Norm: ABGB §1304 BIStVO §19 Abs1 AIIb1StVO §20 Abs2 IA11 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 1 : 1 bei Geschwindigkeitsüberschreitung um achtundvierzig km/h.
Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2. Juli 1983 ereignete sich auf der Kreuzung Hanuschstraße-Reuchlinstraße in Linz ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Lenkerin eines Mopeds, pol. Kennzeichen L 1.899, und der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW Ascona Kombi, pol. Kennzeichen O 802.549, beteiligt waren. Die Klägerin wurde schwer verletzt. Der Erstbeklagte wurde vom Bezirksgericht Linz wegen des Vergehens der fahrlässigen schweren Körperverlet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22.7.1982 gegen 18 Uhr lenkte der Beklagte, welcher damals teilzeitbeschäftigter Aushilfschauffeur des Taxiunternehmers Johann F*** war, einen seinem Arbeitgeber gehörenden, bei der klagenden Partei vollkaskoversicherten PKW Mercedes 240 d - ein Funktaxi - auf der Bundesstraße 54 durch das Ortsgebiet von Schwarzau am Steinfeld in Richtung Wiener Neustadt. Er hatte einen Funkspruch erhalten, daß er dort auf dem Hauptplatz Fahrgäste aufnehmen sollte. Als er... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde am 25.10.1985 als Fußgänger auf der Dammstraße in Lauterach von dem von Ludwig T*** gelenkten, bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Kennzeichen V 75.258 niedergestoßen und schwer verletzt. Ein wegen dieses Unfalles gegen Ludwig T*** eingeleitetes Strafverfahren endete mit dessen Freispruch (Verfahren U 2312/80 des Bezirksgerichtes Bregenz). In der vorliegenden, auf die Bestimmungen des KFG 1967 und des EKHG gestützten Klage wird ein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25. 7. 1980 ereignete sich auf der * südlich von I* im Bereich der dort befindlichen A*-Tankstelle ein Verkehrsunfall zwischen dem Kläger als Lenker des PKWs Marke Mercedes 280 E, Kennzeichen *, und dem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten und der Drittbeklagten als Komplementärin der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Viertbeklagten haftpflichtversicherten LKW Marke Range Rover, Kennzeichen *. Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Bezirksger... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §11 Abs1StVO §20 Abs2 II ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten desjenigen, der den Fahrstreifen wechselt, ohne den Nachfolgeverkehr zu beachten, gegenüber dem im anderen Fahrstreifen Nachfolgenden, d... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs2 IIStVO §26
Rechtssatz: Die im § 26 Abs 2 1.Satz StVO vorgesehene Entbindung des Lenkers eines Einsatzfahrzeuges von allen nicht im Abs 3 dieser Gesetzesstelle erwähnte Verkehrsverboten oder Verkehrsbeschränkungen erlaubt im Hinblick auf das im § 26 Abs 2 2.Satz StVO verankerte Verbot der Gefährdung von Personen oder der Beschädigung von Sachen nicht eine völlig ungehemmte Art der Lenkung eines Einsatzfahrzeuges. Auc... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs2 IA11StVO §20 Abs2 II
Rechtssatz:
Der Lenker eines Kraftfahrzeuges hat Vorsorge zu treffen, daß der Tachometer nicht unrichtig anzeigt. VwGH 19.02.1970, 1809/69; Veröff: ZVR 1970/223 S 291 = ÖVA 1970,130
Entscheidungstexte 8 Ob 313/81 Entscheidungstext OGH 01.07.1982 8 Ob 313/81 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §20 Abs1 IA2StVO §20 Abs2 IIStVO §24 Abs3 litd ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Lastkraftwagen - Lenker, der entgegen § 24 Abs 3 lit d StVO parkt, wodurch ein im Ortsgebiet mit neunundsiebzig km/h fahrender Personenkraftwagen - L... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs2 II
Rechtssatz:
Den im verbauten Gebiet bestehenden besonderen Gefahren ist grundsätzlich durch die Geschwindigkeitsbegrenzung des § 20 Abs 2 StVO Rechnung getragen. Den im verbauten Gebiet bestehenden besonderen Gefahren ist grundsätzlich durch die Geschwindigkeitsbegrenzung des Paragraph 20, Absatz 2, StVO Rechnung getragen.
Entscheidungstexte 8 Ob 271/79 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 DStVO §20 Abs2 II EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Keine Verschuldenshaftung jedoch Haftung nach EKHG bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um einen km/h.
Entscheidungstexte 2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 StVO §20 Abs2 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von fünfzig km/h um fünf bis zehn km/h kann bei der Verschuldensabwägung nicht außer Betracht bleiben. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §11 Abs2StVO §18 Abs1StVO §20 Abs2 II ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensaufteilung 2 : 1 zu Lasten des Personenkraftwagen - Lenkers, dessen Geschwindigkeit um fünf bis zehn km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit von f... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §17 Abs1StVO §20 Abs2 IB1 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des Personenkraftwagen - Lenkers, der bei schneeglatter Fahrbahn den Unfall schuldhaft dadurch einleitet, daß er gegen § 17 Abs 1 StVO... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §2 Z26StVO §2 Z27StVO §20 Abs2 II ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensaufteilung 1 : 3 zugunsten des Personenkraftwagen - Lenkers, der unvorschriftsmäßig zwanzig bis dreißig Sekunden anhielt, ohne daß ein wichtiger Umsta... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 Abs1 B2StVO §20 Abs2 II EKHG § 11 heute EKHG § 11 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
In der Regel wird das in der Verletzung der Vorschrift des § 20 Abs 2 StVO bestehende Verschulden eines Beteiligten bei der Abwägung mit anderen Verkehrswidrigkeiten anderer Beteiligter n... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §11 Abs1StVO §12 Abs1StVO §16 Abs1 litbStVO §20 Abs2 II ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Überraschendes Ausschwenken nach links als unfallsauslösendes überwiegendes Verschulden (2 : 1) gegenüber einem unter Verstoß gegen die Bestim... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §20 Abs2 IIStVO §50 Z2 litcStVO §76 Abs4 III ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Unfall zwischen einem zu schnell und ohne Winterreifen noch Schneeketten die schneeglatte Fahrbahn im Ortsgebiet bei Gefahrenzeichen gemäß § 50 Z 2 lit... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs2 II
Rechtssatz:
§ 20 Abs 2 StVO stellt eine Schutzvorschrift dar, welche auf die Beschränkung des im Ortsgebiet erlaubten Risikos abzielt und einer Verringerung der im Ortsverkehr gegenüber dem Verkehr auf Freilandstraßen erhöhten Gefahren dient. Paragraph 20, Absatz 2, StVO stellt eine Schutzvorschrift dar, welche auf die Beschränkung des im Ortsgebiet erlaubten Risikos abzielt und einer Verringerung der im Ortsv... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs5StVO §16 Abs1 litbStVO §20 Abs2 Ia5StVO §20 Abs2 II
Rechtssatz:
Die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit darf auch beim Überholen nicht überschritten werden (vgl ZVR 1962/209; ZVR 1966/156). Die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit darf auch beim Überholen nicht überschritten werden vergleiche ZVR 1962/209; ZVR 1966/156).
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs2 II
Rechtssatz:
Nur konkrete, nicht aber bloß abstrakte Gefahren verpflichten zum Fahren mit einer geringeren als der in § 20 Abs 2 StVO erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Nur konkrete, nicht aber bloß abstrakte Gefahren verpflichten zum Fahren mit einer geringeren als der in Paragraph 20, Absatz 2, StVO erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB2StVO §20 Abs2 II
Rechtssatz:
Die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit darf auf eisglatter Straße nicht voll ausgeschöpft werden.
Entscheidungstexte 2 Ob 110/72 Entscheidungstext OGH 22.06.1972 2 Ob 110/72 2 Ob 144/83 Entscheidungstext OGH 14.06.1983 2 Ob 144/83 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1iStVO §19 Abs4StVO §20 Abs2StVO §43 Abs4
Rechtssatz:
Wurde für ein Straßenstück im Ortsgebiet eine Ausnahme von der gemäß § 20 Abs 2 StVO vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit statuiert (hier 80 km/h, und genießen die auf dieser Bundesstraße fahrenden Fahrzeuge den Vorrang gegenüber den auf der sie kreuzenden Landesstraße befindlichen Fahrzeugen, darf der Vorrangberechtigte auf diese behördliche Anordnung vertrauen u... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9 ABGB §1311 IIbStVO §20 Abs2 IIStVO §52 Z10a ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs2 IA7StVO §20 Abs2 II
Rechtssatz:
Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf breiter, übersichtlicher Fahrbahn in gutem Zustand trotz beginnender Dämmerung bei trübem Wetter zulässig.
Entscheidungstexte 8 Ob 171/71 Entscheidungstext OGH 06.07.1971 8 Ob 171/71 Veröff: ZVR 1973/27 S 41 8 Ob 30/... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs2 II
Rechtssatz:
Die für die Ausnützung der im § 20 Abs 2 StVO normierten Höchstgeschwindigkeit geforderten günstigen Verkehrsverhältnisse und Sichtverhältnisse sind bei Dunkelheit und schlüpfriger Fahrbahn nicht gegeben. Die für die Ausnützung der im Paragraph 20, Absatz 2, StVO normierten Höchstgeschwindigkeit geforderten günstigen Verkehrsverhältnisse und Sichtverhältnisse sind bei Dunkelheit und schlüpfriger Fah... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs2 II
Rechtssatz:
Die für das Ortsgebiet vorgesehene Höchstgeschwindigkeit hat insbesondere den Zweck, daß sich die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig wahrnehmen und aufeinander einstellen können. Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bewirkt daher unabhängig von der Auswirkung auf die Unfallfolgen eine Gefahrenvergrößerung.
Entscheidungstexte 11 Os 102/69 En... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1iStVO §20 Abs2 II
Rechtssatz:
Auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit des § 20 Abs 2 StVO darf grundsätzlich vertraut werden (so schon ZVR 1966/224, ZVR 1968/61). Auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit des Paragraph 20, Absatz 2, StVO darf grundsätzlich vertraut werden (so schon ZVR 1966/224, ZVR 1968/61).
Entscheidungstexte 2 Ob 361/69 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §20 Abs2 II ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Schutznorm des § 20 Abs 2 StVO hat auch den Zweck, die Gefahr des Wegschleuderns von Steinen durch die Räder eines Kraftfahrzeuges zu verringern. Die Schutznorm des Paragraph 20, Ab... mehr lesen...
Norm: StVO §3 CaStVO §20 Abs2 II
Rechtssatz:
Eine die Ausnützung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigende Verkehrssituation liegt an einer Straßenstelle nicht vor, wo mehrere Schulkinder in Ermangelung eines Gehsteiges die beiderseitigen Fahrbahnränder benützen.
Entscheidungstexte 11 Os 8/69 Entscheidungstext OGH 10.04.1969 11 Os 8/69 ... mehr lesen...