Begründung: Die beklagte Partei veranstaltete mit ihren Autobussen unter anderem auch eintägige Werbefahrten, für welche sie mit Postwurfsendungen warb. Mit der am 16. Oktober 1985 eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, Reiseveranstaltungen anzukündigen oder durchzuführen, bei denen durch das Fahren mit einer unzureichenden Anzahl an erforderlichen Lenkern die Gefahr der Überforderung und Übermüdung zufolge ... mehr lesen...
Norm: AZG §14 AZG §15 AZG §16 StVO §58 UWG §1 C2 AZG § 14 heute AZG § 14 gültig ab 01.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2006 AZG § 14 gültig von 01.08.2002 bis 30.06.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2002 AZG § 14 gültig vo... mehr lesen...
Norm: StVO §58
Rechtssatz:
Bemerkt der Lenker seine bestehende oder unmittelbar drohende Fahrunfähigkeit nicht, so kommt es darauf an, ob für ihn bei entsprechender Aufmerksamkeit die Beeinträchtigung seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit zumindest unschwer erkennbar war, und zwar nicht nur für den Fachmann nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft, sondern für jedermann bereits nach den Erfahrungen des täglichen... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9aStVO §58 StPO § 281 heute StPO § 281 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2024 StPO § 281 gültig von 01.03.2023 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StPO § 281 gültig von 01.01.20... mehr lesen...
Norm: StVO §58
Rechtssatz:
Mangelt dem Lenker eines Kraftfahrzeuges die objektive Fahrtüchtigkeit, so stellt dies einen Umstand dar, dessen Gefährlichkeit von jedermann leicht erkannt werden kann.
Entscheidungstexte 11 Os 32/72 Entscheidungstext OGH 19.04.1972 11 Os 32/72 Veröff: JBl 1973,49 = ZVR 1973/73 S 84 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: StVO §5 BStVO §58
Rechtssatz: Eine Alkoholisierung, die die in § 5 StVO genannte Blutalkoholgrenze nicht erreicht, kann einen Verstoß gegen § 58 StVO bilden. Eine Alkoholisierung, die die in Paragraph 5, StVO genannte Blutalkoholgrenze nicht erreicht, kann einen Verstoß gegen Paragraph 58, StVO bilden. VwGH vom 23.05.1962, Zl 234/62; Veröff: ZVR 1963/5 S 13 Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1StVO §58 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Aus §§ 64 Abs 2, 57 Abs 2 KFG ergibt sich für jeden Kraftfahrer denknotwendig, daß er dann kein Kraftfahrzeug lenken darf, wenn er sich in einer körperli... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1 StGB §6 A4StVO §58 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 StGB § 6 heute StGB § 6 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1 StGB §6 A4StVO §58 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 StGB § 6 heute StGB § 6 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1StVO §58 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Wer zu Schmerzanfällen neigt, muß sich des Autofahrens nur dann enthalten, wenn er damit rechnen muß, daß er auch gelegentlich ohnmächtig und damit fahrun... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 B5StVO §58
Rechtssatz: Ist jemand so übermüdet, daß dadurch die Beherrschung eines Fahrzeuges in Frage gestellt ist, so ist er gemäß § 58 StVO zum Lenken eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet. Ist jemand so übermüdet, daß dadurch die Beherrschung eines Fahrzeuges in Frage gestellt ist, so ist er gemäß Paragraph 58, StVO zum Lenken eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §5 BStVO §58
Rechtssatz:
Nach den gegenwärtigen ärztlichen Erkenntnissen kann kein Alkoholgrenzwert festgestellt werden, von dem ab ein Radfahrer stets unfähig wäre, im Verkehr sicher zu fahren. Ob er fahruntüchtig war, hängt daher stets von allen Einzelumständen ab. Veröff: NJW 1963,2083
Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1963:RS0103543... mehr lesen...
Norm: G über die bedingte Verurteilung 1949 §1 CKFG 1955 §85 Abs2 B5StVO §58
Rechtssatz:
Lenken eines Kraftfahrzeuges im durch Hitze und Müdigkeit beeinträchtigten Zustand. Auch bereits getilgte Verurteilungen können der Gewährung bedingten Strafnachlasses hinderlich sein.
Entscheidungstexte 9 Os 277/61 Entscheidungstext OGH 07.11.1961 9 Os 277/61 Veröff: RZ 1962,3... mehr lesen...