Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 8. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. September 1988 um 23,15 Uhr auf der Katschbergstraße B 99 auf Höhe Straßen-km 73,5, Gemeinde St. Michael, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Übertretung nach § 5 Abs. 1 (§ 99 Abs. 1 lit. a) StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO wurde über ihn eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzf... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;
Rechtssatz: Wenn der Bf vorbringt, es könne das aus dem abgenommenen Blut ermittelte Ergebnis nicht verwertet werden, weil er zur Blutabnahme aufgefordert worden sei, obwohl eine Voraussetzung des § 5 Abs 6 StVO, daß nämlich eine andere Person (als er) beim Verkehrsunfall erheblich verletzt worden sei, gefehlt habe, also für ihn keine V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Februar 1990 um 4.00 Uhr auf einer näher bezeichneten Straße einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt; um 4.30 Uhr habe er sich an jenem Ort, an dem er bei seiner Fahrt in einem Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt worden war, "trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung und trotz verbindlicher Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behö... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Kennzeichen des vor der Verweigerung der Blutabnahme gelenkten Kfz ist kein wesentliches Tatbestandselement einer Übertretung nach § 99 Abs 1 litc iVm § 5 Abs 6 StVO. Die Auswechslung des Kennzeichens im
Spruch: durch die Berufungsbehörde kann daher ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 27. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 11. Juni 1989 um 4,18 Uhr im Hause ... trotz Aufforderung eines geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organs der Straßenaufsicht geweigert, sich im Rahmen der Untersuchung zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung Blut abnehmen zu lassen, obwohl dies erforderlich und ärztlich unbedenklich erschienen und er im Verdach... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Auch im Falle der Behauptung eines Nachtrunkes besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Blutabnahme. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991030126.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Perg vom 8. September 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 25. Juli 1989 um 01.05 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw im Ortsgebiet von G auf der A-Straße und auf der B Landesstraße bis Straßenkilometer 1,6 in L in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen, weshalb über ihn nach... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7;StVO 1960 §5 Abs7a;
Rechtssatz: Auch nach § 5 Abs 4a StVO in seiner durch das E des VfGH vom 1.3.1991, G 274-283/90, G 322/90, G 46-51/91 bereinigten Fassung gilt, wenn eine Untersuchung der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO vorgenommen wurde, deren Ergebnis als Fest... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 27. März 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. die Dauer dieser Entziehungsmaßnahme mit sechs Monaten festgesetzt, "berechnet ab dem Tage der Abnahme bzw. Abgabe des Führerscheines". Der Beschwerdeführer gab seinen Führerschein am 13. April 1990 ab. Diese Entscheidung wurde mit Vorstellung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs6;VwGG §36 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/24 90/03/0154 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung, ob die vom Beifahrer des Besch beim Verkehrsunfall erlittenen Verletzungen erheblich im Sinne des § 5 Abs 6 StVO sind, bed... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;
Rechtssatz: Eine "erhebliche" Verletzung iSd § 5 Abs 6 StVO liegt vor, wenn sie nicht bloß geringfügig ist, insbesondere eine über die erste Hilfeleistung hinausgehende ärztliche Behandlung erfordert (Hinweis E 14.1.1987, 85/03/0027). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990110210.X05 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;
Rechtssatz: § 5 Abs 6 StVO setzt nicht sichtbare Verletzungen voraus. Anhaltspunkte für eine erhebliche Verletzung sind gegeben, wenn der Verletzte über starke Schmerzen klagt bzw von der Rettung ins Krankenhaus transportiert wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990110210.X02 Im... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Verwaltungsrechtszug ausgesprochen, daß dem Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 1. Dezember 1989 rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahrens betreffend die zu 2. wegen Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 5 Abs. 6 StVO verhängte Geldstrafe von S 12.000,-- gemäß § 69 Abs. 1 lit. b und c AVG 1950 in Verbindung mit § 24 VStG 1950 nicht ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;AVG §69 Abs1 litc;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Daß jemand wegen eines Vergehens nach § 81 Z 2 StGB nicht verurteilt worden ist, stellt keine Entscheidung einer Frage dar, die in Ansehung eines Schuldspruches nach § 99 Abs 1 lit c iVm § 5 Abs 6 StVO eine bindende Vorfragenentscheidung zum Inhalt gehabt hätte. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 22. Mai 1989 um 21.55 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher bezeichneten Ort in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verf... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 12. März 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. September 1988 gegen 2.00 Uhr nach der Vorführung zu einem diensthabenden Arzt einer öffentlichen Krankenanstalt im Krankenhaus Zell am See die Blutabnahme verweigert, obwohl er im Verdacht gestanden sei, daß er beim Lenken eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 24. September 1988 gegen 1.00 Uhr auf der B 168 im Bereich des Straßenkilo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §8;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/11 89/03/0242 4 Stammrechtssatz Im Verwaltungsstrafverfahren ist einem Beschuldigten die Stellung als Partei, dh als Rechtssubjekt, eingeräumt und es ist die Freiheit seiner Verantwortung zu beachten, weshalb ein Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs6;VwGG §36 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/24 90/03/0154 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung, ob die vom Beifahrer des Besch beim Verkehrsunfall erlittenen Verletzungen erheblich im Sinne des § 5 Abs 6 StVO sind, be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Einem geprüften Kraftfahrzeuglenker ist die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften zuzumuten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990030120.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 leg. cit. bestraft, weil er am 13. März 1989 gegen 21.20 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einem näher bezeichneten Ort in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand, welcher Fahruntüchtigkeit bewirkt habe, gelenkt habe. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde wegen Rechtswidrig... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7;
Rechtssatz: Daß der Beschuldigte eine Unzurechnungsfähigkeit im Zeitpunkt der Blutabnahme nicht behauptet hat und daß konkrete Hinweise für eine gegen seinen Willen erfolgte Blutabnahme nicht hervorgekommen sind, läßt nicht den zwingenden Schluß zu, daß die Blutabnahme mit Zustimmung des Beschuldigten erfolgt ist. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs6;VwGG §36 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob die vom Beifahrer des Besch beim Verkehrsunfall erlittenen Verletzungen erheblich im Sinne des § 5 Abs 6 StVO sind, bedarf es der Einholung eines medizinischen Sachverständigengut... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §8;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/11 89/03/0242 4 Stammrechtssatz Im Verwaltungsstrafverfahren ist einem Beschuldigten die Stellung als Partei, dh als Rechtssubjekt, eingeräumt und es ist die Freiheit seiner Verantwortung zu beachten, weshalb ein Besc... mehr lesen...
Der im Jahre 1942 geborene Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war der Gendarmerieposten R. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha den Beschwerdeführer mit Erkenntnis vom 16. Mai 1988 schuldig erkannt, er hätte am 3. März 1988 um ca. 12.40 Uhr im Ortsgebiet von Traiskirchen, auf der Otto-Glöckelstraße Nr. 42, den Pkw N... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der Zweck der Atemluftprobe besteht darin, die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung entweder zu entkräften oder zu erhärten, wobei im letzteren Fall weitere Untersuchungsmethoden vorgesehen sind (§ 5 Abs 4 und 6 StVO), die die Frage der tatsächlichen Alkoholbeeinträchtigung endgül... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 27. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Mai 1988 um 00.25 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem bestimmten Ortsgebiet auf der näher bezeichneten Straßenstrecke in einer bestimmten Richtung vor dem der Hausnummer nach bezeichneten Haus in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand "(0,62 mg/l)" gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Gemäß § 99 Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §8;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7;
Rechtssatz: Im Verwaltungsstrafverfahren ist einem Beschuldigten die Stellung als Partei, dh als Rechtssubjekt, eingeräumt und es ist die Freiheit seiner Verantwortung zu beachten, weshalb ein Beschuldigter nicht als ein den Beweiszielen der Behörde dienstbares Unte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 13. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, 1) er habe sich am 20. April 1986 gegen 19.40 Uhr am Gendarmerieposten Spittal an der Drau trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organs der Straßenaufsicht geweigert, zwecks Feststellung des Grades der Alkoholisierung Blut abnehmen zu lassen, obwohl dies erforderlich und ärztlich unbedenklich erschienen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung nach § 5 Abs 6 StVO besteht auch noch Stunden nach dem Verkehrsunfall, wenn sie ein praktisch verwertbares Ergebnis erbringen kann (Hinweis E 9.5.1966, 627/65). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989030070.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;
Rechtssatz: Auch eine sieben Stunden nach der Tat erfolgte Blutabnahme läßt ein verwertbares Ergebnis erwarten, da sich unter der gesicherten Annahme eines durchschnittlichen stündlichen Verbrennungswertes des Alkohols im Blut in der Größenordnung von 0,10 bis 0,12 Promille der Blutalkoholgehalt zu einer auch mehrere Stunden vor der Blutabnahme liegenden... mehr lesen...