Begründung: Am 13. 7. 2006 gegen 21:00 Uhr ereignete sich auf der Stubaital-Bundesstraße B 183 in der Nähe von Straßenkilometer 3,3 auf Höhe eines Autohauses ein Verkehrsunfall, an dem der damals 15-jährige Kläger als Lenker und Halter eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugs und der Erstbeklagte als Lenker eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger wurde bei diesem Verkehrsunfall erheblich verletzt. Der Kläger begehrte zuletzt die Ve... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Zu römisch eins.:
Rechtliche Beurteilung
Die erstbeklagte und (wider)klagende Partei (in der Folge nur Widerkläger) „ergänzte/berichtigte" mit Schriftsatz vom 26. 7. 2006 das im Rechtsmittelschriftsatz (Revision und Rekurs) enthaltene Kostenverzeichnis mit der
Begründung: , es seien „im Wege des Gebühreneinzuges" höhere als die von ihm verzeichneten Pauschalgebühren abgebucht worden. Diese „Ergänzung/Berichtigung" ist unzulässig. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. 10. 2002 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker eines Motorrollers und ein vom Erstbeklagten gelenkter, der Zweitbeklagten als Halterin gehöriger und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherter PKW beteiligt waren. Der Kläger war gerade im Begriffe, eine wegen einer ampelgeregelten Baustelle zunächst stehengebliebene und wiederangefahrene Kolonne zu überholen, als der in die gleiche Richtung fahrende Erstbeklagte nach links ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14. 2. 2001 ereignete sich auf der Fernpass-Bundesstraße im Freilandgebiet ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Eigentümer eines PKW BMW 318 TD und ein vom Erstbeklagten gehaltener PKW Jeep beteiligt waren. Der Kläger befuhr die 6,8 m breite, etwa 10 % Gefälle aufweisende Fernpass-Bundesstraße und wollte den vor ihm fahrenden Jeep des Erstbeklagten mit einer Geschwindigkeit von 85 bis 90 km/h überholen. Die Sichtweite betrug zu diesem Zeitpunk... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko, Dr. Tittel, Dr. Baumann und Hon. Prof. Dr. Danzl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gertrude S*****, vertreten durch Dr. Gerolf Haßlinger und andere Rechtsanwälte in Deutschlandsberg, gegen die beklagten Parteien 1.) Abderrahim B*****, 2.) W***** AG, *****, beide vertreten dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 12. 2001 ereignete sich auf der B 20 (Vorrangstraße) im Ort Göblasbruck ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW Audi und die Erstbeklagte mit dem von ihr gelenkten und gehaltenen PKW Opel Tigra, der bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert ist, beteiligt waren. Der Kläger begehrte die ihm erwachsenen Reparaturkosten zuzüglich Generalunkosten von den Beklagten mit der
Begründung: ersetzt, die Erstbeklagte sei unachtsam gewesen und habe eine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kam 6. 7. 1997 als Lenker und Halter eines PKW im Zuge eines beabsichtigten Überholmanövers von der Fahrbahn und stieß gegen das Eisengestänge eines außerhalb des (aus seiner Sicht gesehen) linken Fahrbahnrandes befindlichen Ortsschildes. Dadurch entstand ihm ein Schaden in der Höhe von S 108.756. Der Kläger begehrt den Ersatz dieses Betrages mit der
Begründung: , der Erstbeklagte habe - ohne den von hinten kommenden Verkehr zu beachten - ein vor ihm fa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26.2.1992 ereignete sich gegen 8.05 Uhr in K***** auf dem S*****ring, kurz vor der Einmündung in die R*****straße, ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Zeitungskolporteur durch den vom Erstbeklagten gelenkten und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKW verletzt wurde. Gestützt auf die Bestimmungen des ABGB und des EKHG begehrt der Kläger unter Einrechnung eines Mitverschuldens von 40 % 60 % seines mit S 140.500 bezifferten Gesa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 7.10.1991 ereignete sich im Gemeindegebiet von E***** bei L***** gegen 13.00h auf der Kreuzung der Bundesstraße mit der L*****- und der S***** Gemeindestraße ein Verkehrsunfall, an dem einerseits der Kläger mit seinem Motorrad und andererseits die Erstbeklagte als Lenkerin des vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Beide Unfallsbeteiligten näherten sich der Unfallstelle von W***** kom... mehr lesen...
Begründung: Am 23.9.1988 ereignete sich auf der Bundesstraße 1 im Gemeindegebiet von R***** ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW Mazda 323 und der Zweitbeklagte mit seinem bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherten PKW VW Golf GTI beteiligt waren. Bei diesem Unfall wurde der Kläger verletzt und wurden beide Fahrzeuge beschädigt. Mit der am 11.4.1989 erhobenen Klage begehrte Franz A***** - vom Alleinverschulden des Zweitbeklagten ausgehend - von den Beklagten z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. April 1981 gegen 12,20 Uhr stieß der Kläger mit seinem PKW mit dem Kennzeichen T 264.303 auf der St.Johanner-Straße in Kitzbühel bei dem Versuch, den vom Erstbeklagten gelenkten nach links abbiegenden LKW-Zug, bestehend aus dem Zugfahrzeug mit dem Kennzeichen T 184.575 und dem Anhänger mit dem Kennzeichen T 94.634, links zu überholen, gegen eine Hausmauer. Dabei wurde der Kläger verletzt und sein Fahrzeug beschädigt. Die Zweitbeklagte ist der Haftpfli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25. August 1982 ereignete sich gegen 17,50 Uhr im Ortsgebiet von St. Margarethen im Bereich der Einmündung der Schulgasse in die Landesstraße 553 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker des Motorrollers mit dem Kennzeichen St 18.108 und der Erstbeklagte als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen St 317.574 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Die beiden Fahrzeuge kollidierten, als der ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IaStVO §16
Rechtssatz:
Das strikte Rechtsfahrgebot des § 7 Abs 2 StVO ist von so fundamentaler Bedeutung für die Verkehrssicherheit, daß es mittels einer generalisierenden Argumentation aus einem anderen Sachzusammenhang (§ 16 StVO) nicht relativiert werden soll. Das strikte Rechtsfahrgebot des Paragraph 7, Absatz 2, StVO ist von so fundamentaler Bedeutung für die Verkehrssicherheit, daß es mittels einer generalisi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §16 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Der Schutzzweck der Überholverbote nach § 16 Abs 1 lit a bis c und Abs 2 lit b StVO besteht nicht nur darin, den Gegenverkehr gefahrlos zu ermöglichen, sondern auch darin, alle jene Schäden zu ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.März 1964 geborene Tischlerlehrling Peter A des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB und des Vergegehens der fahrlässigen schweren Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.März 1964 geborene Tischlerlehrling Peter A des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach Paragraph 80, StGB und des Vergegehens der fahrlässigen schweren Körperverletz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §16 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Verschuldensaufteilung 3 : 1 zu Lasten des Personenkraftwagen - Lenkers, der ein in mehrfacher Hinsicht unzulässiges Überholmanöver setzt, wogegen der Lenker des zweiten Fahrzeuges der Gegenverke... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z29StVO §2 Abs1 Z30StVO §15StVO §16
Rechtssatz: Auf das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an in gleicher Richtung gehenden Personen sind allgemeine Grundsätze des Überholens anzuwenden. Entscheidungstexte 8 Ob 142/79 Entscheidungstext OGH 21.06.1979 8 Ob 142/79 Veröff: ZVR 1980/3 S 10 8 Ob 93/80 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StVO §15StVO §16 Abs1 lita
Rechtssatz: Die Zulässigkeit des Überholens ist auf den Beginn des Überholmanövers abzustellen. Entscheidungstexte 8 Ob 142/79 Entscheidungstext OGH 21.06.1979 8 Ob 142/79 Veröff: ZVR 1980/3 S 10 2 Ob 64/09i Entscheidungstext OGH 16.07.2009 2 Ob 64/09i Beisatz: Der erste Tatbestand des... mehr lesen...
Der Erstbeklagte stieß am 17. Juli 1974 auf der Bundesstraße 114 mit dem von ihm gelenkten und gehaltenen, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW bei einem Überholmanöver den mit seinem Fahrrad nach links einbiegenden Ehegatten der Klägerin Valentin S nieder, der dabei tödlich verunglückte. Der Erstbeklagte wurde im Strafverfahren freigesprochen. Die Klägerin begehrt Ersatz der Begräbniskosten von zuletzt restlich 24 306.30 S. Bezahlung einer monatlichen Rente von 157... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §16StVO §20 Abs1 ID ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensaufteilung 3 : 1 zu Lasten des Personenkraftwagen - Lenkers, der ein in mehrfacher Hinsicht unzulässiges Überholmanöver setzt, gegenüber dem Personenkraftwagen - Len... mehr lesen...
Norm: StVO §15StVO §16
Rechtssatz:
1. Wesentlich für das "Überholen" ist das Vorbeibewegen, was bedeutet, daß das sich vorbeibewegende Fahrzeug schneller fahren muß als das andere. 2. Für den Begriff des Überholens ist ein Wechsel des Fahrstreifens, sei es vor oder nach dem Vorbeibewegen, nicht ausschlaggebend. 3. Ein gewisses Ausschwenken nach links über die Fahrbahnmitte in der Absicht, einen Überblick über die Überholmöglichke... mehr lesen...
Norm: StVO §15StVO §16
Rechtssatz:
Ein Fahrzeuglenker hat sich vor dem Überholen bei ungenügender Sicht über die vor ihm bestehende Verkehrslage zu unterrichten und darf sich zu diesem Zweck auch auf die linke Fahrbahnhälfte begeben; erst wenn er sich genügend Sicht verschafft und sich von der Hindernisfreiheit der Überholstrecke überzeugt hat, darf er mit dem Überholen beginnen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z29StVO §15StVO §16
Rechtssatz:
Überholvorgang umfaßt die gesamte Überholbewegung - auch die Rückkehr des überholenden Fahrzeuges auf seine rechte Fahrbahnseite - die andere Verkehrsteilnehmer weder gefährden noch behindern darf (§ 16 Abs 1 lit c StVO). Überholvorgang umfaßt die gesamte Überholbewegung - auch die Rückkehr des überholenden Fahrzeuges auf seine rechte Fahrbahnseite - die andere Verkehrsteilnehmer wed... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs5StVO §16
Rechtssatz:
Der Lenker eines bei Gegenverkehr vorschriftswidrig überholten Kraftfahrzeug ist zu einer Bremsung nur dann verpflichtet, wenn er mit Sicherheit erwarten kann, es werde der Überholer nicht den Überholversuch abbrechen, gleichfalls bremsen und sich wieder hinter dem Überholten einordnen.
Entscheidungstexte 10 Os 164/74 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §11StVO §16 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 3 : 5 zu Lasten eines Radfahrers, der auf einer Vorrangstraße ohne Zeichengebung und ausreichende Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs bereits zehn Meter vor Kreuz... mehr lesen...
Norm: StVO §15StVO §16
Rechtssatz:
Die Grundsätze über das Überholen gelten auch für den Fall des Überholens eines langsameren Fahrzeuges uneingeschränkt (Traktor).
Entscheidungstexte 2 Ob 17/73 Entscheidungstext OGH 15.02.1973 2 Ob 17/73 Veröff: ZVR 1974/61 S 107 Schlagworte SW: Auto European Case La... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B5StVO §16
Rechtssatz:
Es ist unzulässig, einen in schlingender Fahrt im Bereich der Straßenmitte befindlichen Radfahrer rechts zu überholen.
Entscheidungstexte 2 Ob 21/72 Entscheidungstext OGH 22.06.1972 2 Ob 21/72 Veröff: ZVR 1973/172 S 232 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:197... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z29StVO §15StVO §16
Rechtssatz:
Zum Begriff des Überholens. "Überholen" umfaßt die gesamte Überholbewegung. Schon mit dem Einholen des langsameren Fahrzeuges durch das schnellere ist ein Teil der Überholbewegung durchgeführt. Kommt es während des Überholvorganges zu dessen Abbrechen, so verliert das bis dahin durchgeführte Fahrmanöver dadurch nicht den Charakter eines begonnenen Überholvorganges. Vorausgesetzt ist a... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1eStVO §16
Rechtssatz:
Wer mit der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit fährt, braucht nicht damit zu rechnen, überholt zu werden (so schon 11 Os 168/65 = RZ 1966,62 = ZVR 1966/225).
Entscheidungstexte 2 Ob 54/67 Entscheidungstext OGH 09.03.1967 2 Ob 54/67 Veröff: ZVR 1968/61 S 171 2 Ob 90/76 Entsche... mehr lesen...
Norm: StVO §16
Rechtssatz:
Solange die Situation vor dem, der überholen will, unklar ist, ist ein Überholvorgang unter allen Umständen verboten.
Entscheidungstexte 11 Os 42/66 Entscheidungstext OGH 14.06.1966 11 Os 42/66 2 Ob 21/72 Entscheidungstext OGH 22.06.1972 2 Ob 21/72 ... mehr lesen...