Begründung: Sachverhalt: Die Bf. verursachte am 27.2.2001 unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall, weshalb die BH Innsbruck am 14.3.2001 gemäß § 5 (1) iVm. § 99 (1) (a) StVO wegen Trunkenheit am Steuer eine Geldstrafe in der Höhe von ATS 12.000,-- (ca. EUR 872,--) verhängte. Dieses Straferkenntnis wurde von der Bf. nicht angefochten. Am 28.6.2001 verurteilte das BG Hall in Tirol die Bf. gemäß § 88 (1) und (3) StGB wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährliche... mehr lesen...
Gründe: Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein verhängte über Bane O***** mit (rechtskräftiger) Strafverfügung vom 17. September 2002, Zl VK-18462-2002, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 37 Abs 1 iVm § 1 Abs 3 FSG eine Geldstrafe von 363 EUR, weil er am 31. August 2002 im Gemeindegebiet von Kufstein den PKW mit dem amtlichen Kennzeichen ***** gelenkt hatte, ohne im Besitz einer von der Behörde erteilten Lenkberechtigung der betreffenden Klasse oder Unterklasse zu sein. Mit (na... mehr lesen...
Norm: FSG §37 Abs1 FSG §1 Abs3 StGB §28 StGB §136 7.ZPMRK Art4 Abs1StVO §99 Abs6 litc FSG § 37 heute FSG § 37 gültig ab 01.10.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/2015 FSG § 37 gültig von 01.07.2013 bis 30.09.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Norm: StGB §1 StGB §28 StVO §99 Abs6 litcMRK Art7 StGB § 1 heute StGB § 1 gültig ab 01.01.1975 StGB § 28 heute StGB § 28 gültig ab 01.01.1975 ... mehr lesen...
Gründe: Mit (in Rechtskraft erwachsenem) Straferkenntnis vom 19. Oktober 1995, ZI VerkR 96-10869-1995-Kb, verhängte die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn über Walter F***** wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO gemäß § 99 Abs 1 lit a StVO eine Geldstrafe von 14.000 S und wegen jener nach § 20 Abs 2 StVO gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine solche von 500 S, weil er am 21. Mai 1995 um 14.35 Uhr seinen PKW Hyundai S-Coupe, Kennzeichen *****, auf der Haltberg Gemeindes... mehr lesen...
Gründe: Laut Anzeige des Gendarmeriepostens Grieskirchen vom 6. August 1995 (S 5 ff) ereignete sich am 9. Juli 1995 auf der Kienwiesen Gemeindestraße ein Verkehrsunfall, bei dem der von Gerhard S***** gelenkte PKW, gegen den von Michael K***** gelenkten Mähdrescher, stieß. Der nach diesem Unfall durchgeführte Alkomattest ergab bei Gerhard S***** einem Atemluftwert von 0,67 mg/1, was einem Blutalkoholgehalt von 1,34 Promille entspricht (S 17). Auf Grund dieser Anzeige wurden gegen... mehr lesen...
Gründe: Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck verhängte über Veronika F***** mit (sogleich in Rechtskraft erwachsenem) Straferkenntnis vom 14. März 2001, Zl Vst.-191397/01A, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO nach § 99 Abs 1 (offenbar gemeint: lit a) StVO eine Geldstrafe von 12.000 S, für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen. Die Verwaltungsakten enthalten keine schriftliche Ausfertigung des Straferkenntnisses. Der am selben Tag ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Abs1 Z2 StPO §281 Abs1 Z9 litbStVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 litbStVO §99 Abs6 litc7.ZPMRK Art4 StGB § 81 heute StGB § 81 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 81 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1.) Der Bf. W.F. war im Mai 1995 an einem Verkehrsunfall beteiligt. Die BH Braunau verhängte gemäß § 5 (1) iVm. § 99 (1) (a) StVO wegen Lenken eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand eine Geldstrafe in der Höhe von ATS 14.000,--. Der Bf. erhob keine Berufung gegen diesen Bescheid. 1.) Der Bf. W.F. war im Mai 1995 an einem Verkehrsunfall beteiligt. Die BH Braunau verhängte gemäß Paragraph 5, (1) in Verbindung mit Paragraph 99, (1) (... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Am 6.6.1996 verursachte der Bf. unter dem Einfluss von Alkohol einen Verkehrsunfall, bei dem ein Radfahrer schwer verletzt wurde. Der Bf. beging Fahrerflucht und stellte sich erst Stunden später der Polizei. Am 13.12.1996 verhängte die Bezirkshauptmannschaft (BH) St. Pölten wegen mehrerer Delikte eine Geldstrafe in Höhe von ATS 22.010,--. Dieser Betrag inkludierte eine Geldstrafe gemäß § 5 (1) iVm. § 99 (1) (a) StVO in Höhe von ATS 9.000,--. Am 18.3.1997 ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1990 verursachte die Bf. einen Verkehrsunfall. Ihr Wagen war auf glatter Schneefahrbahn ins Schleudern geraten und mit einem PKW zusammengestoßen, dessen Fahrer durch den Aufprall schwer verletzt wurde. Sie wurde hierauf mit polizeirichterlicher Verfügung wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs infolge Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse zu einer Geldstrafe von CHF 200,-- verurteilt. 1993 wurde gegen die Bf. wegen fahrlässiger Körperv... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMRK Art4 StGB §81 Z2 StGB §88 Abs1 StGB §88 Abs3StVO §5StVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 litaStVO §99 Abs6 litc VStG §30 Abs3 StGB § 81 heute StGB § 81 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 81 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1990 verursachte die Bf. einen Verkehrsunfall. Ihr Wagen war auf glatter Fahrbahn ins Schleudern geraten und mit einem PKW zusammengestoßen, dessen Fahrer durch den Aufprall schwer verletzt wurde. Sie wurde hierauf mit polizeirichterlicher Verfügung wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeuges infolge Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse zu einer Geldstrafe von SFr 200,- verurteilt. 1993 wurde gegen die Bf. ein Strafbefehl erlassen und sie... mehr lesen...