Entscheidungsgründe: Am 25. 2. 2004 ereignete sich gegen 18.45 Uhr auf der LH 11 im Freiland auf Höhe des Strkm 12,260 ein Verkehrsunfall, an dem der auf der Fahrbahn gehende Kläger und Eva G* als Lenkerin eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws beteiligt waren. Letztere war von Gänserndorf kommend in Richtung Markgrafneusiedl unterwegs. Der Unfall ereignete sich ca 1 km nach Passieren des Ortsendes von Gänserndorf im Bereich einer Baustelle, die dort seit einig... mehr lesen...
Begründung: Die 1970 geborene Klägerin stürzte am 21. 2. 2000 zwischen 8.00 Uhr und 8.20 Uhr auf einer vereisten Stelle auf der im Privateigentum von Maria D***** stehenden Liegenschaft M*****straße 22, D*****, auf dem Vorplatz vor dem Geschäftseingang einer Filiale der d***** GmbH. Die Klägerin wurde dadurch erheblich verletzt, sie erlitt einen Verrenkungsbruch des linken oberen Sprunggelenks. Die Klägerin musste operiert werden und war länger arbeitsunfähig. Im Vorprozess 8 Cg 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der Beklagten (künftig: Beklagte) hatte im Jahr 1999 über Auftrag des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Brückenbau, auf der Bundesstraße 3 bei Krems an der Donau die Brücke über die Krems in Stand zu setzen. Dieser Abschnitt der Bundesstraße 3 im Ortsgebiet von Krems an der Donau ist generell für Fußgängerverkehr nicht zugelassen (Autostraße). Am 10. 9. 1999 stürzte der Kläger gegen zwei Uhr früh in eine aufgrund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. 1. 1996 kam die Klägerin um ca 11 Uhr 30 auf dem nicht ausreichend bestreuten Gehsteig vor dem Haus ***** auf einer dünn mit Schnee bedeckten Eisplatte zu Sturz und zog sich dabei multiple Verletzungen zu. Die Unfallstelle befand sich etwa einen halben Meter von der Hauswand entfernt. Die Klägerin hat aus diesem Unfallereignis gegen die beklagten Parteien (und weitere Personen, gegen die das Klagebegehren mittlerweile zurückgezogen wurde) einen der Höhe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die dem Unternehmer obliegende Absicherung seiner Baustelle - gleichgültig, ob die Verpflichtung aus dem Ingerenzprinzip oder, wie hier, auf vertragliche Schutzpflichten gegründet werden kann - dient der Abwehr naheliegender und voraussehbarer Gefahren (6 Ob 314/00w). Der Umfang der Sicherungspflicht hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere davon, ob dem Schutzberechtigten eine vorhan... mehr lesen...
Begründung: Am 5.1.1996 gegen 11.30 Uhr kam die Klägerin als Fußgängerin auf dem Gehsteig vor einem Haus in Graz zu Sturz und verletzte sich dabei. Sie nimmt den Beklagten auf Schadenersatz in Anspruch und begehrt von ihm zuletzt den Betrag von S 167.000 samt Anhang (darin Schmerzengeld S 160.000, Haushaltshilfe S 6.000 und Fahrtkosten S 1.000). Weiters begehrt sie die Feststellung, daß ihr der Beklagte für alle künftigen Schäden aus diesem Unfallsereignis hafte. Der Beklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die L***** GmbH war im Jahre 1995 unter anderem mit der Versetzung des nördlich der Bundesstraße 96 gelegenen Gehsteigs betraut. Sie beauftragte mit diesen Arbeiten die beklagte Partei als Subunternehmer. Das gesamte Bauvorhaben wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Murau vom 25.9.1995 straßenpolizeilich unter anderem mit der Auflage genehmigt, daß Hindernisse im Bereich der Fahrbahn, der Gehsteige sowie der Bankette mit rot-weißen Planken oder Sch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §32 Abs6StVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Hinsichtlich der sich aus den §§ 90 und 32 Abs 6 StVO ergebenden Verkehrssicherungspflicht zur Kennzeichnung und Absicherung der Baustelle. ... mehr lesen...
Begründung: Am 7. 6. 1994 gegen 2 Uhr fuhr Helmut R***** als Lenker eines von der Klägerin gehaltenen LKW in Klagenfurt auf der St. Veiter Straße stadtauswärts. Er beabsichtigte, unter Benützung der B 83 in Richtung St. Veit weiterzufahren. Wegen Bauarbeiten, mit deren Durchführung die Beklagte von der Ö***** AG beauftragt worden war, wurden die aus Klagenfurt in Richtung St. Veit fahrenden Fahrzeuge auf die Zollfeldstraße L 71 umgeleitet. Diese Umleitung des Verkehrs erfolgte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §32 Abs6StVO §90StVO §93 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Der Bedienstete des Bauführers haftet nur dann, wenn er einem (konkreten) Auftrag seines Dienstgebers zur Absicherung oder Kennzeichnun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei führte im Herbst 1994 im Auftrag des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung auf der Gmundener Bundesstraße Asphaltabfräsungen als Vorbereitung für eine Neuasphaltierung durch; sie setzte den bei ihr angestellten Zweitbeklagten als Polier ein. Mit Bescheid vom 27.9.1994 waren der erstbeklagten Partei für die Dauer der verkehrsbeeinträchtigenden Arbeiten ua nachstehende Auflagen und Bedingungen vorgeschrieben worden: "3. Die... mehr lesen...
Begründung: Am 28.3.1994 ereignete sich auf der Heutal-Landesstraße im Zug von Kanalbauarbeiten der zweitbeklagten Partei ein Unfall, bei dem der Kläger als Mopedlenker auf einer aufgefrästen, unabgesicherten Asphaltfläche zu Sturz kam. Der Kläger begehrt zuletzt den Ersatz seines Sachschadens sowie Schmerzengeld in der Höhe von zusammen S 82.901 mit der
Begründung: , es sei durch den Erstbeklagten, einen untüchtigen und gefährlichen Besorgungsgehilfen der zweitbeklagten Parte... mehr lesen...
Im Frühjahr und Sommer 1977 führte die Beklagte auf der Ennstal-Bundesstraße Nr. 308 im Bereich der Ortschaft Haus im Ennstal Straßenbauarbeiten durch. Dabei wurde die Bundesstraße von 7.50 auf 11.70 m verbreitert und neu asphaltiert. Außerdem wurde im Bereich der Einmundung der Zufahrtsstraße nach Haus im Ennstal eine dreieckige Verkehrsinsel errichtet und für die von Westen nach Osten fahrenden und nach rechts zur Einmundung nach Haus im Ennstal abbiegenden Verkehrsteilnehmer ein ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z2StVO §2 Abs1 Z6StVO §32 Abs6StVO §90
Rechtssatz:
Die Grenze zwischen Fahrbahn und Bankett bedarf grundsätzlich keiner besonderen Bezeichnung.
Entscheidungstexte 8 Ob 95/78 Entscheidungstext OGH 12.07.1978 8 Ob 95/78 Veröff: ZVR 1979/154 S 164 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: StVO §32 Abs6StVO §89 Abs1
Rechtssatz:
Während je nach der Beschaffenheit der Beleuchtungseinrichtungen nach den Umständen ein Verlöschen nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (vgl ZVR 1963/333), ist dies bei einer durch elektrischen Strom gespeisten Lampe nach der Erfahrung des täglichen Lebens in der Regel nicht zu befürchten. Daher bedarf es, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, bei einer so beschaffenen Beleuc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §32 Abs6StVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Kennzeichnung und Absicherung einer Straßenbaustelle trifft den Bauführer, nicht aber dessen Bedienstete. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2 ABGB §1311 IIbStVO §32 Abs6 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: StVO §32 Abs6
Rechtssatz:
Die Bestimmung des § 32 Abs 6 StVO statuiert eine Erhaltungspflicht und regelt nicht nur die Frage, wer die Kosten der Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs zu tragen hat. Die Bestimmung des Paragraph 32, Absatz 6, StVO statuiert eine Erhaltungspflicht und regelt nicht nur die Frage, wer die Kosten der Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs zu tragen hat.
... mehr lesen...
Am 20. 8. 1969 ereignete sich auf der Bundesstraße 17 am Beginn der Großbaustelle "Umfahrung M" dadurch ein Verkehrsunfall, daß ein Verkehrszeichen, das Dienstnehmer des mit Straßenbauarbeiten betrauten Beklagten auf der - aus Richtung K gesehen - rechten Straßenseite aufgestellt hatten, umkippte, den auf einem Moped vorbeifahrenden Kläger am Hinterkopf traf und zu Sturz brachte. Mit der Behauptung, daß der Beklagte für die durch die unsichere Aufstellung des Verkehrszeichens ver... mehr lesen...
Norm: BStG §5StVO §32 Abs6
Rechtssatz:
Die den Bund nach den §§ 4 und 11 BStG treffende Instandhaltungspflicht wird von der speziell den Bauführer verpflichtenden Vorschrift des § 32 Abs 6 StVO nicht berührt. Die den Bund nach den Paragraphen 4 und 11 BStG treffende Instandhaltungspflicht wird von der speziell den Bauführer verpflichtenden Vorschrift des Paragraph 32, Absatz 6, StVO nicht berührt.
Entscheidung... mehr lesen...
Der Kläger nimmt die Beklagte (die Republik Österreich) auf Ersatz seines um die von ihm auf sich genommene Mitverschuldensquote von einem Drittel gekürzten Unfallsschadens, somit 14.543.80 S, ferner für die ihm von seiner Ehegattin zedierte Schmerzengeldforderung von 2000 S in Anspruch. Er begehrt ferner die Feststellung der Haftung der Beklagten für seine künftigen Unfallsschäden. Er brachte hiezu vor, daß er am 30. Juni 1968 gegen 21 Uhr mit seinem Mopedroller auf der Bundesstraß... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §32 Abs6StVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Haftung der Baufirma für die ungenügende Kennzeichnung einer durch eine Baustelle geschaffenen Gefahrenlage.
Ents... mehr lesen...
Am 21. Dezember 1966 kippte ein von Josef P. gelenktes, im Eigentum der Klägerin stehendes Sonderfahrzeug für Fertigbeton bei der Durchfahrt durch die S.-Straße in G. um, während es wegen einer von der Beklagten auf der rechten Fahrbahnhälfte unterhaltenen Baustelle die linke Fahrbahnhälfte benützte. Die Klägerin begehrte von der Beklagten den Ersatz der ihr dadurch entstandenen, zuletzt mit 48.490.60 S errechneten Schäden. Hiezu brachte sie vor, daß den Schadensfall die Beklagte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §32 Abs6StVO §90 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Zur Frage der Haftung des Bauführers gegenüber dem Straßenbenützer bei ungenügender Absperrung der Straßenbaustelle. (Absperrung wurde mögliche... mehr lesen...
Norm: StVO §32 Abs6StVO §89 Abs1
Rechtssatz:
Werden in Erfüllung der im § 89 Abs 1 StVO festgelegten Verpflichtung zur Kennzeichnung von Straßenabsperrungen mit rotem Dauerlicht Lampen verwendet, bei denen ein Verlöschen insbesondere unter ungünstigen Verhältnissen nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dann muß verlangt werden, daß im Rahmen des Zumutbaren das Erforderliche vorgekehrt wird, um sicher zu stellen, daß die St... mehr lesen...