Norm
StVO 1960 §22Rechtssatz
Welches von den einem Einsatzfahrzeug zur Verfügung stehenden Warnzeichen oder beide zugleich zu betätigen sind, hängt von der Lage des Einzelfalles ab.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0075010Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.02.2023