Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Dr. Johann Wolfgang Z*****, vertreten durch Dr. Herbert Pochieser, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Wolfgang H*****, 2. Ö*****, und 3. W***** AG *****,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25. 9. 1999 gegen 15.00 Uhr ereignete sich im Gemeindegebiet von Kirchberg am Wagram auf der Landesstraße LH 14 im Freilandgebiet ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Kläger gelenkten und gehaltenen PKW sowie einem vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden; beide Lenker wurden verletzt. Beide Fahrzeuglenker waren auf der Landesstraße Richtung Kirchberg u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 18.3.1991 gegen 6.35 Uhr bei einem Verkehrsunfall, an dem er als Lenker eines Fahrrades der Type Mountainbike Bianci und der Erstbeklagte als Lenker des PKW Audi 80 beteiligt waren, verletzt. Halter des PKWs war die Zweitbeklagte, Haftpflichtversicherer die Drittbeklagte. Der Kläger befuhr mit seinem Fahrrad die R*****straße von Osten nach Westen; als er nach links in eine Zufahrt zur Heil- und Pflegeanstalt K***** einbiegen wollte, wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. November 1982 ereignete sich auf der Gemeindestraße im Ortsgebiet von Michaelbeuern etwa auf Höhe des Hauses Nr. 20 ein Verkehrsunfall, an dem die am 12. Juni 1974 geborene Klägerin als Fußgängerin und der Erstbeklagte als Lenker des LKWs Mercedes OP 1619/48 der Zweitbeklagten, pol. Kennzeichen O 60.610, beteiligt waren. Die Drittbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses LKW. Bei dem Unfall wurde die Klägerin verletzt. Die Klägerin begehrte von d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20.Dezember 1982 kam es in Villach im Bereich der Kreuzung Ossiacherzeile-Emil von Behringstraße zu einem Verkehrsunfall, an welchem der bei der Klägerin haftpflichtversicherte PKW Mazda 323 und der bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherte Rotkreuzwagen des Zweitbeklagten beteiligt waren. Die Klägerin leistete an vier Verletzte bisher S 410.280,--. In diesem Umfang sind Ersatzansprüche auf sie übergegangen. Die Klägerin begehrte von den Beklagten den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Juli 1983 gegen 22,40 Uhr ereignete sich auf der Phyrnpaßbundesstraße B 138 bei Straßenkilometer 53,020 im Gemeindegebiet St. Pankratz ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker des Motorfahrrades Puch MC 50 mit dem polizeilichen Kennzeichen O 205.157 sowie der Erstbeklagte als Lenker und Halter des PKWs Ford Capri 3,0 mit dem polizeilichen Kennzeichen O 545.459 beteiligt waren. Die zweitbeklagte Partei war der Haftpflichtversicherer des PKW... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. 7. 1982 ereignete sich gegen 17,05 Uhr im Ortsgebiet von S***** im Kreuzungsbereich der Bundesstraße ***** mit der Landesstraße ***** ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin mit ihrem Motorfahrrad, polizeiliches Kennzeichen N *****, sowie der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW, polizeiliches Kennzeichen N *****, beteiligt waren. Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche geltend und begehrte die Feststellung der Haf... mehr lesen...
Norm: StVO §3 CaStVO §22
Rechtssatz:
Auf Kinder, die einen Schulbus verlassen, kann der Vertrauensgrundsatz nicht angewendet werden; vielmehr ist im Interesse der Verkehrssicherheit eine solcherart begründete unklare Verkehrssituation durch ausreichende Geschwindigkeitsverminderung und Abgabe von Schallzeichen zu entschärfen.
Entscheidungstexte 8 Ob 57/82 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B6StVO §22
Rechtssatz:
Bei Erkennbarkeit einer unklaren Verkehrssituation (hier: unachtsam die Fahrbahn überquerender Fußgänger) genügt auch der Lenker eines Pferdefuhrwerks mit einem bloßen warnenden Zuruf nicht seiner objektiven Sorgfaltspflicht, vielmehr ist ein - nach Lage des Falls - sofortiges Einleiten eines Anhaltemanövers erforderlich.
Entscheidungstexte 11 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.August 1964 geborene Kochlehrling Johann A von der Anklage wegen Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs 1 StGB und Vergehens des Imstichlassens eines Verletzten nach dem § 94 Abs 1 StGB gemäß dem § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.August 1964 geborene Kochlehrling Johann A von der Anklage wegen Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem Paragraph 88, Absa... mehr lesen...
Norm: StVO §22
Rechtssatz:
Aus der bloßen Tatsache, daß ein Vorderfahrzeug langsamer wird, braucht noch nicht auf eine bedenkliche Verkehrssituation und eine daraus resultierende Verpflichtung, das Warnzeichen zu betätigen, geschlossen zu werden.
Entscheidungstexte 8 Ob 77/80 Entscheidungstext OGH 03.07.1980 8 Ob 77/80 2 O... mehr lesen...
Norm: StVO §22
Rechtssatz:
Verhalten eines Kindes, welches typisch für eine Absicht zur - vorschriftswidrigen - Fahrbahnüberquerung auffallen muß und zur Abgabe eines Hupzeichens zwingt.
Entscheidungstexte 2 Ob 44/80 Entscheidungstext OGH 10.06.1980 2 Ob 44/80 Veröff: ZVR 1981/88 S 111 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIIBStVO §11StVO §15 Abs3StVO §22
Rechtssatz:
Die Verpflichtung, "beim Überholtwerden ausnahmslos am rechten Straßenrand zu fahren" besteht für einen Fahrzeuglenker bereits in dem Zeitpunkt, in dem der Lenker des hinter ihm fahrenden Fahrzeuges den beabsichtigten Überholvorgang durch Betätigung des Blinkers und Warnsignale anzeigt. VwGH vom 06.04.1965, Z1 1710/64; Veröff: ZVR 1965/269 S 326
En... mehr lesen...
Norm: StGB §80 CStVO §3 B1jStVO §22 StGB § 80 heute StGB § 80 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 80 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015
Rechtssatz:
Keine Pflicht zur Abgabe von Hupsig... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs1StVO §10 Abs2StVO §22
Rechtssatz: Muß ein Fahrzeug (hier Sattelschlepper) infolge seiner Beschaffenheit in einer unübersichtlichen Kurve eine Fahrlinie einhalten, die die für den Gegenverkehr bestimmte Fahrbahnhälfte auf 1,50 Meter bis 1,60 Meter einschränkt, ist sein Lenker bei Ansichtigwerden von Gegenverkehr sowohl zur sofortigen Bremsung seines Fahrzeuges als auch zur unverzüglichen Abgabe von Warnzeichen verpflic... mehr lesen...
Norm: StVO §22
Rechtssatz:
Warnzeichen müssen so rechtzeitig gegeben werden, daß der zu Warnende sich auf das herannahende Fahrzeug einstellen und rechtzeitig ausweichen kann.
Entscheidungstexte 2 Ob 440/70 Entscheidungstext OGH 14.03.1972 2 Ob 440/70 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: StVO §22
Rechtssatz:
Das eingeschaltete Abblendlicht erfüllt grundsätzlich nicht die Funktionen eines Warnzeichens nach § 22 StVO. Das eingeschaltete Abblendlicht erfüllt grundsätzlich nicht die Funktionen eines Warnzeichens nach Paragraph 22, StVO.
Entscheidungstexte 2 Ob 277/71 Entscheidungstext OGH 20.01.1972 2 Ob 277/71 Veröff: ZVR 1973/79 S 101 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 CaStVO §22StVO §76 Abs1 IIa
Rechtssatz:
Keine Pflicht zur Abgabe eines akustischen Warnzeichens durch einen Lastkraftwagenlenker, dem Kinder entgegenkommen, die sich völlig vorschriftsmäßig verhalten.
Entscheidungstexte 2 Ob 19/69 Entscheidungstext OGH 06.02.1969 2 Ob 19/69 Veröff: ZVR 1969/255 S 232 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIf ABGB §1310 StVO §22 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1310 heute ABGB § 1310 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIVbStVO §15StVO §20 Abs1 IcStVO §22 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Gleichteiliges Verschulden zweier Mopedlenker, von denen der eine aus der Mitte der höchstens vier Meter breiten Fahrbahn nach rechts zufährt, ohne den nachfolgenden Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §22 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 3 : 1 zwischen einem Lastkraftwagen - Lenker, der ohne gehörige Beobachtung des Nachfolgeverkehrs aus der Parkstellung am rechten Fahrbahnrand in den flutenden Verkehr einfä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §11 Abs2StVO §12 Abs1StVO §15 Abs3StVO §22 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Mopedfahrer, der nahe der Straßenmitte fährt und dann nach links abbiegt, ohne den nachfolgenden Verkehr zu beach... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs3StVO §22
Rechtssatz:
Ist nach der Verkehrslage zu gewärtigen, daß ein vorausfahrendes Fahrzeug möglicherweise zum Überholen ansetzt, dann hat ein weiteres nachkommendes Fahrzeug seine Überholabsicht rechtzeitig anzuzeigen (im gleichen Sinne schon 11 Os 177/66).
Entscheidungstexte 11 Os 76/67 Entscheidungstext OGH 14.09.1967 11 Os 76/67 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z4 StVO 1960 §22 StPO § 281 heute StPO § 281 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2024 StPO § 281 gültig von 01.03.2023 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StPO § 281 gültig von 01.01.2... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs3StVO §22
Rechtssatz: 1. Der Lenker des überholenden Fahrzeuges hat nicht ausnahmslos, sondern nur dann den bevorstehenden Überholvorgang durch Abgabe von Warnsignalen rechtzeitig anzuzeigen, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. 2. In einem Handzeichen allein, das in erster Linie der Warnung nachkommender Fahrzeuge dient, kann eine ausreichende Kontaktaufnahme mit dem Lenker des zu überholenden Fahrzeuges nicht er... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs3StVO §22
Rechtssatz:
Bei Annäherung an ein Fahrzeug, das selbst einem vorausfahrenden Fahrzeug immer näher kommt, ist mit einem Überholmanöver dieses Fahrzeuges zu rechnen; will das letzte Fahrzeug überholen, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Warnzeichen und auf diese Weise eine Kontaktaufnahme erforderlich.
Entscheidungstexte 11 Os 177/66 Entsche... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §22 StVO §26 Abs2 StVO 1960 § 22 heute StVO 1960 § 22 gültig ab 01.10.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994 StVO 1960 § 22 gültig von 01.07.1983 bis 30.09.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 174/1983 Rechts... mehr lesen...
Norm: StVO §3 CbStVO §22
Rechtssatz:
Ein Kraftfahrer darf sich einer als gebrechlich erkennbaren Person gegenüber, die, ohne auf den Verkehr zu achten, mit ungewöhnlicher Langsamkeit die Straße zu überqueren beginnt, nicht mit der Abgabe von Hupzeichen begnügen.
Entscheidungstexte 2 Ob 437/65 Entscheidungstext OGH 03.02.1966 2 Ob 437/65 Veröff: ZVR 1966/267 S 268 ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs4StVO §22
Rechtssatz:
1. Ist nach den örtlichen Verhältnissen (keine Abzweigung nach links) nicht eindeutig bestimmbar, wo ein Fahrzeuglenker nach Betätigung des linken Blinkers abschwenken werde, um links zuzufahren, so kann ein nachfolgender Kraftfahrer nicht mit Sicherheit annehmen, daß das vor ihm befindliche Fahrzeug nicht nach rechts zurückschwenken werde. 2. Unter diesen Verhältnissen ist ein Überholen in ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §22 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Kein Verschulden eines Kraftfahrzeuglenkers, der einen wegen vereisten Fahrbahnrandes nicht extrem rechts fahrenden Radfahrer in einem Abstand von einem Meter ohne Kontaktaufnahme zu überholen ... mehr lesen...