RS OGH 1968/3/20 2Ob43/68

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Veröffentlicht am 20.03.1968
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Norm

ABGB §1304 BIIb
StVO §22

Rechtssatz

Verschuldensteilung 3 : 1 zwischen einem Lastkraftwagen - Lenker, der ohne gehörige Beobachtung des Nachfolgeverkehrs aus der Parkstellung am rechten Fahrbahnrand in den flutenden Verkehr einfährt, und dem Lenker eines Lastkraftwagenzuges, der, obwohl er die Bewegung des Lastkraftwagens auf mindestens fünfundsechzig Meter erkennt, nicht sofort seine Geschwindigkeit von sechzig km/h vermindert, kein Warnsignal gibt und lediglich auf die linke Fahrbahnhälfte ausweicht.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 43/68
    Entscheidungstext OGH 20.03.1968 2 Ob 43/68
    Veröff: ZVR 1969/112 S 103

Schlagworte

Lkw

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0027409

Dokumentnummer

JJR_19680320_OGH0002_0020OB00043_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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