Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995030081.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 21. Dezember 1992 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 14. Mai 1992 um 0.50 Uhr in Salzburg, H-Straße Nr. 7a, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf öffentlichen Straßen gelenkt und dabei einen Verkehrsunfall, bei dem eine Person erheblich verletzt worden sei, verursacht. Da bei ihr der Verdacht bestanden habe, daß sie das Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe, sei ... mehr lesen...
Index: 82/06 Krankenanstalten90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: KAG 1957 §14;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1539/80 E 10. Dezember 1980 VwSlg 10320 A/1980 RS 1
(hier: daß es sich beim gegenständlichen Unfallkrankenhaus um ein
jederzeit und für jedermann zugängliches Krankenhaus handelt,
reicht für die Beurteilung einer öff Krankenanstalt iSd § 14 KAG
nicht aus). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 5. November 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 21. Juli 1992 von 21 Uhr bis gegen 21.30 Uhr in Wien 21, Edelsteingasse 1, einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen, weshalb über ihn eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wurde. Gegen diesen Bescheid richt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;VStG §3;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/09 89/03/0070 3 Stammrechtssatz Auch im Falle eines Nachtrunkes kann der Blutalkoholgehalt zu einer bestimmten Tatzeit ermittelt werden, sofern der Zeitpunkt und die Menge des danach genossenen Alkohols feststehen. Eu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe 1. am 9. September 1992 um 04.15 Uhr auf einer näher beschriebenen Strecke von Wien 7 nach Wien 18 ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitz der hiefür erforderlichen Lenkerberechtigung gewesen sei, sowie 2. sich am selben Tag um 05.55 Uhr in einem örtlich umschriebenen Wachzimmer geweigert, den Alkoholgehalt seiner Atem... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/02/0307 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/09 89/03/0070 3 Stammrechtssatz Auch im Falle eines Nachtrunkes kann der Blutalkoholgehalt zu einer bestimmten Tatzeit ermittelt werden, sofern der Zeitpunkt und die Menge des danach genossenen Alkoh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 25. Mai 1991, um 1.50 Uhr, im Krankenhaus X "einer erforderlichen und ärztlich unbedenklichen Blutabnahme durch einen diensthabenden Arzt einer öffentlichen Krankenanstalt nicht zugestimmt," obwohl er im Verdacht gestanden sei, um 0.30 Uhr desselben Tages an einer näher bezeichneten Straßenstelle in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand einen Verkehrsunfall verursac... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1539/80 E 10. Dezember 1980 VwSlg 10320 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Den Tatbestand einer Weigerung im Sinne des § 99 Abs 1 lit c StVO kann nur eine als "vorgeführt" qualifizierte Person verwirklichen. Eine Vorführung im Sinne des § 5 Abs 4 in Verbindung mit § 5 Abs 6 bzw im Sinne ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 23. Jänner 1992 nach einem um 19.48 Uhr an einem bestimmten Ort stattgefundenen Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden, woran er in ursächlichem Zusammenhang als Lenker eines Kraftfahrzeuges beteiligt gewesen sei, entgegen der an ihn gerichteten Aufforderung im Krankenhaus geweigert, sich einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden oder bei einer Bundespolize... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Verletzte Verwaltungsvorschrift (§ 44a Z 2 VStG) ist im Falle der Verweigerung der Vorführung zum Arzt iSd § 5 Abs 4 StVO nicht diese Bestimmung, sondern § 99 Abs 1 lit b StVO. Im Gegensatz zu den Bestimmungen... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Klagenfurt vom 21. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 13. Jänner 1989 um 23.15 Uhr auf der Turracher Bundesstraße 95 an einem bestimmten Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen, weshalb über ihn eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 9 Tage) verhängt wurde. Mit dem angefocht... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §863;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0252 E 23. März 1984 VwSlg 11378 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Eine Zustimmungserklärung nach § 5 Abs 7 StVO kann auch konkludent (§ 863 ABGB) erklärt werden, wenn der Lenker weiß, aus welchem Grund man ihm Blut abnehmen will. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0855/79 E VS 27. November 1979 VwSlg 9975 A/1979 RS 3 Stammrechtssatz Die Ergebnisse einer Blutalkoholuntersuchung zur Erbringung des Nachweises der Begehung einer Verwaltungsübertretung gegen einen Verkehrsteilnehmer als Beschuldigten, dem ohne dessen Verlangen oder dessen Zustimmung d... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 6. September 1990 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 5 Abs. 6 StVO bestraft. Nach der Tatumschreibung im Spruch: dieses Straferkenntnisses "lenkte der Beschwerdeführer am 29.04.1990 um 22.00 Uhr den Pkw ... in S auf der X-Straße und verursachte auf der N-Brücke einen Verkehrsunfall, bei dem K. W. erheblich verletzt wurde, und weigerte sich um 22.30 Uhr des 29.04.1990 i... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/11/0210 5 Stammrechtssatz Eine "erhebliche" Verletzung iSd § 5 Abs 6 StVO liegt vor, wenn sie nicht bloß geringfügig ist, insbesondere eine über die erste Hilfeleistung hinausgehende ärztliche Behandlung erfordert (Hinweis E 14.1.1987, 85/03/0027). European ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/11/0210 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 6 StVO setzt nicht sichtbare Verletzungen voraus. Anhaltspunkte für eine erhebliche Verletzung sind gegeben, wenn der Verletzte über starke Schmerzen klagt bzw von der Rettung ins Krankenhaus transportiert wird. European Ca... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 22. September 1990 um 21.35 Uhr an einem näher beschriebenen Ort in Wien ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0855/79 E VS 27. November 1979 VwSlg 9975 A/1979 RS 3 Stammrechtssatz Die Ergebnisse einer Blutalkoholuntersuchung zur Erbringung des Nachweises der Begehung einer Verwaltungsübertretung gegen einen Verkehrsteilnehmer als Beschuldigten, dem ohne dessen Verlangen oder dessen Zustimmung d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §863;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0252 E 23. März 1984 VwSlg 11378 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Eine Zustimmungserklärung nach § 5 Abs 7 StVO kann auch konkludent (§ 863 ABGB) erklärt werden, wenn der Lenker weiß, aus welchem Grund man ihm Blut abnehmen will. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 1. Juli 1992 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C und F gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 wegen Verkehrsunzuverlässigkeit vorübergehend für die Dauer von vier Monaten vom 17. März 1992, dem Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheines, an entzogen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in welcher ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7;StVO 1960 §5 Abs7a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/08 91/18/0224 1 Stammrechtssatz Auch nach § 5 Abs 4a StVO in seiner durch das E des VfGH vom 1.3.1991, G 274-283/90, G 322/90, G 46-51/91 bereinigten Fassung gilt, wenn eine Untersuchung der Atemluft n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, sich am 27. Juli 1990 um 7,00 Uhr in der Unfallambulanz des Krankenhauses in Eisenstadt, Esterhazygasse 26, gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert zu haben, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, daß er zuvor in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Verweigerung einer Atemluftprobe und die Verweigerung einer Blutabnahme stellen zwei verschiedene Tatbestände dar, die durch zu unterscheidende Verhaltensweisen des Täters verwirklicht werden. Schlagworte Alkotest Verweigerung European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. Mai 1991 um 1.05 Uhr in Wien 21, Brünner Straße - Schloßhoferstraße - Am Spitz, einen Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/15 91/03/0062 2 Stammrechtssatz Wenn der Bf vorbringt, es könne das aus dem abgenommenen Blut ermittelte Ergebnis nicht verwertet werden, weil er zur Blutabnahme aufgefordert worden sei, obwohl eine Voraussetzung des § 5 Abs 6 StVO, daß nämlich eine andere Person (als er) beim Verkehrsunfa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, dabei einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem eine Person erheblich verletzt worden sei, und es anschließend in der Ordination des zuständigen Gemeindearztes, dem er aufgrund seiner deutlichen Alkoholisierungsymptome zur klinischen Untersuchung vorgeführt ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Ist beim Besch Alkoholgeruch der Atemluft wahrnehmbar, so rechtfertigt dieser Umstand bereits die Vermutung, daß er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet (Hinweis E 15.5.1990, 89/02/0171, 0172; E 29.8.1990, 90/02/0046). Schlagworte Al... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Unter einer erheblichen Verletzung iSd § 5 Abs 6 StVO ist jede körperliche Schädigung zu verstehen, die nicht als ausgesprochen geringfügig anzusehen ist; uU können auch Prellungen und Hautabschürfungen erheblich sein. Jedenfalls sind nicht nur "lebensgefährliche, sonst schwerwiegende Verletzungen, bzw z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Begibt sich das Opfer eines Auffahrunfalles wegen (vermutlich unfallbedingter) relativ starker Schmerzen im Nackenbereich in ein Krankenhaus zur Untersuchung, so muß damit gerechnet werden, daß bei dieser Person eine erhebliche Verletzung iSd § 5 Abs 6 StVO vorli... mehr lesen...