Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §19 Abs5 AIIb2StVO §17 Abs1 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Gleichteiliges Verschulden bei Vorrangverletzung (§ 19 Abs 5 StVO) einerseits und zu schnellem und unvorsichtigem Vorbeifahren des Vorrangberechtigten (gemäß § 17 Abs 1... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs1StVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz:
Die Mittellinie der Fahrbahn, die für die Ordnung des in beiden Richtungen laufenden Verkehres maßgebend ist, muß nicht die geometrische Mittellinie sein.
Entscheidungstexte 2 Ob 89/76 Entscheidungstext OGH 06.05.1976 2 Ob 89/76 2 Ob 233/76 Entscheidungstext OGH 02.... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs1 1StVO §19 Abs1 BIaStVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz:
Vorrang des Fahrzeuglenkers, der die sich aus dem natürlichen oder besonders vorgeschriebenen Verlauf der Fahrbahn ergebende Fahrtrichtung beibehält (leichte Linkskurve) gegenüber dem aus der Gegenrichtung kommenden, nach links abbiegenden Fahrzeug.
Entscheidungstexte 8 Ob 278/75 Entscheidungstext OGH 21.... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z17StVO §19 Abs4StVO §19 Abs5StVO §57 Abs1
Rechtssatz:
Zur Frage des Vorrangs von Fahrzeugen nach § 19 Abs 4 StVO oder § 19 Abs 5 StVO bei Vorhandensein von Fahrbahnteilern im Sinne des § 57 Abs 1 StVO, die kurz vor bzw nach dem Kreuzungsbereich nicht die Verkehrsflächen in selbständige Straßen zerlegen, sondern einheitliche Straßenzüge in zwei Fahrbahnen mit entgegengesetzter Fahrtrichtung aufgliedern. Zur Frage d... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz:
"Einleitende Fahrlässigkeit" im Sinne des § 335 StG eines Angeklagten, der ungeachtet des Gegenverkehrs mit dem Linkseinbiegen begann und hiebei um etwa einen Meter - somit bei Berücksichtigung der nur 6,20 Meter breiten Straße durchaus beträchtlich - über die Fahrbahnmitte auf die dem Gegenverkehr vorbehaltene linke Fahrbahnhälfte geriet (vgl ZVR 1964/247). "Einleitende Fahrlässigkeit" im Sinne des... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs1 Halbsatz2 BIbStVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz:
Die Vorrangsregel des § 19 Abs 5 StVO hat Priorität vor der Vorrangsregel des § 19 Abs 1 2.Halbsatz StVO. Die Vorrangsregel des Paragraph 19, Absatz 5, StVO hat Priorität vor der Vorrangsregel des Paragraph 19, Absatz eins, 2.Halbsatz StVO.
Entscheidungstexte 8 Ob 157/72 Entscheidungstext OGH 05.09.1972 8 ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs1 Halbsatz2 BIaStVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz:
Zu der am Beispiel Invalidenstraße - Große Ungarbrücke - Am Heumarkt behandelten Frage, ob ein Begegnungsverkehr mit Linksabbiegen im Sinne des § 19 Abs 5 StVO vorliegt oder ob es sich um ein nach § 19 Abs 1 2.Halbsatz StVO zu beurteilendes "von links Kommen" handelt. Zu der am Beispiel Invalidenstraße - Große Ungarbrücke - Am Heumarkt behandelten Frage, ob ein Begegnungsv... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 GStVO §19 Abs5 BV EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz: Geringfügiges Überrollen der Mittellinie (dreißig Zentimeter) durch wartepflichtigen Linksabbieger - Zusammenstoß mit Geradeausführer, der auf seiner Fahrbahnhälfte noch reichlich Platz zum Fahr... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs4 BIVaStVO §19 Abs5 BIVaStVO §50 Z5
Rechtssatz:
Das Gefahrenzeichen gemäß § 50 Z 5 StVO gibt, sofern nicht auf einer Zusatztafel (§ 54) ein besonderer Verlauf einer Vorrangstraße dargestellt ist, nur dem "Querverkehr" den Vorrang, nicht aber auch dem entgegenkommenden, nach links einbiegenden Verkehr. Das Gefahrenzeichen gemäß Paragraph 50, Ziffer 5, StVO gibt, sofern nicht auf einer Zusatztafel (Paragraph 54,) ein ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIc EKHG §11 StVO §7 Abs1 IbStVO §7 Abs2 IbStVO §19 Abs5 AIIb2 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812 EKHG § 11 heute EKHG § 11 gültig ab 01.06.1959 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §7 Abs1 IIaStVO §19 Abs5 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Personenkraftwagen - Lenker, dessen angehaltenes Kraftfahrzeug leicht ins Rollen kommt, wodurch er den Vorrang eines anderen Person... mehr lesen...
Norm: StVO §13 IIStVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz:
Die Vorschrift des § 13 Abs 2 StVO 1960, am Kreuzungsmittelpunkt links vorbeizufahren, sofern sich aus Bodenmarkierungen oder aus Hilfszeichen nicht anderes ergibt, soll lediglich das gleichzeitige Linksabbiegen begegnender Fahrzeuge ermöglichen; durch sie wird jedoch das Gebot des § 13 Abs 1 StVO 1960, nach links in weitem Bogen einzubiegen, keinesfalls aufgehoben. Durch die Bestimmung d... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B2StVO §17 Abs1StVO §19 Abs5 AIIb2StVO §19 Abs5 BV EKHG § 11 heute EKHG § 11 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Die Verletzung des Vorranges (Linksabbiegen mit Lastkraftwagen trotz Gegenverkehr) wiegt so schwer, daß demgegenüber das zur Vermeidung eines Frontalzusammensto... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIId EKHG §11 StVO §13 Abs2 IIStVO §19 Abs5 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812 EKHG § 11 heute EKHG § 11 gültig ab 01.06.1959 ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §13 Abs1 I StVO 1960 §19 Abs4 StVO 1960 §19 Abs5 StVO 1960 § 13 heute StVO 1960 § 13 gültig ab 22.07.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/1998 StVO 1960 § 13 gültig von 01.10.1994 bis 21.07.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994 ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs5 BVStVO §19 Abs7 BV
Rechtssatz:
Ein Verkehrsteilnehmer darf ein Abbiegemanöver nach links nur dann durchführen, wenn er mit Sicherheit damit rechnen kann, dadurch einen im Vorrang befindlichen, seine Fahrtrichtung beibehaltenden Fahrzeuglenker weder zur Ablenkung noch zu einer unvermittelten Bremshandlung zu nötigen.
Entscheidungstexte 11 Os 245/63 Entsche... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs2 IIStVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz:
Auch nach gewissenhafter Überzeugung, ob der Gegenverkehr ein Linksabbiegen zuläßt, muß der Linksabbieger nicht nur die Straße, in der er einbiegen will, sondern auch die Gegenfahrbahn, die er überquert, weiterhin beobachten.
Entscheidungstexte 11 Os 185/63 Entscheidungstext OGH 12.12.1963 11 Os 185/63 Veröff: ZVR ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIcStVO §19 Abs5 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Mitverschulden 3 : 1, wenn Autofahrer nach links in eine Seitengasse einbiegt und dabei mit einem entgegenkommenden zu schnell fahrenden Motorrad zusammenstößt.
Entsch... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs5 BIII
Rechtssatz:
Einem Fahrer, der eine Fahrbahn zu überqueren beabsichtigt, die den sie benützenden Fahrzeugen einen Vorrang gibt, fällt die Verletzung eines solchen Vorranges nur dann nicht zur Last, wenn er sicher damit rechnen kann, bei Einhaltung einer zulässigen Geschwindigkeit noch vor einem die begünstigte Fahrbahn benützenden Fahrzeug das Überqueren zu beenden.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...