "auf den Alkoholkonsum zurückzuführen" sei (Hi... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1190/77 E 26. Jänner 1978 VwSlg 9482 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Strafbarkeit einer Weigerung im Sinne des § 5 Abs 4 lit e StVO ist, daß die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol ergeben hat. Steht dieses Tatbestandsme... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §76 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Für die Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO ist es nicht erforderlich, dass der betreffenden Person nach Verweigerung des Alkotests trotz Vorliegens der im Gesetz bezeichneten Voraussetzungen der Führerschein vorläufig ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Für den ersten Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b StVO in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO kommt es darauf an, ob "vermutet werden kann", dass ein durch Alkohol beeinträchtigter Zustand vorliegt. Im Hinblick auf dieses Tatbestandselement sind Ermittlungen über die Höhe des Alkoholkonsums und über die Auswirkungen dieses Kons... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Fehlt im
Spruch: des angefochtenen Bescheides die Bezeichnung des Ortes, an dem sich der Beschuldigte weigerte, sich Blut abnehmen zu lassen, so führt dies zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die namentliche Bezeichnung jener Stelle (Behörde), der gegenüber sich der Beschuldigte geweigert hat, sich Blut abnehmen zu lassen, ist kein Sachverhaltselement im Sinne des § 44 a lit a VStG 1950. Es ist nicht erforderlich, dass eine Verfolgungshandl... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1539/80 E 10. Dezember 1980 VwSlg 10320 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Den Tatbestand einer Weigerung im Sinne des § 99 Abs 1 lit c StVO kann nur eine als "vorgeführt" qualifizierte Person verwirklichen. Eine Vorführung im Sinne des § 5 Abs 4 in Verbindung mit § 5 Abs 6 bzw im Sinne ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a litb;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Die durch das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verletzte Verwaltungsvorschrift im Sinne des § 44 a lit b VStG 1950 ist nicht nur § 5 Abs 1 StVO 1960 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b (§ 5 Abs 2 StVO 1960) StVO 1960 ist bereits mit der Weigerung des Fahrzeuglenkers, sich dem Test zu unterziehen, vollendet. Dies gilt auch dann, wenn sich der Beschuldigte nach einer Debatte mit einem Straßenaufsichtsorgan (die hier dadurch ausgelöst worden ist, dass bei zwei vorange... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Ob von einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit ausgegangen werden kann, kann - wenn Indizien in dieser Richtung vorliegen - nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten hinreichend geklärt werden (hier: Verdacht auf Gehirnerschütterung (Hinw... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0381/71 E 27. Jänner 1972 RS 1 Stammrechtssatz Als Weigerung, sich dem Alkotest zu unterziehen, gilt auch ein Verhalten des Untersuchten, das das Zustandekommen des vorgesehenen Testes verhindert. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn etwa die Atemluft überhaupt nicht oder nur in der Weise in das... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs1;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Es entspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass eine schwere Verkühlung des Beschuldigten anderen Personen, die mit ihm in Kontakt gekommen sind, hätte auffallen müssen und diese sich daran erinnert hätten, auch wenn es sich um medizinische Laien (hier: Meldu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0136 E 23. Dezember 1983 RS 1 Stammrechtssatz Wird die Vornahme der Atemluftprobe unter Hinweis auf gesundheitliche
Gründe: verweigert, so ist der Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO 1960 objektiv verwirklicht, und es bedarf nur mehr der Pr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der Wunsch eines von einer Aufforderung nach § 5 Abs 2 StVO betroffenen Lenkers, zu einem Arzt gebracht zu werden, schließt die Verwirklichung des Tatbestandes einer Verweigerung des Alkotests im Sinne des § 99 Abs 1 lit b (in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO) StVO nicht aus. Schlagworte Alkotest... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §99 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Der Behörde ist kein Ermessensmissbrauch vorzuwerfen, wenn diese unter Berücksichtigung eines Monatseinkommens von S 13.000,- des Bestraften einer monatlichen Kreditverpflichtung von S 3.000,-, einer Sorgepflicht für 3 Kinder sowie für eine halbtätig berufstätige Gattin eine Strafe von S 10.000,-, welche im... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1955 §34 Abs1 Z3;BetriebsO 1955 §38 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Weigerung eines Taxilenkers, sich nach einer den Verdacht der Alkoholisierung ergebenden Atemluftprobe einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, stellt einen schweren, seine ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3459/78 E 24. April 1979 RS 1 Stammrechtssatz Steht fest, daß der Bfr ein Fahrzeug gelenkt hat und ist die nach dem Lenken vorgenommene Atemluftprobe positiv ausgefallen, ist auch die Voraussetzung für die Vorführung zu einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehendem Arzt zwecks Fe... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0141 E 19. September 1984 RS 1 Stammrechtssatz Alkotest und Vorführung zum Arzt können auch noch einige Zeit nach Beendigung der Fahrt vorgenommen werden (hier 50 Minuten). (Hinweis auf E vom 24.11.977, 1327/76, vom 19.10.1983, 83/03/0021) ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0376 E 28. Februar 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Geständnis, innerhalb von drei Stunden vor dem Lenken des Fahrzeuges Alkohol, nämlich zwei Achtel Weißwein gespritzt, getrunken zu haben, berechtigt die Organe der Straßenaufsicht zur Aufforderung zur Atemluftprobe, unabhängig von körperlichen ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0178 E 11. April 1984 RS 2 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber hat hinsichtlich der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit sämtliche "Alkoholdelikte" nach § 99 Abs 1 StVO 1960 einander gleichgestellt, sodass sie auch hinsichtlich ihrer Verwerflichkeit nicht unterschiedlich z... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit der Weigerung, sich gem § 5 Abs 4 lit a StVO einem Arzt zur Feststellung des Grades der Alkoholisierung vorführen zu lassen, ist die Frage der tatsächlichen Alkoholbeeinträchtigung nicht maßgebend. Schlagworte Alkotest Verweigerung Euro... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Weigerung, sich dem Arzt vorführen zu lassen, ist auch dann strafbar, wenn der Fahrzeuglenker bei dem die Atemluftprobe den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol ergeben hat, diese Beeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO einbekannt hat. Schlagworte Alkotest Verweig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung der Verweigerung des Alkotests gem § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO genügt als Angabe der Zeit der angelasteten Tat im
Spruch: ein Zeitraum von 45 Minuten (Zeit des Lenkens mit "00.46" und Zeit der Verweigerung des Alkotest mit "vor ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die "Aufforderung zur Ablegung des Alkotests" stellt kein im
Spruch: anzuführendes Tatbestandsmerkmal einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO dar. Schlagworte Alkotest Zeitpunkt Ort European Case L... mehr lesen...