Norm
StVO §2 Abs1 Z17Rechtssatz
Zur Frage des Vorrangs von Fahrzeugen nach § 19 Abs 4 StVO oder § 19 Abs 5 StVO bei Vorhandensein von Fahrbahnteilern im Sinne des § 57 Abs 1 StVO, die kurz vor bzw nach dem Kreuzungsbereich nicht die Verkehrsflächen in selbständige Straßen zerlegen, sondern einheitliche Straßenzüge in zwei Fahrbahnen mit entgegengesetzter Fahrtrichtung aufgliedern.Zur Frage des Vorrangs von Fahrzeugen nach Paragraph 19, Absatz 4, StVO oder Paragraph 19, Absatz 5, StVO bei Vorhandensein von Fahrbahnteilern im Sinne des Paragraph 57, Absatz eins, StVO, die kurz vor bzw nach dem Kreuzungsbereich nicht die Verkehrsflächen in selbständige Straßen zerlegen, sondern einheitliche Straßenzüge in zwei Fahrbahnen mit entgegengesetzter Fahrtrichtung aufgliedern.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0073399Dokumentnummer
JJR_19731106_OGH0002_0080OB00188_7300000_001