RS Vwgh 1992/3/25 92/02/0038

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Veröffentlicht am 25.03.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs6;
StVO 1960 §99 Abs1 litc;

Rechtssatz

Ist beim Besch Alkoholgeruch der Atemluft wahrnehmbar, so rechtfertigt dieser Umstand bereits die Vermutung, daß er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet (Hinweis E 15.5.1990, 89/02/0171, 0172; E 29.8.1990, 90/02/0046).

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkotest Voraussetzung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Mundgeruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020038.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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