Norm: ABGB §1295 ABGB §1304 StVO §10StVO §14 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16.02.2005 ereignete sich in Oberpullendorf auf Höhe der Hauptstraße 11 ein Verkehrsunfall, an dem E***** W***** als Lenkerin des dem Kläger gehörigen BMW 525 TDS, Kennzeichen *****, und die Erstbeklagte mit dem vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Renault Megane, Kennzeichen ***** beteiligt waren. Die klagende Partei begehrte unter Behauptung des Alleinverschuldens der Erstbeklagten Euro 789,02 an Sach... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 2. Oktober 1997, GZ 18 E Vr 1631/96-28, wurde Manfred S***** unter anderem des "Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1, Abs 3 und Abs 4 (zweiter Deliktsfall) StGB" schuldig erkannt, weil er im Rausch (§ 81 Z 2 StGB) als Lenker eines PKWs dadurch, daß er nicht am rechten Fahrbahnrand fuhr und deshalb mit dem entgegenkommenden PKW des (gleichfalls verurteilten) Andreas B***** zusammenstieß, fahrlässig zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14. 7. 1989 kam es im Ortsgebiet von T* auf der T* Bezirksstraße zu einem Verkehrsunfall zwischen dem am 26. 7. 1980 geborenen Kläger und der Erstbeklagten als Lenkerin und Halterin des bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs Marke Opel Kadett C 12. Der Kläger fuhr zu diesem Zeitpunkt mit seinem Fahrrad auf der bei Straßenkilometer 2,750 von rechts einmündenden Hauszufahrt heraus und wollte die Bezirksstraße überqueren. Er wurde dabei vom P... mehr lesen...
Norm: StVO §10
Rechtssatz: Von jedem Kraftfahrer muß verlangt werden, daß er auch in (vermeintlich) gefährlichen Situationen in der Lage bleibt, maßhaltende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, und zu überstürztem, allenfalls (sonst allgemein) gröblich verkehrswidrigem Verhalten (wie etwa dem Überfahren einer Sperrlinie in den einzigen für den Gegenverkehr bestimmten Fahrstreifen) ohne Schuldvorwurf erst dann Zuflucht nehmen darf, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3.6.1988 ereignete sich gegen 19,35 Uhr im Gemeindegebiet von K***** auf einem Feldweg westlich der Hauptstraße auf Höhe des Anwesens des Landwirtes G***** ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem Moped sowie der Beklagte als Lenker und Halter eines Motorrades KTM MC 250, behördlich nicht zugelassen, beteiligt waren. Aus dem Titel des Schadenersatzes begehrt der Kläger die Zahlung von S 486.705,63 sowie die Feststellung der Haftung des Beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. Mai 1983 ereignete sich um 17,35 Uhr auf der Stroheimer-Bezirksstraße bei Km 6 (Freilandgebiet) ein Verkehrsunfall, an dem Karl L*** als Lenker des PKW der Klägerin mit dem Kennzeichen O 209.766 und der Erstbeklagte als Lenker des LKW mit dem Kennzeichen O 81.245 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Die beiden Fahrzeuge kollidierten im Begegnungsverkehr. Dab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1. Februar 1984 ereignete sich gegen 14.45 Uhr auf der Schoberpaßbundesstraße 113 beim Km 20,6 (Freilandgebiet) ein Verkehrsunfall, an dem Otto M*** als Lenker des aus dem Sattelzugfahrzeug mit dem Kennzeichen O 126.585 und dem Sattelanhänger mit dem Kennzeichen O 986.784 bestehenden Sattelkraftfahrzeuges des Klägers und die Erstbeklagte als Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen W 321.168 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15. 8. 1979 ereignete sich gegen 10:25 Uhr auf der niederösterreichischen Landeshauptstraße 42 im Bereich der Kreuzung mit einer von Engelsdorf nach Maigen führenden Straße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des Motorrades mit dem Kennzeichen ***** und die Erstbeklagte als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen ***** beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeugs. Der au... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIb EKHG §11 Abs1StVO §2 Abs1 Z6StVO §10StVO §20 Abs1 ID ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812 EKHG § 11 heute EKHG § 11 gültig ab 01.06.1959 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1bStVO §10
Rechtssatz:
Ein Verkehrsteilnehmer darf unter normalen Verhältnissen darauf vertrauen, daß ein entgegenkommender Fahrzeuglenker vorschriftsmäßig ausweichen werde.
Entscheidungstexte 8 Ob 265/82 Entscheidungstext OGH 20.01.1983 8 Ob 265/82 Veröff: ZVR 1984/72 S 75 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §10StVO §15StVO §17 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Bei schmalen - nicht einmal zwei Fahrstreifen aufweisenden - Straßen, dienen Erweiterungen nach einer Fahrbahnseite hin (sogenanntes "Ausweichen") dazu, sowohl das Ausweichen i... mehr lesen...
Norm: StVO §10
Rechtssatz:
Bei einem Zugfahrzeug mit Anhänger ist in einer Kurve mit einem teilweisen Ausschwenken dieses Anhängers besonders beim Abbremsen zu rechnen.
Entscheidungstexte 8 Ob 151/77 Entscheidungstext OGH 19.10.1977 8 Ob 151/77 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StVO §10
Rechtssatz:
Bei Ungewißheit, ob in der Bewegung ein gefahrloses Begegnen möglich sein werde, darf überhaupt nicht in eine Engstelle eingefahren werden.
Entscheidungstexte 11 Os 41/73 Entscheidungstext OGH 31.08.1973 11 Os 41/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0073500 ... mehr lesen...
Norm: StVO §10StVO §17StVO §89
Rechtssatz:
Keine Anwendung der Vorschriften des § 17 StVO, wenn kein Hindernis nach § 89 StVO vorliegt, an dem vorbeigefahren werden soll (so schon ZVR 1965/190). Keine Anwendung der Vorschriften des Paragraph 17, StVO, wenn kein Hindernis nach Paragraph 89, StVO vorliegt, an dem vorbeigefahren werden soll (so schon ZVR 1965/190).
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §10StVO §89
Rechtssatz:
Schotterablagerungen - kein Hindernis im Sinne des § 89 StVO. Schotterablagerungen - kein Hindernis im Sinne des Paragraph 89, StVO.
Entscheidungstexte 2 Ob 77/72 Entscheidungstext OGH 06.07.1972 2 Ob 77/72 Veröff: ZVR 1974/8 S 9 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: StVO §10StVO §20 IDStVO §20 IC1
Rechtssatz: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Straßen, die nicht volle zwei Fahrstreifen (fünf Meter) aufweisen, hängt davon ab, ob im Einzelfall eine gefahrlose Begegnung mit allenfalls entgegenkommenden Fahrzeugen möglich sein wird. Ein allgemeines Gebot des Fahrens auf halbe Sicht besteht nicht (unter Ablehnung von Dittrich-Veit-Schuchlenz StVO 3.Auflage Anmerkung 41 zu § 20). Die zulässig... mehr lesen...
Norm: StVO §10
Rechtssatz: Eine Ausweichbewegung ist ausreichend, wenn der Begegnende seine Fahrt ohne Gefährdung oder vermeidbare Behinderung fortzusetzen vermag. Entscheidungstexte 2 Ob 112/71 Entscheidungstext OGH 27.05.1971 2 Ob 112/71 2 Ob 201/71 Entscheidungstext OGH 21.10.1971 2 Ob 201/71 Veröff: ZVR 1972/109 S 108 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1aStVO §7 IIIBStVO §7 IIDaStVO §10
Rechtssatz: Von einem entgegenkommenden Fahrzeug ist, selbst wenn es zunächst aus irgendeinem Grund nicht die ihm zukommende Fahrbahnhälfte benützt, die Rückkehr auf seine rechte Fahrbahnhälfte zu erwarten, es wäre denn, daß sich aus besonderen Gründen das Gegenteil ergibt. Entscheidungstexte 11 Os 50/71 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: StVO §10StVO §52 Z5
Rechtssatz:
Die Einfahrt des an sich Wartepflichtigen in eine Brücke zu einer Zeit, zu der das sich von der anderen Seite der Brücke nähernde Fahrzeug noch nicht sichtbar war, verstößt nicht gegen die mit dem Verbotszeichen nach § 52 Z 5 StVO angeordnete Wartepflicht bei Gegenverkehr. Die Einfahrt des an sich Wartepflichtigen in eine Brücke zu einer Zeit, zu der das sich von der anderen Seite der Brücke nähe... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §10 StVO 1960 § 10 heute StVO 1960 § 10 gültig ab 01.01.1961
Rechtssatz: Wenn auf einer 3,5 Meter breiten Straße für ein 1,54 Meter breites entgegenkommendes Fahrzeug noch 1,98 Meter Platz verbleibt, ist das Ausweichen (bei fünfzehn bis zwanzig km/h) ausreichend; dazu da... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IaStVO §10
Rechtssatz:
Die Bestimmungen der §§ 7 Abs 2 und 10 StVO haben vor allem den Zweck, bei Begegnung von Fahrzeugen die Gefährdung von deren Insassen hintanzuhalten. Die Bestimmungen der Paragraphen 7, Absatz 2 und 10 StVO haben vor allem den Zweck, bei Begegnung von Fahrzeugen die Gefährdung von deren Insassen hintanzuhalten.
Entscheidungstexte 11 Os ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §10 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen zwei Personenkraftwagen - Fahrern, von denen der eine nach Kurvenschneiden vor der Begegnung noch auf seine Fahrbahnhälfte ausweichen kann, während der andere... mehr lesen...
Norm: StVO §10
Rechtssatz:
Einem entgegenkommenden Fahrzeug darf nicht erst knapp vor der Begegnung ausgewichen werden (so schon ZVR 1964/193).
Entscheidungstexte 2 Ob 133/69 Entscheidungstext OGH 23.05.1969 2 Ob 133/69 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §7 Abs2 IIIB StVO 1960 §10 StVO 1960 § 7 heute StVO 1960 § 7 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 7 gültig von 01.10.1994 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994 StVO 1960 § ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z1StVO §2 Abs1 Z6StVO §10
Rechtssatz:
Berechtigung des Kraftfahrzeuglenkers, beim Ausweichen einen die Straße rechts begrenzenden Grasstreifen zu benützen.
Entscheidungstexte 2 Ob 247/68 Entscheidungstext OGH 26.09.1968 2 Ob 247/68 2 Ob 12/70 Entscheidungstext OGH 05.02.1970 2 Ob 12/70 B... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §10 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 3 : 1 zugunsten eines Personenkraftwagen - Fahrers, der mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Brücke mit glattem und nassem Holzboden einfährt, um eine halbe Sekunde zu spä... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIIBStVO §7 Abs2 IIICStVO §10
Rechtssatz:
Der Umstand, daß ein entgegenkommendes Fahrzeug mit den linken Rädern die Fahrbahnmitte in geringem Ausmaß überfährt, wobei ein gefahrloses Kreuzen der Fahrzeuge noch möglich erscheint, verpflichtet den Lenker nicht zu außergewöhnlichen Abwehrmaßnahmen, wie etwa Ausweichen nach links oder Flucht auf einen an die Straße angrenzenden Parkplatz.
Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §10 StVO 1960 § 10 heute StVO 1960 § 10 gültig ab 01.01.1961
Rechtssatz:
Keine allgemeine Pflicht des Bergabfahrenden, dem Berganfahrenden den Weg freizugeben. Der Berganfahrende darf aber vom Bergabfahrenden weitestgehende Rücksichtnahme auf seine vergleichsweise weit... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §10 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 3 : 1 bei einem Begegnungsunfall zwischen einem Lastkraftwagen und einem Personenkraftwagen zugunsten des bergwärts entlang einem Abgrund fahrenden Lastkraftwagens.
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