Norm
KFG 1955 §85 B5Rechtssatz
Ist jemand so übermüdet, daß dadurch die Beherrschung eines Fahrzeuges in Frage gestellt ist, so ist er gemäß § 58 StVO zum Lenken eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet.Ist jemand so übermüdet, daß dadurch die Beherrschung eines Fahrzeuges in Frage gestellt ist, so ist er gemäß Paragraph 58, StVO zum Lenken eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0065961Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.08.2017