Entscheidungen zu § 11 Abs. 1 StVO 1960

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Entscheidungen 31-39 von 39

RS UVS Niederösterreich 1994/06/30 Senat-MD-93-723

Rechtssatz: Die Pflicht, sich von der Gefahrlosigkeit des beabsichtigten Fahrstreifenwechsels zu überzeugen, besteht unabhängig davon, ob sich die bei Bedachtnahme auf alle gegebenen Möglichkeiten in Betracht kommenden Verkehrsteilnehmer ihrerseits richtig verhalten oder nicht. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 30.06.1994

RS UVS Niederösterreich 1994/06/30 Senat-MD-93-723

Rechtssatz: Ein Wechsel des Fahrstreifens liegt schon dann vor, wenn ein Fahrzeug seine Bewegung so ändert, daß es auch nur teilweise auf einen anderen Fahrstreifen gerät. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 30.06.1994

RS UVS Niederösterreich 1994/06/30 Senat-MD-93-723

Rechtssatz: Bei jeder Änderung der Fahrtrichtung und bei jedem Wechsel des Fahrstreifens gilt der Grundsatz, daß ein solches Manöver nur dann durchgeführt werden darf, wenn es der übrige Verkehr zuläßt. Die Frage der Zeichengebung ist, unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, von untergeordneter Bedeutung und stellt nur eine zusätzliche Verpflichtung des Lenkers dar. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 30.06.1994

RS UVS Steiermark 1994/03/31 30.2-131/94

Rechtssatz: Eine ausreichende Bezeichnung des Tatortes im Sinne des § 44 a Z 1 VStG liegt bei einer Übertretung des § 11 Abs 1 StVO nicht vor, wenn bloß auf einen bestimmten Straßenzug mit der Anführung "zwischen den Gemeinden Kindberg und Wartberg" (ohne etwa den Bereich des Straßenkilometers) hingewiesen wird. Schlagworte Straßenverkehrsordnung Tatort mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 31.03.1994

RS UVS Burgenland 1994/03/22 02/01/94016

Rechtssatz: Das von § 11 Abs 1 StVO geforderte Sich-Überzeugen hat durch eine umfassende Beobachtung des gesamten Verkehrsgeschehens zu erfolgen. Denn nur so ist sichergestellt, daß ein solches Fahrmanöver ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer durchgeführt wird. Dabei sind besonders langsam fahrende Linksabbieger (hier: Motorfahrrad) zur sorgfältigen Beobachtung des Verkehrsgeschehens verpflichtet. Insbesondere hat sich ein Linksabbieger dann neuerlich von der Verkehrsla... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 22.03.1994

RS UVS Oberösterreich 1993/06/22 VwSen-100792/16/Weg/Ri

Rechtssatz: Tatbestand des § 11 Abs. 1 StVO schon dann verwirklicht, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer tatsächlich zum Abbremsen genötigt wird, ohne daß es darauf ankäme, ob es der Berufungswerber absichtlich darauf anlegte oder es nur unterließ, sich davon zu überzeugen, daß der Fahrstreifenwechsel eine Gefährdung anderer Straßenbenützer darstellt. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 22.06.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/06/09 Senat-KO-92-407

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen den Berufungswerber das Straferkenntnis vom 16. Juni 1992, Zl 3-****-91, erlassen. Darin wurde ihm zur Last gelegt, daß er am 28. Juni 1991 gegen 11,40 Uhr im Gemeindegebiet von L************* auf der A **, Richtungsfahrbahn K********* ca bei km 11,500 auf Höhe der mittleren Abfahrt L************* als Lenker des Kombi Citroen W ***** B 1. ca bei km 11,500 ein überholendes, mehrspuriges Kraftfahrzeug,    das beim Überholen bereits den dritten (linken)... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 09.06.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/19 Senat-KO-92-034

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn K J das Straferkenntnis vom 6. Februar 1992, Zl 3-****-91, erlassen. Darin wurde ihm zur Last gelegt, er habe am 29. März 1991 gegen 12,45 Uhr als Lenker des PKW * ******B im Gemeindegebiet von K und S auf der A ** in Fahrtrichtung St 1. im Gemeindegebiet von K unmittelbar nach der AGIP-Tankstelle ca auf Höhe des Straßenkilometers 24,400 den PKW N ******3 rechts überholt, obwohl der Lenker dieses Fahrzeuges nicht die Absicht angezeigt habe, nac... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 19.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/02/12 Senat-KS-92-003

Mit einer Anzeige einer Privatperson wurde dem Beschuldigten als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten KFZ zur Last gelegt, am 13.11.1991 um 18,23 Uhr auf der Autobahn A  , Richtungsfahrbahn L   , ca 500 m vor der Ausfahrt B             den Anzeiger rechts überholend, die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h erheblich überschritten zu haben.   Der Angezeigte wurde, nachdem er einem Beschuldigten-Ladungsbescheid nicht nachgekommen war, ohne weitere Anhöru... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 12.02.1993

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