Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführende Partei (nachfolgend „bP“) beantragte am im Akt ersichtlichen Datum beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - Sozialministeriumservice als belangte Behörde (nachfolgend "bB") unter Auflistung der Gesundheitsschädigungen die Ausstellung eines Ausweises gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung (Parkausweis). Entsprechend dem Antragsformular der bB gilt dieser Antrag auch als Antrag a... mehr lesen...
Begründung: 1.0. Sachverhalt: Die bP erhob im Zuge des Rechtsmittelverfahrens hinsichtlich Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ auch Beschwerde gegen die Nichtausstellung des Behindertenausweises gem. § 29b StVO. Die bP erhob im Zuge des Rechtsmittelverfahrens hinsichtlich Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ auch Beschwerde gegen die Nichtausstellung des Behindertenausweises gem. Paragraph 29 b, StVO. ... mehr lesen...