Über Antrag der beschwerdeführenden Partei, einem Sportverein, erteilte die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn mit Bescheid vom 11. Juli 1995 gemäß den §§ 64 und 94b StVO die verkehrsbehördliche Bewilligung zur Durchführung einer Radsportveranstaltung in Form von Rundstreckenrennen in A. am 26. Juli 1995 ab 15.00 Uhr unter näher ausgeführten Auflagen. In diesem Zusammenhang verfügte die Behörde, daß das Radrennen nur mit Gendarmeriebegleitung durchgeführt werden dürfe und die Koste... mehr lesen...
Index: L38504 Überwachungsgebühren Oberösterreich41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: LÜbwGebV OÖ 1971 §1;StVO 1960 §64 Abs1;StVO 1960 §96 Abs6;ÜberwachungsgebührenG 1964 §1;
Rechtssatz: Sofern eine, wenn auch durch einen Bescheid bewilligte, Veranstaltung in unterschiedlichen, einander nicht bedingenden (nicht untrennbaren) Teilveranstaltungsabschnitten durchgeführt wird, ist es nicht ausgesch... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit dem Inhalt der vom Beschwerdeführer vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 20. April 1990 wurde dem Freizeit-Sportverein E gemäß § 64 Abs. 1 und 2 StVO die straßenpolizeiliche Bewilligung zur Abhaltung einer motorsportlichen Veranstaltung, nämlich einer Bergrallye für Automobile einschließlich Training, am 26. August 1990 auf eine... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §43 Abs2;StVO 1960 §64 Abs1;
Rechtssatz: Die Regelungen des § 64 Abs 1 StVO haben nur die Verkehrssicherheit betreffende Maßnahmen, nicht aber solche des Umweltschutzes zum Gegenstand. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990030193.X02 Im RIS seit 11.07.2001 Zu... mehr lesen...
Index: L81506 Umweltschutz SteiermarkL81516 Umweltanwalt Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §8;B-VG Art11;StVO 1960 §43 Abs2;StVO 1960 §64 Abs1;UmweltschutzG Stmk 1988 §6 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Nach Art 11 B-VG ist die Gesetzgebung in den Angelegenheiten der Straßenpolizei Bundessache. Es obliegt somit de... mehr lesen...
Über Antrag des Beschwerdeführers erteilte ihm die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen mit Bescheid vom 24. April 1989 gemäß § 64 Abs. 1 und 2 StVO 1960 die Bewilligung zur Abhaltung sportlicher Veranstaltungen auf Straßen, und zwar dreier bestimmter Radrennen am 12., 13. und 14. Mai 1989. In diesem Zusammenhang verfügte dieselbe Behörde mit weiteren, ebenfalls unangefochten gebliebenen Bescheiden vom 24. bzw. 25. April 1989, daß gemäß § 96 Abs. 6 StVO 1960 diese vom Beschwerdeführer v... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §64 Abs1;StVO 1960 §64 Abs2;StVO 1960 §96 Abs6;ÜberwachungsgebührenG 1964 §1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß Veranstaltungen, "vorwiegend im privaten Interesse" iSd § 1 ÜberwachungsgebührenG gelegen sind, stellt kein Tatbestandsmerkmal des § 96 Abs 6 StVO dar, dies auch nicht unter Mitberücksichtigung der Normen des § 64 Abs 1 StVO und des § 6... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Die beschwerdeführende Partei suchte bei der belangten Behörde für eine Veranstaltung im Oktober 1969 am 2. September 1969 unter Vorlage der Ausschreibung um die Bewilligung einer Wertungsfahrt gemäß § 64 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, (StVO) an. Die beschwerdeführende Partei suchte bei der belangten Behörde für eine Vera... mehr lesen...
Index: StVO001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §64 Abs1 VwGG §34 Abs1VwRallg StVO 1960 § 64 heute StVO 1960 § 64 gültig ab 23.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 129/2023 StVO 1960 § 64 gültig von 01.10.1994 bis 22.12.... mehr lesen...
Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung an Ort und Stelle, die auch durch Kundmachung gemäß § 42 Abs. 1 AVG 1950 in der zuständigen Gemeinde bekannt gemacht und zu der unter anderem ein Vertreter der Kammer der gewerblichen Wirtschaft als gesetzlicher Interessenvertreter einer Berufsgruppe gemäß § 43 Abs. 8 Straßenverkehrsordnung 1860, BGBl. Nr. 151 (StVO), geladen wurde, erteilte die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung mit Bescheid vom 26. August 1968 dem Salzburger Auto... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §8; StVO 1960 §64 Abs1; StVO 1960 §64 Abs3; AVG § 8 heute AVG § 8 gültig ab 01.02.1991 StVO 1960 § 64 heute StVO 1960 § 64 gültig ab ... mehr lesen...